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Finanzielle Sprünge oder kleine Brötchen? Große Anfrage Nr. 03/2017 von der CDU-Fraktion

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Bezirke haben sich mit großem Einsatz und Engagement den Herausforderungen durch gestiegene Zuwanderungszahlen bei der Unterbringung und Integration von Flüchtlingen gestellt. Ohne den motivierten Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bezirken wäre dies nicht in diesem Ausmaß zu leisten gewesen. Die Bezirke sind es ebenfalls, die im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung und -verschlankung seit 2005 stetigen Umwandlungs- und Modernisierungsprozessen unterworfen sind. Hierzu zählen u.a. die Einrichtung der Dienstleistungszentren (KUZ, SDZ. und WBZ), aber auch Maßnahmen wie "Hamburg wächst", "Bündnis für den Radverkehr", "Vertrag für Hamburg" und die Einsparvorgaben des Rot-Grünen Senats mit der Zielgröße von 250 Mitarbeitern pro Jahr. Auch die vom Senat ausgerufenen neuen Projekte "Digital First" und "Neuorganisation der Kundenzentren" greifen unmittelbar in die Handlungsfelder der Hamburger Bezirke ein.

Darüber hinaus hat die Finanzbehörde die Drucksache 20/2776 der Bezirksversammlung Harburg - Übernahme der Mehrbedarfe Zuwanderung - mit dem Verweis auf erhebliche Reste im Personalbudget der Bezirksämter abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche Finanzierungsmöglichkeiten hat das Bezirksamt Hamburg-Nord, um die Mehrbedarfe Zuwanderung der Jahre 2015-2016 selbst zu decken?

Für 2015 wurden die Kosten in voller Höhe erstattet, für 2016 aus Bewirtschaftungseffekten, die sich durch unterjährige Vakanzen im Rahmen der üblichen Fluktuation ergeben.

  1. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord ebenfalls eine Absage der Finanzbehörde

erhalten? Wenn ja, wann ist diese beim Bezirksamt eingegangen (Poststempel) und wann wurde diese einem bezirklichen Gremium vorgelegt?

 

Die Absage ist am 12.05.2017 (Poststempel) im Bezirksamt Hamburg-Nord eingegangen. Das Schreiben wurde dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 06.06.2017 im nicht-öffentlichen Teil vorgelegt.

 

  1. Sofern es eine Absage gegeben hat, welche weiteren Maßnahmen ergreift das

Bezirksamt Hamburg-Nord gegenüber den zuständigen Senatsbehörden, um die Mehrbedarfe zurück erstattet zu bekommen?

 

Keine.

 

  1. Wie hoch sind die gebildeten Rücklagen nach Sach-, Personal- Investitions- und

Sondermittel im Bezirksamt Hamburg-Nord? Bitte hierzu jeweils nach Mittelart die Entwicklung seit Jahresbeginn 2014 aufzeigen.

 

Nach den haushaltsrechtlichen Regularien werden keine Rücklagen gebildet. Aus der Bewirtschaftung der Sach-, Personal-, Investitions- und Sondermittel ergeben sich zum Jahresende ggf. Ermächtigungsüberträge.

 

  1. Für welche Szenarien sind diese Rücklagen gebildet worden?

 

Siehe Antwort zu Frage 4.

 

  1. Sofern es eine Absage der Mehrbedarfe gegeben hat, inwiefern müssen jetzt

Umstrukturierungen des Personalbudgets vorgenommen werden?

 

Nein, es müssen keine Umstrukturierungen vorgenommen werden.

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

  1. In welcher Höhe hat es Zahlungen in 2017 aus dem Vertrag für Hamburg gegeben?

Wie sind diese Mittel bisher verwendet worden (aufgliedern nach investiven und konsumtiven Maßnahmen)?

 

Bisher hat es Abschlagszahlungen zum Förderfonds in Höhe von insgesamt 300.000 Euro gegeben, davon 180.000 Euro konsumtiv und 120.000 Euro investiv. Zur Mittelverwendung siehe Anlage.

 

  1. An welchen überbezirklichen Projekten (im Sinne des Vortextes) beteiligt sich das

Bezirksamt? Wie hoch sind die dafür jeweils bereit gestellten finanziellen und personellen (VZÄ) Ressourcen? Bitte tabellarisch nach Fachämtern aufgliedern.

 

Durch das Bezirksamt Nord wird das in der nachfolgenden Tabelle aufgeführte Projektpersonal zur Verfügung gestellt. Abgesehen von 1,7 VZÄ werden diese Ressourcen per Umlage über alle Bezirksämter, aus dem IT-Globalfond (externes Projektpersonal), aus dem Effifonds oder in Form von Mitarbeiter/innen des zentralen Fachamtes „ITAngelegenheiten der Bezirksverwaltung“ (ITB) finanziert. Dadurch ist die Beteiligung an den Projekten überwiegend ressourcenneutral für das Bezirksamt Hamburg-Nord. Vom Bezirksamt ist der auf Hamburg-Nord entfallene Anteil der Umlage zu tragen.

 

 

FA

FF

Projekt

VZÄ

Alle

N

DIM/BA - Einführung des Dokumenten- und Informationsmanagements in den Bezirksämtern

3 VZÄ

 

Alle

N

Programm BV Digital

1 VZÄ

BP

B

Einführung Digitales Baugenehmigungsverfahren (DigiBau)

1 VZÄ

BP, MR, VS

B,
M,
A

Vorprojekt zur Ablösung von BACom

3,5 VZÄ

GA

A

SSW GA - Einführung einer Standardsoftware in den Gesundheitsämtern

1,8 VZÄ

IS

N

OPTIFM - Optimierung des Facility Management in der Bezirksverwaltung

3 VZÄ

JA

W

Einführung Kita-Gutschein - Ausbaustufe 1

z.Zt. 0 VZÄ

KUZ

H

Optimierung der Kundenzentren

0,5 VZÄ

MR

M

GIS-basierte Straßenkontrolle (GIS-StraKo)

1,2 VZÄ

 

 

FA = Betroffenes Fachamt  FF = Fachlich federführendes Bezirksamt.

 

 

  1. Welche dieser Projekte werden federführend durch das Bezirksamt Hamburg-Nord

wahrgenommen?

 

Den Vorsitz der Lenkungsgruppe hat in der Regel das federführende Bezirksamt (siehe Antwort zu Frage 8). Die Projektleitungen werden durch das Bezirksamt Hamburg-Nord, insbesondere ITB, gestellt.

 

  1. Welche Zieldefinition gibt es für das Projekt Digital First innerhalb des Bezirksamts

Hamburg-Nord? Wie ist die finanzielle und personelle (VZÄ) Ausstattung des Projekts?

 

Das Projekt „Digital First“ ist ein Projekt der Senatskanzlei und nicht der Bezirksverwaltung. Dem Bezirksamt Hamburg-Nord ist derzeit weder eine Zieldefinition für das Projekt „Digital First“ noch die finanzielle und personelle Ausstattung des Projektes bekannt.

Dem gegenüber befindet sich in der Bezirksverwaltung das Programm „BV Digital“ im Aufbau. Das Ziel des Programms besteht darin, Digitalisierungspotentiale zu identifizieren und entsprechende Projekte zu generieren und durchzuführen. Es wurden insgesamt 16 Stellen ausgeschrieben, von denen neun Stellen besetzt wurden. Die finanzielle Ausstattung des Programms und der daraus resultierenden Projekte werden im Einzelnen noch mit der Finanzbehörde verhandelt.

 

  1. Welche bürgernahen Prozesse sollen prioritär digitalisiert werden? Bitte den

konkreten Service und den jeweiligen Zeitpunkt der Umsetzung dieses Prozesses angeben.

 

Der Senatskanzlei, Leitstelle Digitale Stadt, wurden die folgenden Prozesse zur Digitalisierung gemeldet:

  • Online Terminmanagement
  • Kundensteuerung (Aufrufanlagen)
  • Einführung elektronischer Rechtsverkehr
  • Einführung eAkte (elektr. Sammelakte) in den Standesämtern
  • Geburtsanzeige
  • Sterbeanzeige
  • Urkundenbestellung
  • Meldebescheinigung Online
  • Meldebescheinigung (nur Antrag) Online
  • Anmeldung - Zuzug von Außerhalb
  • Ummeldung - Umzug innerhalb Hamburgs
  • Antrag Personalausweis (ohne Fingerabdrücke)
  • Antrag Kinderreisepass
  • Elterngeldantrag online
  • Antrag Kita-Gutschein (nur Rechtsanspruch)
  • Einführung Digitales Baugenehmigungsverfahren
  • Einführung eines Verfahrens für die Sondernutzung
  • Elektronischer Aufgrabeschein
  • Einführung eines Verfahrens für Angelegenheiten im Naturschutz (z.B. Baumfällgenehmigungen)
  • An- und Abmeldung von Hunden
  • Gewerbemeldung Online
  • Gewerbeauskunft online

 

Die Bezirksverwaltung verfolgt derzeit prioritär die Digitalisierung des Baugenehmigungs­verfahrens sowie demnächst der bürgernahen Prozesse im Standesamtswesen. Eine konkrete zeitliche Planung ist noch nicht vorhanden.

 

  1. Sieht das Bezirksamt Hamburg-Nord die Möglichkeit einer Teilfinanzierung des sog.

Leitstandes im Rahmen des Projekts Neuorganisation der Kundenzentren? Wenn ja, wie sehen diese Möglichkeiten und Alternativen aus? Wie hoch kann das finanzielle Engagement maximal an diesem Leitstand sein? Aus welchen PSP-Elementen werden diese Kosten bestritten?

 

Das Projekt Neuorganisation der Kundenzentren ist in der Finanzbehörde/Kasse Hamburg angesiedelt. Es wird empfohlen, diese Fragestellung nach § 27 BezVG an die Finanzbehörde zu richten.

 

  1. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord im Rahmen der stadtweiten Digitalisierungswelle

zusätzliche Mittel bei der Finanzbehörde für den laufenden Haushalt beantragt? Wenn ja, wie hoch fällt dieser Antrag aus? Wenn nein, warum nicht?

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat neben den angeforderten Projektmitteln für die unter Antwort zu Frage 8 genannten Projekte bisher keine zusätzlichen finanziellen Mittel angefordert. Mit der Finanzbehörde ist verabredet, dass die Beantragung von zusätzlichen Projektmitteln im Rahmen von konkreten Vorhaben und Projekten erfolgt. Hierfür muss ein bestimmter Realisierungsstand der geplanten Vorhaben und Projekte erreicht sein.

 

  1. Hat das Bezirksamt Hamburg-Nord im Rahmen der Doppelhaushaltsaufstellung

2018/2019 zusätzliche Mittel für die Digitalisierungsoffensive eingeworben? Wenn ja, wie hoch? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein, siehe hierzu Antwort zu Frage 13.

 

  1. Wie viele Mitarbeiter/innen (VZÄ) sind mit der Digitalisierung im Bezirksamt

Hamburg-Nord beschäftigt? Wie werden diese Stelle jeweils finanziert?

 

Siehe hierzu die Antwort zu Frage 8 und 10.

 

  1. Hat es auf Grund der Vielzahl an Projekten Stellenstreichungen in operativen

Durchführungsbereichen des Bezirksamts Hamburg-Nord gegeben? Wenn ja, bei welchem Fachamt und wie konnte diese Stelleneinsparung jeweils begründet werden?

 

Nein.

 

 

 

 

  1. Welche Stelleneinsparungen und in welchen Fachämtern sind mittelfristig

(kommende 5 Jahre) geplant und aus welchen Gründen sind diese Stellen jeweils künftig wegfallend?

 

Nach derzeitigem Stand sind auch künftig keine Stelleneinsparungen geplant.

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Hamburg-Nord die Digitalisierungsoffensive in der

öffentlichen Verwaltung? Können durch diese Offensive künftig schnellere Verwaltungsakte erlassen werden und dadurch erhebliches Personal in kundenintensiven Arbeitsbereichen des Bezirksamts eingespart werden? 

 

Das Bezirksamt bewertet die Digitalisierungsoffensive positiv. In die Drucksache sind die von der Bezirksverwaltung und insbesondere vom Federführer Hamburg-Nord formulierten Eckpunkte eingeflossen. Es ist zu erwarten, dass der Erlass von Verwaltungsakten sich insbesondere wegen der durchgängig elektronischen Kommunikation beschleunigt. Ob und in welchem Volumen sich auch Personaleinsparungen ergeben werden, ist offen. Ziel der Digitalisierungsoffensive ist primär eine Verbesserung des Bürgerservice, nicht die Rationalisierung von Personal.

 

 

29.06.2017

Tom Oelrichs

 

 

Anhänge

 

Tabelle - Verwendung Förderfonds konsumtiv