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Fahrradparkkonzept Komponistenviertel/Unabdingbare Untersuchung - oder untersuchter Unsinn? Kleine Anfrage Nr. 178/2017 von Herrn S. Baumann, CDU-Fraktion

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Das im Februar 2017 durch die Bezirksversammlung von der rot-grünen Mehrheit gegen die Stimmen der CDU verabschiedete 50. 000 Euro teure Fahrradgutachten "Parkraum auch für zwei Räder - Fahrradparkkonzept Komponistenvierte erstellen/Drs. 20-3950" hat sich inzwischen wie befürchtet als weitgehend nutzlos erwiesen.  

Die Präsentation des Gutachtens vom 20.11.2017 im RegA BUHD bestätigt lediglich bekannte Defizite an Fahrradstellplätzen im Viertel, aber nicht an Schulen, Arbeitsstätten, Sporteinrichtungen und dem Einkaufzentrum (Hamburger Meile). Eine Knappheit an Radabstellmöglichkeiten für Pendler konnte das Gutachten ebenfalls nicht belegen, ebenso wie die Forderung nach notwendigen Fahrradabstell-Hotspots an Haltestellen zum Öffentlichen Nahverkehr.    

Ein eventuelles Defizit an Abstellmöglichkeiten besteht laut Studie lediglich in einigen wenigen, dicht bebauten Straßenzügen. 

In weiten Teilen des Komponistenviertels wurde hingegen grafisch dargelegt, dass ganztägig weniger als fünf abgestellte Fahrräder auf bis 50 m Länge zu beobachten sind. Diese Beobachtungen hätten auch durch Wegewarte oder andere Mitarbeiter des Bezirksamtes getätigt werden können. Bei einem hier angesetzten Beobachtungszeitraum von fünf Tagen laut Studie hätte es auch bei einer bezirksamtsinternen Lösung keine Überbelastung des Personals gegeben. 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: 

1.)     Wie hoch ist in der Endabrechnung der Rechnungsbetrag bzw. die an SWECO zu zahlende Betrag für das Fahrradparkplatzgutachten?

Die Summe liegt innerhalb des genehmigten Rahmens der Bezirksversammlung. Die genaue Summe kann aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht genannt werden.

2.)     Ist der Herr Bezirksamtsleiter der Meinung, dass die berechnete Summe dem Zweck der Studie und ihrem Leistungsumfang her angemessen ist? Wenn ja, warum? Wenn nein, bitte ebenfalls begründen.

Die Auftragssumme rechtfertigt den Leistungsumfang und entspricht den marktüblichen Preisen.

3.)     Gab es nach dem Beschluss in der Februar-BV einen Austausch/Gespräche mit der Finanzbehörde über das Projekt und die bewilligte Summe? Wenn ja, was beinhalten diese?

Nein. Eine Abstimmung zur Verwendung von Sondermitteln der Bezirksversammlung ist unüblich.

4.)     Welche im Gutachten beobachteten Sachverhalte waren im Bezirksamt HH-Nord in der zuständigen Fachabteilung noch nicht bekannt?

Noch nicht bekannt waren dem Bezirksamt beispielsweise die genaue Lage und Ausprägung der Radparkbedarfe sowie die Auslastung öffentlicher und privater Abstellanlagen im Quartier.

5.)     In welcher Form soll das Gutachten jetzt als Arbeitsgrundlage genutzt werden?

Die Fraktionen können auf Basis der Handlungsempfehlungen des Konzeptes gezielt Beschlüsse zur Umsetzung einzelner Maßnahmen fassen.

6.)     Aus Sicht der CDU-Fraktion / des Fragestellers beinhalten die in den Seiten 21-26 genannten "Maßnahmenvorschläge" keine bislang unbekannten Vorgehensweisen. Wie bewertet der Herr Bezirksamtsleiter diese Vorschläge?

Die Schwerpunkte der Untersuchung lagen gemäß politischem Beschluss in der Erfassung des Ist-Zustandes und der Radparkbedarfe sowie dem Aufzeigen von Potenzialen für neue Fahrradabstellanlagen, nicht aber in einer Planung von konkreten Abstellanlagen.

Die Aussagen der fachlichen Untersuchungen sind somit entsprechend der Aufgabenstellung abgearbeitet und dargestellt worden. Die Empfehlungen bilden eine sinnvolle Grundlage für mögliche, bauliche Umsetzungen.

 

                                                                                                                                      11.12.2017

Anhänge

 

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