22-1600

Fernwärmeausbau: Geplante Stilllegung des "Kletti"-Spielplatzes in der Parkanlage Grindelberg

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

27.10.2025

Lfd. Nr. 59 (22)

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel
Roland Oehlmann, Ines Schwarzarius und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)

Fernwärmeausbau: Geplante Stilllegung des „Kletti“-Spielplatzes in der Parkanlage Grindelberg

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) schickt zunächst voraus:

Die Versorgung mit Fernwärme stellt eine zentrale und übergeordnete Maßnahme zur Erreichung der Klimaziele dar. Insbesondere der gesetzlich festgelegte Kohleausstieg führt zu einer erheblichen Emissionsreduzierung im Bereich der Wärmeversorgung. Eine zentrale Rolle beim Ausbau des Fernwärmenetzes spielt dabei die sogenannte Spange Haferweg-Grindel. Sie transportiert künftig klimaneutrale Wärme aus dem Energiepark Hafen in RichtungEimsbüttel und Eppendorf.

Der Abbau des Spielplatzes im Zuge des Baus der Trasse wurde am 19. August 2025 über Sondernutzungsanträge durch das zuständige Bezirksamt genehmigt. Im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahrens wurden durch das Bezirksamt verschiedene Belange fachlich geprüft und einbezogen. Dazu zählen insbesondere landschaftspflegerische Aspekte, wie der Baumschutz gemäß Baumschutzverordnung, sowie die Auswirkungen der temporären Inanspruchnahme auf die Freiraumversorgung. Es wurde geprüft, ob alternativ nutzbare Spielplätze in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen und ob eine temporäre Verlagerung der Spielgeräte möglich ist.

Der Trassenverlauf wurde im Rahmen von Machbarkeitsstudien unter Berücksichtigung verschiedener Belange abgewogen, darunter ein baumschonender Verlauf, Hindernisse im Baugrund, Flucht- und Rettungswege, Verkehrsbeziehungen, Belegungen der Straßen durch andere Medien, Wirtschaftlichkeit, Bauzeit und rechtliche Faktoren.

Um die Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen, wurden in diesem Zusammenhang auch alternative Spiel- und Aufenthaltsräume für Kinder und Jugendliche bewertet. Im Ergebnis der Bewertung stehen in räumlicher Nähe und zumutbarer Entfernung die Skate- und Spielanlage vor dem Bezirksamt, der Spielplatz an der Oberstraße sowie der Spielplatz im Innocentiapark als Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung.

Zudem erfolgen bei Baustellen dieser Art entsprechend den jeweils aktuellen Bedingungen und Entwicklungen vor Ort fortlaufend Anpassungen. Insoweit wird auch die Flächensuche für die Baustelleneinrichtung fortgeführt, um die Ausfallzeit des Spielplatzes möglichst zu verkürzen. Bei der Planung komplexer technischer Ingenieur- und Infrastrukturprojekte, wie Fernwärmetrassen, ist ein Beteiligungsprozess nicht vorgesehen und auch nicht zielführend, zumal der Spielplatz nach Durchführung der Baumaßnahme in der vorhandenen Ausprägung und Ausstattung wiederhergestellt wird.

Im Übrigen siehe Drs. 23/1559.

Sachverhalt

Im Zuge des Ausbaus des Fernwärmenetzes ist geplant, den Spielplatz in der Parkanlage Grindelberg im Bereich Hallerstraße 1 für rund drei Jahre stillzulegen. Die Fläche soll als Baustelleneinrichtung, insbesondere für Baucontainer, genutzt werden.

Der Spielplatz wird regelmäßig von Kindern, Jugendlichen, Familien, Kitas, sporttreibenden Erwachsenen sowie älteren Menschen genutzt und erfüllt wichtige Funktionen als Bewegungsfläche, sozialer Treffpunkt und Erholungsort im Quartier.

Der Fernwärmenetz-Ausbau wird von den Hamburger Energiewerken durchgeführt, einem städtischen Unternehmen in der Zuständigkeit derBehörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Nach Auskunft der Hamburger Energiewerke sollte die Demontage des Spielplatzes am 15. September beginnen. Die Anwohnerschaft wurde erst am 11. September durch einen Aushang informiert, die Bezirkspolitik am 8. September im Rahmen des Kerngebietsausschusses.

Darüber hinaus beantwortet die BUKEA unter Beteiligung der Hamburger Energiewerke GmbH (HEnW) die Anfrage wie folgt:

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

  1. Aus welchen Gründen wurde entschieden, den Spielplatz im Bereich Hallerstraße 1 als Standort für eine Baustelleneinrichtungsfläche zu nutzen?
  2. Welche Möglichkeiten bestehen, einen alternativen Standort als Baustelleneinrichtungsfläche zu wählen etwa innerhalb der Parkanlage , der mit geringeren Einschränkungen für die Anwohnerschaft verbunden ist?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche alternativen Flächen wurden im Vorfeld geprüft und mit welchem Ergebnis?

Im Zuge der Standortprüfung für die Baustelleneinrichtung wurden verschiedene Flächen geprüft.

Eine Fahrspur direkt am Grindelberg kam aufgrund zu geringer Abmessungen nicht in Be-tracht. Für die Lagerung von Großmaterialien wie Rohrstücke, Verfüllungs- und Wegebaumaterialien, Baufahrzeuge und einer größeren Baucontainerkonstruktion wird eine großflächigere Baustelleneinrichtungsfläche benötigt. Vor dem Hintergrund der fortlaufenden Prüfung alternativer Flächen (siehe dazu auch Vorbemerkung) wird diese Fläche in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt erneut auf Eignung überprüft.

Gleiches gilt für die Fläche unmittelbar vor dem Bezirksamt und die ebenfalls geprüfte Grün-fläche hinter dem Bezirksamt, sie sind für die Anlieferung großer Transporte ungeeignet.

Da Baustellen-Einrichtungsflächen in unmittelbarer Nähe zur Baustelle liegen müssen, wurde für die Baustelleneinrichtung dieser Maßnahme die in Rede stehende Fläche als erforderlich eingestuft. Nach damaliger Einschätzung bestand nur in diesem Bereich ausreichend Platz für die benötigten Lagerflächen und Aufstellflächen für Baumaschinen und Baucontainer.

  1. Aus welchen Gründen wurden Anwohnerschaft und Bezirkspolitik erst so kurzfristig über diesen Eingriff informiert?

Die Information erfolgte im bezirklichen Kerngebietsausschuss am 8. September 2025 sowie in der Infoveranstaltung im Tonali-Saal am 10. September 2025. Gleichzeitig wurden gemein-sam mit den Hausmeistern Aushänge für die anliegenden Wohnhäuser verteilt. Anwohnende wurden per Infoschreiben ab dem 11. August 2025 über die zuständigen Hauswarte der SAGA über die Informationsveranstaltung informiert.

  1. Wurde bzw. wie wurde im Zusammenhang mit der geplanten temporären Stilllegung des Spielplatzes eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 8 SGB VIII durchgeführt?

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Ersatzmaßnahmen sind für den Wegfall des Spielplatzes vorgesehen und wo sollen diese umgesetzt werden?

Der Spielplatz bleibt erhalten. Es handelt sich lediglich um einen temporär begrenzten Eingriff zur Verlegung einer Fernwärmeleitung. Die HEnW werden die Dauer des Eingriffes auf das erforderliche Maß beschränken. Im Falle von temporär beschränkten Sperrungen von Spiel-plätzen ist der Einsatz von mobilen Anbietern grundsätzlich ein geeignetes Ersatzangebot, das ergänzend zur Verfügung gestellt wird. Innerhalb der Parkanlage Grindelberg befinden sich zwei weitere Spielplätze, die vorübergehend die Funktion des Spielplatzes Grindelberg über-nehmen können. Der Spielplatz Brahmsallee liegt am nordöstlichen Ausgang der Parkanlage und ist ohne Querung von Straßen von den Grindelhochhäusern aus zuerreichen. Weitere Spielplätze im Umkreis von rd. 450 m befinden sich Beim Schlump, Rutschbahn und Heymannstraße, darüber hinaus in rd. 630 m Entfernung ein weiterer Spielplatz im Innocentiapark. Die Spielplätze liegen in zumutbarer Entfernung zum Eingriffsort.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Grindelberg Eimsbütteler Park Eppendorf Oberstraße Hallerstraße Heymannstraße

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