Förderung des Radverkehrs / Private Erschließung Martinistraße 95
Radverkehrsanlagen Troplowitzstraße / Hoheluftchaussee / Martinistraße / Lokstedter Steindamm
Beendigung der Planung
Letzte Beratung: 22.06.2020 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4
Im Rahmen der privaten Erschließung "Martinistraße 95" sollten die Nebenflächen vor den heutigen Gebäuden Martinistraße 95-103 umgebaut werden. Da in der Planung unter anderem ein untermaßiger Radweg vorgesehen war, wurde diese Planung auf politischen Wunsch hin nicht umgesetzt.
Stattdessen sollte die Radverkehrsführung schon von der Troplowitzstraße aus, über den Knoten mit der Hoheluftchaussee, in die Martinistraße hinein überplant und der Radverkehr nach Möglichkeit auf der Fahrbahn geführt werden.
Die Maßnahme wurde gemeinsam mit dem Bezirksamt Eimsbüttel initiiert, da ein Großteil des Knotens auf dem Gebiet des Bezirkes Eimsbüttel liegt.
Nach zwei Verschickungen und der Prüfung unterschiedlichster Varianten zur Neugestaltung des Knotens, die dem Erläuterungsbericht zur 2. Verschickung entnommen werden können (Drucksache 21-0763), konnte kein Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange erzielt werden.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord, MR 2 wird die o.g. Maßnahme daher einstellen und die Planung nicht weiterverfolgen.
Die Nebenfläche vor den Häusern Martinistraße 95-103 ist im Rahmen des privaten Erschließungsvorhabens mittlerweile durch den Bezirk endgültig hergestellt worden und mit dem Investor abgerechnet.
Die Maßnahme "Radverkehrsanlagen Martinistraße, zwischen westlich Falkenried und Schottmüllerstraße", die Bestandteil des "Bündnis für den Radverkehr" ist, wird weiterhin verfolgt, da es sich seit Beginn der Planung um eine eigenständige Maßnahme handelt.
Folgende Gründe sind ausschlaggebend für die Beendigung der Planung:
a) Mit der im Vorfeld der 2. Verschickung mit einigen wichtigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) erarbeitete und im Rahmen der 2. Verschickung zur Abstimmung gegebene Variante konnte kein Einvernehmen hergestellt werden. Bereits vor und nach der 1. Verschickung sind verschiedene, umfangreiche Varianten (u.a. Wegfall eines Kfz-Fahrstreifens, Grunderwerb, Umlegung Buslinienverlauf M20/M25), geprüft worden. Die Prüfung weiterer Varianten und eine mögliche 3. Verschickung kann aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht weiter vertreten werden. Zudem werden bei den derzeitigen Rahmenbedingungen aus verkehrs- und straßenplanerischer Sicht keine weiteren Varianten als möglich erachtet.
b) Weder für den Teil des Bezirks Eimsbüttel noch für den Teil des Bezirks Hamburg-Nord ist eine Finanzierung der Umsetzung gesichert. Die Fachbehörde konnte zuletzt erneut keine Finanzierung in Aussicht stellen.
c) Im Zusammenhang mit der U5 Mitte ist seitens der HOCHBAHN eine Haltestelle unterhalb der Hoheluftchaussee, zwischen Gärtnerstraße und Martinistraße / Troplowitzstraße, vorgesehen. Dabei ist unter anderem ein Zugang in der Martinistraße vor den Häusern 95-103 geplant.
Durch den baubedingten Eingriff in den Straßenraum soll durch die HOCHBAHN nach Fertigstellung der U5-Trasse und der Haltestelle die Kreuzung Troplowitzstraße / Hoheluftchaussee / Martinistraße / Lokstedter Steindamm vollständig neugestaltet und hergestellt werden.
Es erscheint nicht wirtschaftlich und zielführend die Kreuzung für einen voraussichtlich siebenstelligen Betrag umzubauen, wenn im Rahmen der Realisierung der U5 die Kreuzung erneut vollständig umgebaut werden muss.
Laut derzeitiger Prognose der HOCHBAHN ist ein Baubeginn der geplanten U5 in diesem Bereich frühestens ab Mitte der 2020er Jahre vorgesehen.
Angenommen, für die bezirkliche Maßnahme zum Umbau des Knotens würde nach Durchführung einer 3. Verschickung Einvernehmen mit den TöB bestehen und die Finanzierung wäre gesichert, wäre mit einem Baubeginn frühestens Anfang 2023 (einschl. Koordinierung der Maßnahme umliegenden Maßnahmen) zu rechnen. Aufgrund der Lage im Straßennetz ist von einem großen Aufwand bei der Umsetzung der Maßnahmen und verschiedenen Bauzuständen auszugehen, sodass eine Bauzeit von ca. 6 bis 9 Monaten angesetzt werden muss.
Die Fertigstellung wäre somit nicht vor Mitte / Ende 2023.
Zwischen Umbauende der bezirklichen Maßnahme und dem geplanten Baubeginn der U5 würden somit im kürzesten Fall nur ca. ein bis zwei Jahre Jahr liegen, sodass theoretisch sogar noch eine Aufgrabesperre gelten würde.
Aufgrund der Beschlusslage und den bisherigen Bestrebungen der Bezirke Hamburg-Nord und Eimsbüttel wird die HOCHBAHN im Rahmen des Planungsprozesses und des Planfeststellungsverfahren darum gebeten, eine sichere und komfortable Radverkehrsführung in der Relation Martinistraße <-> Troplowitzstraße zu berücksichtigen, um den jetzt schon hohen Radverkehrszahlen gerecht werden zu können.
d) Mit dem Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 22/106 "Einigung mit der Volksinitiative Radentscheid Hamburg" sind mehrere in der Planung enthaltene Elemente, z.B. Radfahrstreifen in Mittellage, freier Rechtsabbieger, Radverkehrsführung an Hauptverkehrsstraßen, planerisch zu überdenken.
e) Zudem plant die HOCHBAHN den Betrieb
f) mindestens einer weiteren Buslinie, die über die o.g. Kreuzung und die Martinistraße verkehren soll. Die derzeit geplante Aufstellfläche für linksabbiegende Busse aus der Martinistraße in Richtung Hoheluftchaussee ist für das Befahren einer weiteren Linie nicht dimensioniert. Zusätzliche Flächen stehen nicht zur Verfügung.
Die Integration der genannten Randbedingungen aus d) und e) ist aus Sicht von N/MR 2 im Rahmen dieser Planung weder umsetzbar noch wirtschaftlich, da dies eine vollständige Neuplanung erforderlich machen würde und die bisherigen Abstimmungsergebnisse damit nicht in Einklang stehen.
Aus den vorgenannten Gründen a) bis e) beabsichtigen die Bezirke Hamburg-Nord und Eimsbüttel daher die Planung einzustellen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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