22-1043

Flächenverbrauch für eingeschossigen Einzelhandel Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG der Volt-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Eingeschossige Verkaufsmärkte mit angrenzenden ebenerdigen Parkplätzen, wie beispielsweise der Lidl/DM in der Bramfelder Straße 58, stellen eine besonders flächenintensive, ineffiziente und versiegelungsreiche Bauform dar. Dies zeigt sich durch das Fehlen jeglicher Mischnutzungen sowie klimatische Nachteile wie die Förderung städtischer Überhitzung und gelten daher in städtebaulicher und ökologischer Hinsicht als problematisch.

  1. Wie verfährt das Bezirksamt aktuell mit Bauanträgen, die eingeschossige Verkaufsmärkte mit ebenerdigem Parkplatz beinhalten?

Sofern die geplanten Vorhaben den bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben entsprechen, werden diese genehmigt. Wenn sich Gelegenheit zum Austausch bietet, wird auch dahingehend beraten, die Nutzung zu ergänzen und Stellplätze anders zu planen.

  1. Welche Möglichkeiten nutzt und verfolgt das Bezirksamt gegenwärtig, damit eingeschossige Verkaufsmärkte mit ebenerdigem Parkplatz künftig vermieden werden können?

Die Entscheidung der baulichen Ausnutzung eines Grundstücks verbleibt in der Regel beim Grundeigentümer. Das Bezirksamt unterstützt allerdings die flexible Nutzungsmischung aus z. B. Einzelhandel, Büros und Wohnungen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren durch die Festsetzung von gemischt genutzten Quartieren (z. B. Urbanes Gebiet) mit höheren urbanen Dichten. Dies entspricht auch den vom Hamburger Senat beschlossenen „Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt – Hamburger Maß“, die als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Ziffer 11 BauGB im Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen sind.

  1. Sind dem Bezirksamt aktuell Bauabsichten / Bauanträge im Bezirk Nord bekannt, bei denen solche Vorhaben zukünftig realisiert werden sollen?

Aktuell befindet sich ein Vorhaben in der Prüfung.

  1. Welche rechtlichen Möglichkeiten (z.B. durch Festsetzung in B-Plänen) sieht das Bezirksamt, solche Vorhaben künftig zu verhindern?

Im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen besteht die Möglichkeit, durch die Festsetzung des entsprechenden Baugebiets (MU, MI, MK, SO) eine Koppelung von z. B. Einzelhandel und Wohnen planungsrechtlich zu ermöglichen, um ein gemischtes Quartier zu fördern. Insbesondere vorhabenbezogene Bebauungspläne können der Zweckbestimmung einer gemischten Nutzung dienen, da, ergänzend zum Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplan, Regelungen zu den einzelnen Nutzungsanteilen sowie der Umsetzungsverpflichtung vertraglich im Durchführungsvertrag abgesichert werden können.

Innerhalb von Angebotsbebauungsplänen werden in der Regel planungsrechtliche Anreize hinsichtlich Dichte und Höhe der Bebaubarkeit geschaffen, so dass eine städtebaulich gewünschte Entwicklung erfolgen kann. Zudem kann eine Mindestanzahl an Geschossen festgesetzt werden, um eingeschossige Bauformen zu vermeiden. Ebenerdige Stellplatzflächen können durch die den planungsrechtlichen Ausschluss von oberirdischen Stellplätzen vermieden werden.

  1. Wie viele eingeschossige Verkaufsmärkte mit ebenerdigem Parkplatz gibt es aktuell im Bezirk Hamburg-Nord?

Aktuell liegen keine genauen Zahlen vor. Siehe jedoch Antwort zu Frage 6.

  1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um die negativen Wirkungen dieser eingeschossigen Verkaufsmärkte mit ebenerdigem Parkplatz zu mindern? (bspw. durch weitere Stockwerke, begrünte Überbauung der Parkplätze, Nutzung zur Energiegewinnung durch Solarpaneele, Stellplätze unter/ober dem Markt). Wie kann das Bezirksamt hier besser hinwirken?

In 2019 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung alle eingeschossigen Lebensmittel-Einzelhandelseinrichtungen hinsichtlich ihrer Potenziale für eine bessere bauliche Ausnutzung der Grundstücke untersucht. Alle Flächen, die dieses Potenzial haben, sind in das Projekt „LüDiA“ eingeflossen (LüDiA = Leben über’m Discounter in Aussicht).

Untersucht wurden insgesamt über 90 Lebensmittel-Einzelhandelsstandorte im Bezirk Hamburg-Nord. Davon eigneten sich 26 potenziell für eine bessere bauliche Ausnutzung, wovon bei 18 dieser Flächen auch eine Wohnnutzung in Frage gekommen wäre. Im Dezember 2019 wurden durch N/SLL alle diejenigen Eigentümer der Flächen angeschrieben, bei denen sich auch Wohnungsbau als ergänzende Nutzung durch eine bessere Ausnutzung des Grundstücks anbieten könnte. Diese Flächen wurden in den Jahren 2020 bis 2024 im Wohnungsbauprogramm geführt.

Das Bezirksamt berät bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Richtung einer zeitgemäßen, nachhaltigen, dichten, flächen- und ressourcenschonenden sowie kompakten Bauweise. Grundsätzlich bleibt es jedoch eine Entscheidung der Eigentümer, wie sie ihre Flächen planrechtskonform nutzen.

Über die Untersuchung aus dem Jahr 2019 hinaus gibt es keine weitere Untersuchung zu eingeschossigen Verkaufsmärkten mit ebenerdigen Parkplätzen.

Anhänge

Keine

Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung

Lokalisation Beta
Bramfelder Straße

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Themen Beta

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