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Flüchtlingsunterbringung Kosten der Bezirke Kleine Anfrage Nr. 60/2017 von Herrn Dr. Schott und Herrn Baumann, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Seit 2015 sind den Bezirken im Zusammenhang mit der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und daraus folgender Mehrbedarfe bei einer Vielzahl von Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Bezirke zusätzliche Aufwendungen und Kosten entstanden.
 


Hierzu fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

 

  1. In welcher Gesamthöhe sind dem Bezirk Hamburg-Nord jeweils in den Jahren 2015 und 2016 zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Aufgaben bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen entstanden?

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

 

Kosten Zuwanderung in Tsd. €

2015

90,0

2016

773,6

 

 

 

 

 

  1. In welcher Höhe erwartet das Bezirksamt Kosten für die genannten Aufgaben im Jahr 2017?

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

Stand: 27.04.17

Prognostizierte Kosten Zuwanderung in Tsd. €

2017

1.123,9

 

  1. Wie setzen sich die Kosten gem. Fragen 1 und 2 zusammen? (Bitte soweit wie möglich aufschlüsseln).

 

Siehe nachfolgende Tabelle.

Aufgabenbereich/

Produktgruppe

Betrag in Tsd. €

Mittelverwendung

2015

Steuerung und Service

23,0

Personelle Mehrbedarfe in der Zahlstelle

 

17,0

Kosten Möblierung, Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmaterial für vorgenannte personelle Aufstockung

Soziales, Jugend und Gesundheit/ Soziale Hilfen und Gesundheit

50,0

Personelle Mehrbedarfe im Grundsicherungsamt im Rahmen der Aufgaben des AsylbLG und in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle und im Gesundheitsamt im Bereich Gesundheitsschutz und in der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge

2016

Steuerung und Service

34,5

Personelle Mehrbedarfe in der Intendanz und in der Zahlstelle

 

110,9

Kosten Möblierung, Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmaterial für vorgenannte personelle Aufstockung

 

62,0

Anwaltskosten im Zusammenhang mit der geplanten Flüchtlingsunterkunft  "Am Anzuchtsgarten"

 

2,0

Kosten für Sicherheitsdienst an Zahltagen

Bürgerservice/Einwohner- und Personenstandswesen

30,3

Personelle Mehrbedarfe in den Kundenzentren und im Ausländerwesen

Soziales, Jugend und Gesundheit/ Soziale Hilfen, Sozialraummanagement, Jugend-/ Familienhilfe und Gesundheit

459,1

Personelle Mehrbedarfe im Grundsicherungsamt im Rahmen der Aufgaben des AsylbLG, in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle und im Kindertagesbereich, im Sozialraummanagement für eine bessere Koordination des freiwilligen Engagements bei Flüchtlingsunterkünften, im Jugendamt Mittel zur Unterstützung/Schaffung von Projekten der offenen Kinder- und Jugendarbeit und im Gesundheitsamt im Bereich Gesundheitsschutz und in der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge, im Schulärztlichen- und Schulzahnärztlichen Dienst sowie im Sozial- und Jugendpsychiatrischen Dienst

Wirtschaft, Bauen und Umwelt/ Stadt- und Landschaftsplanung und Bauaufsicht

74,8

Personelle Mehrbedarfe im Bereich der Stadtplanung und im Bereich der Bauaufsicht

2017

Steuerung und Service

49,0

Personelle Mehrbedarfe in der Intendanz und in der Zahlstelle

 

159,7

Kosten Möblierung, Ausstattungsgegenstände, Verbrauchsmaterial für vorgenannte personelle Aufstockung

Bürgerservice/Einwohner- und Personenstandswesen

78,4

Personelle Mehrbedarfe in den Kundenzentren und im Ausländerwesen

Soziales, Jugend und Gesundheit/ Soziale Hilfen, Sozialraummanagement, Jugend-/ Familienhilfe und Gesundheit

679,4

Personelle Mehrbedarfe im Grundsicherungsamt im Rahmen der Aufgaben des AsylbLG, in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle und im Kindertagesbereich, im Sozialraummanagement für eine bessere Koordination des freiwilligen Engagements bei Flüchtlingsunterkünften, im Jugendamt im Jugendpsycho-logischen und -psychiatrischen Dienst und im Gesundheitsamt im Bereich Gesundheitsschutz und in der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge, im Schulärztlichen- und Schulzahnärztlichen Dienst sowie im Sozial- und Jugendpsychiatrischen Dienst

Wirtschaft, Bauen und Umwelt/ Stadt- und Landschaftsplanung und Bauaufsicht

157,4

Personelle Mehrbedarfe im Bereich der Stadtplanung und im Bereich der Bauaufsicht

 

 

  1. In welcher Höhe hat das Bezirksamt bisher eine Kostenerstattung bei der Finanzbehörde (und/oder einer anderen Senatsbehörde) angemeldet? Bitte mit Angaben der Drs.-Nr., der zuständigen Senatsbehörde und dem rechnerischem Verfahren jeweils getrennt 2015, 2016 und 2017 angeben.
  2. In welcher Höhe wurden bisher die vorgenannten Kosten erstattet bzw. eine Erstattung zugesagt?
  3. Welche Stellungnahmen bzw. Aussagen der Finanzbehörde liegen dem Bezirksamt zur Frage einer Kostenerstattung bisher vor?

Zu 4.-6.:

Für das Jahr 2015 wurden die unter 1. genannten Kosten im normalen Verwaltungsverfahren bei der Finanzbehörde angemeldet und von dieser in voller Höhe erstattet.

Im Jahr 2016 erfolgte bisher eine Teilerstattung in Höhe von 119.200,00 Euro. Die weiteren Kosten für 2016 wurden im normalen Verwaltungsverfahren bei der Finanzbehörde zur Erstattung angemeldet. Eine Entscheidung über den Antrag steht noch aus.

Das Erstattungsverfahren für 2017 startet erst nach Ablauf des Jahres Anfang 2018.
 

  1. Welche Folgen hätte eine Nichterstattung für die künftige Aufgabenerfüllung des Bezirksamtes Hamburg-Nord?

Das Bezirksamt geht von einer vollen Kostenerstattung durch die Finanzbehörde aus.

  1. Mit welcher Entwicklung der zusätzlichen Kosten im Rahmen der Flüchtlingsintegration und -Unterbringung rechnet das Bezirksamt Hamburg-Nord im Jahr 2018? Wie sollen sind die Kosten gedeckt werden?

Es werden aktuell Kosten in Höhe wie für das Jahr 2017 prognostiziert und von voller Kostenerstattung durch die Finanzbehörde ausgegangen.

  1. In mehreren Antworten des Senats auf SKAs der CDU-Fraktion zu den Kosten und Aufwendungen für Flüchtlinge wurde wiederholt sinngemäß geantwortet, das aufgrund eines nicht genau prognostizierenden Flüchtlingszuzugs die Höhe einer exakten Berücksichtigung der anfallenden Kosten in der Haushaltsplanung vorab schwierig sei; die Erstellung von Nachtragsdrucksachen somit unvermeidbar ist. Wie und nach welchem rechnerischen Verfahren berücksichtig das Bezirksamt Hamburg-Nord diesen kritischen Sachverhalt in seiner Haushaltsplanung? Gibt es ein dynamisches Verfahren? 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord äußert sich nicht zu Antworten des Senats. Kosten für die Zuwanderer werden nicht im Einzelplan des Bezirksamtes, sondern zentral im Einzelplan der Finanzbehörde veranschlagt.

  1. Gemäß Antwort des Senats auf die SKA der CDU-Fraktion, Frau Prien, "Hat Rot-Grün endlich einen Überblick über die Flüchtlingskosten 2016? vom 03.04.2017", sind für den Bereich flüchtlingsbedingte Mehrkosten der Behörde für Inneres und Sport nach derzeitigem Buchungsstand im Jahr 2016 Kosten in Höhe von insgesamt ca. 375 Mio. € entstanden. Sind in der genannten Summe bereits weitergeleite Kosten des Bezirks Hamburg-Nord enthalten?

Nein. Es besteht auch kein Erstattungsanspruch gegenüber der Behörde für Inneres und Sport.

 


 

 

 

02.05.2017

Harald Rösler

 

Anhänge

 

Keine