Fahrradservicesäulen im Bezirksgebiet
Nach Medienberichten hatten Geschäftsleute in Winterhude eine Fahrradservicesäule aufgestellt. Dies sei vom Bezirksamt Hamburg-Nord genehmigt und gefördert worden. Plötzlich verlangte das Bezirksamt jedoch, dass die Säule um 90 Grad gedreht werden solle, weil sich angeblich Menschen daran verletzen könnten. Erst nachdem die Bezirksamtsverwaltung darauf hingewiesen wurde, dass ein weiteres Exemplar einer solchen Säule nicht gedreht vor dem Bezirksamt steht, nahm das Bezirksamt die ausgesprochene Verpflichtung zurück.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Vorbemerkung des Fachamts Management des öffentlichen Raumes:
Im Zuge der angestrebten Mobilitätswende erlangen Radservicestationen, anders als in der Vergangenheit, mehr Aufmerksamkeit, und es besteht von Bezirksseite ein zunehmendes Interesse an ihrer Aufstellung im öffentlichen Raum. Aufgrund der Neuartigkeit dieses Instruments sind die bestehenden Prüf- und Genehmigungsverfahren zur Aufstellung solcher Stationen in der Arbeitspraxis des Bezirksamts, Fachamt MR, noch ohne Erfahrungswerte und in den relevanten Punkten in Bezug auf die Belange von solchen Stationen noch nicht praxisgereift. Dies gilt auch für ihre Aufstellung durch Private auf öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen im Rahmen von Sondernutzungsanträgen.
Der hier in Rede stehende Fall wurde im Rahmen des Antrags auf Sondernutzung geprüft und genehmigt, während nahezu zeitgleich eine baugleiche Radservicestation aus Mittel des Klimaschutzes für den Standort vor dem Bezirksamt beschafft wurde.
Hinsichtlich der Positionierung der Fahrradservicestation gab es zum Zeitpunkt der Prüfung der beiden Fälle noch kein einheitliches Verfahren. Dieses wurde zwischenzeitlich eingeführt mit dem Ergebnis, dass die Forderung nach einer 90-Grad-Drehung zurückgenommen wurde. Gleichzeitig ist fortan zur Sicherung für sichteingeschränkte Personen die Umrahmung der Station durch taktile Bodenelemente vorgesehen.
Dies vorangestellt beantwortet das Fachamt Management des Öffentlichen Raumes die gestellten Fragen wie folgt:
Antwort der Verwaltung:
Um die dauerhafte Standsicherheit der Station zu gewährleisten, setzt das Bezirksamt zur ordnungsgemäßen Aufstellung die Herstellung eines Betonfundaments voraus, auf dem die Radservicestation aufgeschraubt wird. Dieses ist, wie alle baulichen Tätigkeiten im öffentlichen Raum, von einer anerkannten Fachfirma durchzuführen. Zudem wird zur Sicherung für sichteingeschränkte Personen die Umrahmung der Station durch taktile Bodenelemente empfohlen.
Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Vorschriften (Hamburgisches Wegegesetz, Sicherheits- und Ordnungsgesetz) zur Benutzung öffentlicher Wege und Plätze uneingeschränkt.
Antwort der Verwaltung:
Da die einzusetzende Radservicestation dem Bezirksamt durch die eigene Verwendung desselben Typs bereits bekannt war, war somit auch ihre grundsätzliche Verkehrssicherheit bekannt. Die finale Prüfung der Einhaltung der in der Genehmigung der Sondernutzung aufgeführten Auflagen erfolgt beim Einbau. Da der Einbau durch den Sondernutzer ohne Information der Wegeaufsichtsbehörde erfolgte, konnte diese finale Prüfung erst im Nachgang durchgeführt werden.
Antwort der Verwaltung:
siehe Vorbemerkung
Antwort der Verwaltung:
siehe Vorbemerkung
Antwort der Verwaltung:
Vom Bezirksamt Hamburg-Nord wurde bisher nur die Radservicestation vor dem Bezirksamt in der Kümmellstraße aufgestellt.
Antwort der Verwaltung:
Hierüber liegen dem Bezirksamt keine Zahlen vor.
Antwort der Verwaltung:
Über Radservicestationen auf Privatgrund liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor. Für Privatflächen, die nach §25 HWG der Allgemeinheit zugänglich sind, sind bisher keine weiteren Sondernutzungsanträge zur Aufstellung einer Radservicestation gestellt worden.
Antwort der Verwaltung:
Hier kann nur Bezug genommen werden auf die unter a) genannte Radservicestation in der Kümmellstraße. Diese wurde entsprechend der o.g. Vorgaben errichtet.
Antwort der Verwaltung:
Nein. Es gab bisher keinen vergleichbaren Fall (siehe auch Antworten auf 5a-d sowie Vorbemerkung).
Michael Werner-Boelz 29.03.2023
Bezirksamtsleitung
Keine
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