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Errichtung eines B+R-Fahrradparkhauses für 600 Fahrräder am Loogeplatz 15

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg will die Zahl der Fahrradabstellplätze an U- und S-Bahnen deutlich erhöhen. Derzeit sind es rund 22.000, bis 2025 sollen es 28.000 sein. Am U-Bahnhof Kellinghusenstraße ist dafür ein neuartiges Fahrradhaus geplant. 600 Räder sollen dort auf zwei Etagen Platz finden. Das Fahrradhaus am Loogeplatz 15 wird laut Aussagen von Jan Krampe, Geschäftsführer der stadteigenen P+R-Betriebsgesellschaft, in Einzelanfertigung errichtet. Die Kosten werden vage mit 2,5 Millionen Euro angegeben. Die Fertigstellung soll bis 2020 erfolgen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1)      Hat die Stadt oder die P+R-Betriebsgesellschaft mit den beauftragten Bauunternehmern einen Festpreis für das Gesamtprojekt vereinbart? Wenn nein, warum nicht?

 

2)      Beinhalten die angegebenen ca. 2,5 Millionen Euro sämtliche damit in Verbindung stehenden Kosten? Wenn nein, mit welchen weiteren Kosten in welcher Höhe ist bei diesem Projekt zu rechnen?

 

3)      Hat die Stadt einen sanktionierbaren Fertigstellungstermin vertraglich vereinbart? Wenn nein, aus welchen Gründen wurde darauf verzichtet?

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3.:

Die Planungen für das Fahrradparkhaus sind noch nicht abgeschlossen und eine Ausschreibung der Bauleistungen hat noch nicht stattgefunden. Es können noch keine detaillierten Aussagen zu den Kosten getroffen werden.

 

4)      Gab es für die Errichtung des Fahrradparkhauses und der damit im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen und Konstruktionsplanungen eine öffentliche Ausschreibung der einzelnen Konstruktions- und Bauabschnitte? Wenn nein, warum nicht?

 

Zu 4.:

Die Planungsleistungen für das Fahrradparkhaus wurden EU-weit ausgeschrieben.

 

5)      Wurde in der Planungsphase eine einfache und kostengünstig rückbaubare Bauweise des Fahrradhauses geprüft, die ggfls. ein flexibles und kostengünstiges Umsetzen ermöglicht, falls sich das Fahrradparkhaus für die tatsächliche Anzahl von Fahrrädern an der U-Bahn Kellinghusenstraße als überdimensioniert erweist? Wenn nein, warum nicht?

 

6)      Wurde in der Planungsphase des Fahrradhauses geprüft, inwieweit eine modulare Bauweise bei späteren, ähnlichen Bauten zum Einsatz kommen kann, um diese kostengünstiger errichten zu können?

 

Zu 5 und 6.:

Aufgrund der städtebaulichen und konstruktiven Rahmenbedingungen kommt nur ein dem Standort angepasstes Einzelbauwerk in Massivbauweise in Betracht. Dieses ist hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche optimiert und angepasst. Das Bauwerk ist für den besonderen Standort konzipiert und nicht auf andere Standorte übertragbar.

 

7)      Wie viele Umsteiger vom Fahrrad zum ÖPNV gibt es derzeit täglich und wie viele werden innerhalb der nächsten zehn Jahre aufgrund welcher Maßnahmen erwartet?

 

Zu 7.:

Eine Aussage zur Anzahl der Umsteiger vom Fahrrad auf den gesamten ÖPNV und zur weiteren zeitlichen Entwicklung kann nur anhand der Untersuchungen des B+R-Entwicklungskonzeptes getroffen werden. Dieses prognostiziert für diesen Standort einen Bedarf von ca. 750 Fahrradabstellplätzen. Die Bestandserfassung des nachfrageschwachen Monats November 2017 am U-Bahnhof Kellinghusenstraße weist eine Belegung von knapp 400 Fahrrädern im Umfeld des Bahnhofs aus.

Die Qualitätsverbesserung und die erwartete Steigerung des Radverkehrsanteils am Verkehrsaufkommen haben zur Planung von ca. 1.000 Fahrradabstellplätzen (davon 600 im Fahrradparkhaus) am o.a. Standort geführt.

 

 

Claus-Joachim Dickow

Nele Bruns

Ralf Lindenberg

Ricarda Nissen-Schütt

(FDP-Fraktion)