Fehlende Rampe an der Hohenfelder Bucht Anfrage nach § 27 BezVG
Die Hohenfelder Bucht am östlichen Ufer der Außenalster gehört zu einem der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte Hamburgs. Wegen maroder Brücken und überlasteter Straßen wurde seit 2020 eine umfassende Umgestaltung durchgeführt, bei der Brücken, Straßen und Freiflächen erneuert wurden. Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) betonte bei der Vorstellung des Projektes 2020, dass die geplante Neuordnung insbesondere der Verbesserung des Rad‑ und Fußverkehrs dienen solle.
Auf einem öffentlichen Informationsmarkt am 24. Februar 2020 wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern die Planung vorgestellt. In den „Fragen und Antworten“ der Veranstaltung beantwortete der LSBG auch Fragen zur damaligen Rampe zwischen der Sechslingspforte und der Hohenfelder Bucht. Auf die Frage „Wieso wird die ‚Rampe‘ (Sechslingspforte zur Bucht runter) nicht verbreitert?“ antwortete der LSBG, dass eine Verbreiterung wegen der Gefahr von Wurzelschäden an angrenzenden Bäumen nicht erfolgen könne. Gleichzeitig wurde zugesichert, dass die Fahrrad‑ und Fußgängertunnel an der Barcastraße erneuertund weiterhin nutzbar bleiben sowie dass es entlang der Sechslingspforte weiterhin einen gemeinsamen Geh‑ und Radweg geben werde.
In der „Abgestimmten Planung“ (Schlussverschickung) von 2018 und den späteren Ergänzungen (u.a. Vorlage 21-4796) werden hauptsächlich Änderungen an Fahrstreifen, Baumstandorten und Radverkehrsanlagen beschrieben. Ein Entfall der Rampe wird in diesen Dokumenten nicht erwähnt. Dies deutet darauf hin, dass die Rampe zunächst weiter Bestandteil der Planung war.
Mit Abschluss der Baumaßnahme Ende 2025 steht nun fest, dass die Rampe nicht erhalten blieb.
Quelle: Skizze mit Pfeil ist der Eingabe “Hohenfelder Bucht als Radfahrer” entnommen (Vorlage 22-1807)
Fragen:
Vor diesem Hintergrund fragen wir den LSBG:
○ Wann hat der LSBG (oder ggf. eine andere Behörde) entschieden, dass die in den Planungsunterlagen vorgesehene Rampe zwischen Sechslingspforte und Hohenfelder Bucht nicht realisiert wird? Bitte geben Sie Datum und Veranlassung dieser Entscheidung an.
○ Welche Gremien oder Behörden haben diese Änderung beschlossen und auf welcher Grundlage? Bitte verweisen Sie auf einschlägige Beschlüsse oder Verwaltungsunterlagen.
○ Aus welchen technischen oder rechtlichen Gründen konnte die Rampe nicht gebaut werden? Waren bauliche Zwänge, Natur‑ und Baumschutz (wie im Infomarkt 2020 angedeutet), Sicherheitsvorgaben (z. B. Gefälle), Denkmalpflege oder Kostengründe ausschlaggebend?
○ Gab es eine Prüfung alternativer Rampenverläufe (z. B. geringere Steigung, Umfahrung von Baumbeständen) und, falls ja, weshalb wurden diese verworfen?
○ Weshalb wurden die Bezirksversammlung Hamburg‑Nord und die beteiligten Ausschüsse nicht darüber informiert, dass die Rampe entfällt?
○ Wie wurde die Änderung gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere gegenüber den Radfahrenden, kommuniziert? Bitte legen Sie Kommunikationsmaßnahmen (Pressemitteilungen, Internetauftritt, Informationsveranstaltungen) dar.
○ Wurde das „Bündnis für Radverkehr“ oder der Allgemeine Deutsche Fahrrad‑Club (ADFC) an der Planänderung beteiligt oder um Stellungnahme gebeten?
○ Wie wird der Radverkehr künftig von der Sechslingspforte aus niveaufrei zur Alster gelangen? Bitte erläutern Sie die vorgesehene Wegeleitung und legen Sie dar, ob diese Führung den Anforderungen der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)“ entspricht.
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
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