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Förderung des Barmbek Basch im Rahmen des Bundesprogramms "Mehrgenerationenhäuser"

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Programm Mehrgenerationenhäuser des Bundes existiert seit 2006 und geht nun in die dritte und letzte 4-jährige Förderperiode (2017 bis 2020).

Am Anfang stand die Idee, dass Mehrgenerationenhäuser das Prinzip der früheren Großfamilie in die moderne Gesellschaft übertragen sollen. Jung und Alt begegnen sich in einem öffentlichen Raum und profitieren von ihren unterschiedlichen Kompetenzen, Erfahrungen und Interessen. Mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser wurde diese Idee flächendeckend in Deutschland verankert und eine soziale Infrastruktur geschaffen, die vor Ort einen nachhaltigen Beitrag zum Zusammenhalt in der Gesellschaft leistet.

Unter diesem Leitgedanken haben dann die ausgewählten Projekte Maßnahmen im Rahmen von festgelegten Handlungsfeldern entwickelt und durchgeführt. Handlungsfelder früherer Förderperioden waren z.B. Generationenübergreifende Angebote, Informations- und Dienstleistungsdrehscheibe vor Ort, Alter und Pflege, Haushaltsnahe Dienstleistungen.

In der aktuellen Förderperiode gibt das Bundesprogramm zwei inhaltliche Schwerpunkte vor, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten: die Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (fakultativ). Darüber hinaus werden drei Querschnittsziele verfolgt: Generationenübergreifende Arbeit, Freiwilliges Engagement und Sozialraumorientierung. Weitere Einzelheiten können der Website des Programms entnommen werden (www.mehrgenerationenhaeuser.de).

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat sich gemeinsam mit Hamburger Bundestagsabgeordneten erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Programmmittel ins-gesamt aufgestockt wurden, so dass sich auch neue Träger auf das Programm bewerben konnten.

Ein Mehrgenerationenhaus wird grundsätzlich mit € 40.000,- pro Jahr gefördert, wobei der Bund € 30.000,- übernimmt und die zuständige Kommune die restlichen € 10.000,-.

 

Das Barmbek Basch hat das vorgeschaltete Interessenbekundungsverfahren für die Förderperiode 2017 - 2020 positiv durchlaufen und nun einen Zuwendungsantrag beim Bund gestellt. Der kommunale Finanzierungsanteil von € 10.000,- kann aus den Mitteln gezahlt werden, die für das Barmbek Basch im Quartiersfonds reserviert sind. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.

Mit dem Antrag ist ein Beschluss der „Vertretungskörperschaft der Kommune“ (beim Barmbek Basch also der Bezirksversammlung) vorzulegen, dass die Förderung des Projektes befürwortet wird.

 

Das Bezirksamt begrüßt den Antrag des Barmbek Basch ausdrücklich. Mit Hilfe der zusätzlichen Mittel und der damit verbundenen konzeptionellen Planungen und Impulse kann das Barmbek Basch weiterentwickelt werden und neue Maßnahmen und Projekte erproben.

 

 

Petitum/Beschluss

Mit dem Antrag auf Mittel aus dem o.g. Bundesprogramm ist ein Beschluss der „Vertretungs-körperschaft der Kommune“ vorzulegen, dass diese die Förderung des Projektes befürwortet.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord wird dementsprechend gebeten, dem Antragsvorhaben des Barmbek Basch zuzustimmen.

 

 

Harald Rösler

 

 

Anhänge

 

Keine