22-1830

Flächen für Graffiti: Eigene Potenziale nutzen, Jugendclubs gut einbinden Antrag der GRÜNE-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 03.02.2026 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Der Antrag in Kürze und einfacher Sprache

Problem: Im Bezirk gibt es viel Graffiti. Neue Wege an der Alster wurden schnell bemalt. Viele Bilder sind nicht schön. Es gibt zu wenige Flächen, die man bemalen darf.

sung: Der Bezirk will Wände für Graffiti schaffen. Die GRÜNEN wollen herausfinden: Kann man Flächen an Jugend-Clubs und Wände an der Alster dafür nehmen?

Wer das machen soll: Das Bezirksamt soll jemanden finden. Der soll mit den Jugendclubs und den Menschen, die sich um die Wege an der Alster kümmern, sprechen.

In seiner Antwort auf den Beschluss der Bezirksversammlung, legale Flächen für Graffiti zu schaffen (Drs. 22-1658, [1]) schlägt das Bezirksamt ein Verfahren vor, um solche Flächen zu identifizieren, geeignete Kooperationspartner*innen zu aktivieren und letztlich unter Einbeziehung von Jugendlichen legale Flächen für Graffiti zu schaffen. Dafür sind 20.000 € aus bezirklichen Mitteln vorgesehen.

Gleichzeitig ist wildes Sprayen aktuell im Bezirk wieder verstärkt Thema, weil die gerade neu geschaffene Verbindung zwischen Hohenfelder Bucht und Alster schon nach kurzer Zeit komplett mit wenig attraktiven Tags „verziert“ wurde (vgl. Hamburger Abendblatt, 27.1.26, [2]).

Nach den Vorstellungen des Bezirksamts soll der bisher ungenannte Dienstleister, der den Prozess organisieren soll, Jugendliche angemessen in den Prozess einbinden“. Dabei soll mit Jugendeinrichtungen gesprochen werden, ob Jugendliche Interesse haben, eine Fläche unter künstlerischer Anleitung gemeinsam zu gestalten.“

Das Bezirksamt betreibt und finanziert selbst mehrere Jugendclubs und andere Jugendeinrichtungen an unterschiedlichen Orten des Bezirks, zum Beispiel in der Jarrestadt (Foto). Es bietet sich daher an, diese nicht nur abstrakt „einzubinden“, sondern von vornherein deren Flächen für die Einrichtung von legalen und ggf. auch öffentlich zugänglichen Graffitiwänden vorzusehen. Denn genau dort trifft sich ja ein Teil der Zielgruppe der bezirklichen Graffiti-Initiative.

Zudem ist absehbar, dass die Passage unter den Hohenfelder Brücken nicht auf Dauer von Graffiti freigehalten werden kann. Dafür ist diese Dutzende Meter lange „Leinwand“ in Top-Lage an der Alster einfach zu attraktiv. Es wäre daher eine Überlegung wert, diese Tatsache anzuerkennen und positiv zu nutzen, indem diese Flächen für legale Graffiti vorgesehen werden.Eine „Alster-Gallery“ stünde dem Bezirk und dem Freizeitraum Alster sicher gut zu Gesicht.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Hauptausschuss möge daher beschließen:

  1. Das Bezirkamt wird gebeten, bei der Suche nach legalen Graffitiflächen die Jugendeinrichtungen des Bezirks (Jugendtreffs, Bauspielplätze etc.) nicht nur einzubinden, sondern aktiv zu prüfen, ob auf deren Flächen nicht ggf. auch frei zugängliche Spray-Wände geschaffen werden können. Dazu könnten neben Haus- oder Schuppenwänden auch Bretterkonstruktionen an bzw. anstelle von Zäunen dienen.
  2. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, gegenüber den zuständigen Stellen (Bezirk, LSBG/BVM) anzuregen, die Nutzung der Wände in der Passage unter den Hohenfelder Brücken zwischen Hohenfelder Bucht und Außenalsterr legales Graffiti zu prüfen.

r die GRÜNE Fraktion

Timo B. Kranz

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
03.02.2026
Ö 4.1
Lokalisation Beta

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