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Fahrradstraße Stübeheide: Sicher mit dem Rad durch Klein Borstel während der Bauzeit! Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 28.09.2021 Hauptausschuss Ö 7.8

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 20.09.2021 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages von GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich bei Enthaltung der CDU- und FDP-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen

Fachbehörde für folgendes einzusetzen:

 

1. In der Stübeheide wird spätestens mit Beginn der Bauarbeiten an der Wellingsbütteler

Landstraße eine Fahrradstraße eingerichtet.

 

2. Da die Fahrradstraße eine notwendige Bauhilfsmaßnahme während der Sanierung der

Wellingsbütteler Landstraße ist, wird der LSBG gebeten, Planung, Bau und Kosten für

diese Maßnahme zu übernehmen.

 

3. Bei der Einrichtung der Fahrradstraße soll Folgendes geprüft werden:

a) Am südwestlichen Ende der Fahrradstraße sollen bauliche Maßnahmen erfolgen,

um diese für Autofahrer*innen und Radfahrende gut kenntlich zu machen.

b) Die Fahrradstraße wird durch den Kreisel Schluchtweg/Sodenkamp mit der im

Kreisel üblichen Vorfahrtsberechtigung geführt. Hinweis: Gute Beispiele für Kreisel

innerhalb von Fahrradstraße gibt es z.B. in Lohne oder Fellbach.

 

 

c) Ob die Fahrradstraße durchgängig auch vom Kornweg bis zum Stüberedder weitergeführt

werden sollte, muss gemeinsam mit Anwohner*innen und Gewerbetreibenden

diskutiert werden.

Erfahrungen zeigen, dass sich eine Verkehrsberuhigung in aller Regel günstig auf

die Geschäftslage auswirkt. Das Einkaufsdorf wäre dabei weiterhin mit dem Pkw

erreichbar (Ausschilderung „Kfz frei“).

d) Eine Weiterführung nach Wellingsbüttel (Bezirk Wandsbek) verliehe der Fahrradstraße

überbezirkliche Bedeutung, erleichterte den Pendler*innenverkehr mit dem

Rad erheblich und erhöhte die subjektive und objektive Sicherheit.

Diese Anregung soll im Rahmen der Planung gegenüber dem Bezirk und der Bezirksversammlung Wandsbek angeregt werden.

e) Die Stübeheide wird mit „Anlieger frei“ ausgewiesen, um Anliegerverkehr weiterhin

zu ermöglichen

f) Im Bereich Kornweg bis Stüberedder erfolgt für die Erreichbarkeit des

Einkaufsdorfs Klein Borstel und des Friedhofs Ohlsdorf eine Ausweisung mit „Kfz

frei“.

g) Die Parkmöglichkeiten für den ruhenden Verkehr werden nur auf einer

Fahrbahnseite markiert, um den „Radverkehrsfluss“ nicht durch Slalomfahren zu

erschweren.

 

4. Die Planung wird im Regionalausschuss frühzeitig vorgestellt und dort diskutiert, um die

Beteiligung von Bürger*innen sicherzustellen.

 

 

Begründung:

Durch seine Lage zwischen Alstertal und Friedhof Ohlsdorf ist im Ortsteil Klein Borstel die

Verkehrsführung eine besondere Herausforderung. In Höhe der U-Bahn Haltestelle Klein

Borstel wird zudem zukünftig der Knotenpunkt für den Radschnellweg aus Norderstedt

kommend sein, an dem sowohl die Weiterfahrt Richtung Alsterdorf/Innenstadt als auch in

Richtung Wellingsbüttel gewährleistet sein muss.

Im bezirklichen Radverkehrskonzept [1] ist die Route Wellingsbütteler Landstraße (WeLa) und

dann weiter Stübeheide als Bezirksroute 10 enthalten. Der Koalitionsvertrag auf Landesebene

sieht vor, dass die Koalitionspartner mehr Fahrradstraßen bauen möchten, insbesondere dort,

wo der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, z.B. im Bezirks- und Schulroutennetz

jenseits der Hauptstraßen (vgl. Seite 105 des Koalitionsvertrages [2]).

Dies alles trifft auf die Stübeheide zu.

Zwei Schulen (Albert-Schweitzer-Schule und Albert-Schweitzer-Gymnasium) und das

Einkaufsdorf Klein Borstel werden täglich von zahlreichen Menschen sowohl mit dem Auto als

auch mit dem Fahrrad angesteuert. Insbesondere Schüler*innen sind morgens und am

Nachmittag in großer Zahl mit dem Fahrrad unterwegs, aber auch darüber hinaus steigt der

Anteil des Radverkehrs kontinuierlich.

Eine sichere, komfortable und zügige Radverbindung gibt es aber aktuell in Klein Borstel nicht.

Im Naherholungsgebiet Alstertal sind Radfahrer*innen zwar als rücksichtsvolle und langsam

fahrende Erholungssuchende erlaubt. Als zügiger Weg von/zur Arbeit oder Schule eignet sich

das Alstertal aber nicht.

Die Wellingsbütteler Landstraße wird als Hauptverkehrsstraße gerne von Auto-Pendler*innen in

Nord-Süd-Richtung genutzt. Ein gut nutzbarer Fahrradweg ist hier in absehbarer Zeit nicht

realisierbar. Mischverkehr bei Tempo 50 ist für junge, ältere und unsicherere

Verkehrsteilnehmer*innen nicht zumutbar.

Schon jetzt wird die Stübeheide viel von Radfahrer*innen genutzt. Neben Schulkindern nutzen

auch Sportler*innen der umliegenden Sportvereine die Stübeheide, sie ist zudem eine wichtige

Bike & Ride Anbindung an die Bahnhöfe Kornweg und Klein Borstel. Das Befahren der

Stübeheide mit dem Fahrrad ist gerade für jüngere und unsichere Verkehrsteilnehmer*innen

unübersichtlich, so dass vielfach auf dem Gehweg gefahren wird.

Aus diesem Grund fordert auch der Elternrat der Albert-Schweitzer-Schule in seiner Eingabe

vom 22. Oktober 2020 die Einrichtung einer Fahrradstraße.

 

 

Insbesondere dann, wenn viele Schüler*innen unterwegs sind, ist zudem das

Verkehrsaufkommen durch sogenannte Eltern-Taxis hoch. Darüber hinaus ist zu befürchten,

dass es während der 5-jährigen Bauphase auf der Wellingsbütteler Landstraße hier massiv zu

Ausweichverkehr von Kfz kommt.

 

Eine Fahrradstraße erhöht die Sicherheit und den Komfort für Radfahrer*innen und ermöglicht

ein schnelles Erreichen der wichtigen Ziele in Klein Borstel. Wenn Fahrräder Vorrang vor den

KfZ haben, erhöht dies deren Sichtbarkeit, fördert die Rücksichtnahme und verringert damit die

Gefahren, insbesondere für junge Verkehrsteilnehmer*innen. Fahrradstraßen motivieren zudem

diejenigen zum Radfahren, die bisher aufgrund mangelnden Sicherheitsgefühls darauf

verzichten.

Gleichzeitig erhöht sich auch die Sicherheit für Fußgänger*innen, die sich den Gehweg nicht

mehr mit (jungen) Radfahrer*innen teilen müssen.

Durch die Umwidmung in eine Fahrradstraße mit Vorfahrtberechtigung und einer Beschränkung

auf den (motorisierten) Anliegerverkehr kann schnell und kostengünstig eine attraktive

Radwegeverbindung hergestellt werden, die bisher hier fehlt.

Wünschenswert wäre darüber hinaus eine Weiterführung nach Wandsbek mit Anschluss an der

Sanderskoppel.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.09.2021
Ö 7.8
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