Flüchtlingsunterbringung Kosten der Bezirke Kleine Anfrage Nr. 60/2017 von Herrn Dr. Schott und Herrn Baumann, CDU-Fraktion
Seit 2015 sind den Bezirken im Zusammenhang mit der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und daraus folgender Mehrbedarfe bei einer Vielzahl von Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Bezirke zusätzliche Aufwendungen und Kosten entstanden.
Hierzu fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
Siehe nachfolgende Tabelle.
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Kosten Zuwanderung in Tsd. € |
2015 |
90,0 |
2016 |
773,6 |
Siehe nachfolgende Tabelle.
Stand: 27.04.17 |
Prognostizierte Kosten Zuwanderung in Tsd. € |
2017 |
1.123,9 |
Siehe nachfolgende Tabelle.
Aufgabenbereich/ Produktgruppe |
Betrag in Tsd. € |
Mittelverwendung |
2015 | ||
Steuerung und Service |
23,0 |
Personelle Mehrbedarfe in der Zahlstelle |
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17,0 |
Kosten Möblierung, Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmaterial für vorgenannte personelle Aufstockung |
Soziales, Jugend und Gesundheit/ Soziale Hilfen und Gesundheit |
50,0 |
Personelle Mehrbedarfe im Grundsicherungsamt im Rahmen der Aufgaben des AsylbLG und in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle und im Gesundheitsamt im Bereich Gesundheitsschutz und in der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge |
2016 | ||
Steuerung und Service |
34,5 |
Personelle Mehrbedarfe in der Intendanz und in der Zahlstelle |
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110,9 |
Kosten Möblierung, Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmaterial für vorgenannte personelle Aufstockung |
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62,0 |
Anwaltskosten im Zusammenhang mit der geplanten Flüchtlingsunterkunft "Am Anzuchtsgarten" |
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2,0 |
Kosten für Sicherheitsdienst an Zahltagen |
Bürgerservice/Einwohner- und Personenstandswesen |
30,3 |
Personelle Mehrbedarfe in den Kundenzentren und im Ausländerwesen |
Soziales, Jugend und Gesundheit/ Soziale Hilfen, Sozialraummanagement, Jugend-/ Familienhilfe und Gesundheit |
459,1 |
Personelle Mehrbedarfe im Grundsicherungsamt im Rahmen der Aufgaben des AsylbLG, in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle und im Kindertagesbereich, im Sozialraummanagement für eine bessere Koordination des freiwilligen Engagements bei Flüchtlingsunterkünften, im Jugendamt Mittel zur Unterstützung/Schaffung von Projekten der offenen Kinder- und Jugendarbeit und im Gesundheitsamt im Bereich Gesundheitsschutz und in der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge, im Schulärztlichen- und Schulzahnärztlichen Dienst sowie im Sozial- und Jugendpsychiatrischen Dienst |
Wirtschaft, Bauen und Umwelt/ Stadt- und Landschaftsplanung und Bauaufsicht |
74,8 |
Personelle Mehrbedarfe im Bereich der Stadtplanung und im Bereich der Bauaufsicht |
2017 | ||
Steuerung und Service |
49,0 |
Personelle Mehrbedarfe in der Intendanz und in der Zahlstelle |
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159,7 |
Kosten Möblierung, Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmaterial für vorgenannte personelle Aufstockung |
Bürgerservice/Einwohner- und Personenstandswesen |
78,4 |
Personelle Mehrbedarfe in den Kundenzentren und im Ausländerwesen |
Soziales, Jugend und Gesundheit/ Soziale Hilfen, Sozialraummanagement, Jugend-/ Familienhilfe und Gesundheit |
679,4 |
Personelle Mehrbedarfe im Grundsicherungsamt im Rahmen der Aufgaben des AsylbLG, in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle und im Kindertagesbereich, im Sozialraummanagement für eine bessere Koordination des freiwilligen Engagements bei Flüchtlingsunterkünften, im Jugendamt im Jugendpsycho-logischen und -psychiatrischen Dienst und im Gesundheitsamt im Bereich Gesundheitsschutz und in der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge, im Schulärztlichen- und Schulzahnärztlichen Dienst sowie im Sozial- und Jugendpsychiatrischen Dienst |
Wirtschaft, Bauen und Umwelt/ Stadt- und Landschaftsplanung und Bauaufsicht |
157,4 |
Personelle Mehrbedarfe im Bereich der Stadtplanung und im Bereich der Bauaufsicht |
Zu 4.-6.:
Für das Jahr 2015 wurden die unter 1. genannten Kosten im normalen Verwaltungsverfahren bei der Finanzbehörde angemeldet und von dieser in voller Höhe erstattet.
Im Jahr 2016 erfolgte bisher eine Teilerstattung in Höhe von 119.200,00 Euro. Die weiteren Kosten für 2016 wurden im normalen Verwaltungsverfahren bei der Finanzbehörde zur Erstattung angemeldet. Eine Entscheidung über den Antrag steht noch aus.
Das Erstattungsverfahren für 2017 startet erst nach Ablauf des Jahres Anfang 2018.
Das Bezirksamt geht von einer vollen Kostenerstattung durch die Finanzbehörde aus.
Es werden aktuell Kosten in Höhe wie für das Jahr 2017 prognostiziert und von voller Kostenerstattung durch die Finanzbehörde ausgegangen.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord äußert sich nicht zu Antworten des Senats. Kosten für die Zuwanderer werden nicht im Einzelplan des Bezirksamtes, sondern zentral im Einzelplan der Finanzbehörde veranschlagt.
Nein. Es besteht auch kein Erstattungsanspruch gegenüber der Behörde für Inneres und Sport.
02.05.2017
Harald Rösler
Keine
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