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Flächen der Flüchtlingsunterbringung, hier: Nachnutzungsoptionen Tessenowweg Kleine Anfrage Nr. 65/2017 von Herrn Bernd Kroll, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Derzeit sind folgende fünf Flächen im Bezirk Hamburg-Nord im Hinblick auf die künftige Nutzung im Anschluss an die absehbar auslaufende Flüchtlingsunterbringung in der Diskussion:             

• Grellkamp 38/40

• Heselstücken 15

• Kiwittsmoor 4 (P+R)

• Paul-Stritter-Weg (Wilfried-Borck-Haus der Ev. Stiftung Alsterdorf)

• Tessenowweg 

 

Bezüglich der Fläche Tessenowweg kommt das Bezirksamt zu folgendem Ergebnis: 

 

Ergebnis der Flächenprüfung/Entwicklungsziel

Kein Wohnungsbaupotenzial. An der Festsetzung als „Fläche für besondere Zwecke (Schule)“ sollte festgehalten werden. 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: 

  1. Was versteht das Bezirksamt unter dem Begriff „Charakter einer verlärmten stadträumlichen Insellage“ und warum soll die Fläche deshalb für Wohnen ungeeignet sein?

 

Die Belegenheit Tessenowweg 5 befindet sich am nordöstlichen Rand der City Nord und wird von den Hauptverkehrsstraßen Sengelmannstraße und Hebebrandstraße sowie dem  Gleisbogen im Verlauf der Güterumgehungsbahn umschlossen und erhält durch den dadurch verursachten Lärmeintrag aus verschiedenen Richtungen kommend nach Ersteinschätzung des Bezirksamtes Hamburg-Nord den Charakter einer „verlärmten stadträumlichen Insellage“ in Bezug auf eine Wohnnutzung.

 

  1. Ab wann ist eine Fläche als „verlärmt“ einzustufen? Bitte die verschiedenen Kriterien detailliert auflisten.

 

Für die hier vorgenommene Einschätzung einer „verlärmten stadträumlichen Insellage“ wurde kein Lärmgutachten erstellt. Es handelt sich hierbei um eine fachliche Einschätzung und Empfehlung des Bezirksamtes Hamburg-Nord, deren Gründe in der Drucksache offengelegt wurden. Grenz- oder Richtwerte für Lärm sind in der Bauleitplanung normativ nicht festgelegt. Daher richtet sich die Verwaltung grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls und plant erst nach Ermittlung der Lärmquellen und Prognose anhand der jeweiligen Planungen. Für die Beurteilung der Lärmbelastung einer Fläche wird in der Regel der „Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung“, die 16. BImSchV und die TA Lärm zugrunde gelegt.

 

  1. Welche anderen Flächen im Bezirk Hamburg-Nord verfügen nach Auffassung des Bezirksamtes auch über den „Charakter einer verlärmten stadträumlichen Insellage“? Bitte alle Flächen detailliert aufführen.

 

Ein Kataster solcher Flächen gibt es nicht.

 

  1. Was spricht aus Sicht des Bezirksamtes dagegen, die derzeitigen Bauten nach der absehbar auslaufenden Nutzung als Flüchtlingsunterkunft für Studenten bzw. Auszubildende zur Verfügung zu stellen? Dieses insbesondere vor dem Hintergrund der in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandenen Bildungseinrichtungen.

 

Das Bezirksamt hat sich bislang mit der Frage einer Nachnutzung der derzeitigen Bauten noch nicht beschäftigt. Diese Frage wird seitens des Bezirksamtes auch erst dann in Zusammenarbeit mit allen weiteren städtischen Akteuren beraten und geprüft, wenn sich diese Frage der Nachnutzung der derzeitigen Bauten real und absehbar stellen sollte. Dies ist derzeit nicht der Fall.

  1. Ab wann steht die Fläche Tessenowweg nach derzeitigen Planungsstand für die Nachfolgenutzung zur Verfügung?

 

Nach derzeitigem Planungs- und Genehmigungsstand wird die Fläche voraussichtlich bis Mitte 2021 als Flüchtlingsunterkunft genutzt.

 

 

08.05.2017

Harald Rösler

 

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