22-1362.1.1

Erläuterungen zum geplanten Teilrückbau des Radwegs in der Rathenaustraße hier.: Antwortdrucksache auf BV-Beschluss (Drs. Nr. 22-1362.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 01.12.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.2

Sachverhalt

In der Sitzung des RegA FOLAG am 29.9.2025 stand eine Kenntnisnahme der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zur Rathenaustraße (zwischen Traute-Lafrenz-Straße und Haus-Nr. 9) auf der Tagesordnung (Drs. 22-1362). Diese wurde vom zuständigen Polizeikommissariat inReaktion auf eine Maßnahme der Straßenunterhaltung des Bezirksamtes erlassen und umfasst die erforderliche Neubeschilderung des Gehwegparkens sowie eine neue Markierung im Bereich der Überleitung zwischen Radweg und Radfahrstreifen. Der Ausschuss hat die Kenntnisnahme in der betreffenden sowie der darauffolgenden Sitzung am 03.11.2025 vertagt und hatte Fragen zum Hintergrund, insbesondere zu der Unterhaltungsmaßnahme selbst. Mit der Drucksache 22-1362.1 wurde das Bezirksamt gebeten, einen „sprechfähigen Mitarbeiter“ zu entsenden, um diese Maßnahme zu erläutern. Da es sich bei der Drs. 22-1362 ausschließlich um eine Unterhaltungsmaßnahme zur Herstellung der Verkehrssicherheit handelt und aktuell keine weiteren Planungen zu diesem Bereich vorliegen, legt das Bezirksamt hiermit eine Erläuterungsdrucksache vor. Sollten in der Sitzung noch Rückfragen dazu bestehen, wird ein/e Mitarbeitende des Bezirksamtes bei der Sitzung des RegA FOLAG am 01.12.2025 anwesend sein.

Die Erläuterung dieser Maßnahme der Straßenunterhaltung ist bereits in der Protokollnotiz zu der Ausschusssitzung im September erfolgt und aus Sicht des Bezirksamtes bedarf es dazu keiner weiteren schriftlichen und mündlichen Ausführungen: eine verkehrssichere Sanierung des Radwegs ist in diesemBereich nicht mehr möglich. Der Teilrückbau soll gewährleisten, dass Radfahrende diesen Radweg nicht mehr nutzen, um ihre Gehrdung auszuschließen.

Zu den Wortbeiträgen aus den o.g. Sitzungen teilt das Bezirksamt darüber hinaus mit:

Es wurde die Frage gestellt, warum die Maßnahme nicht dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben wurde, da dies ansonsten immer so erfolge. Diese Darstellung ist nicht korrekt. Maßnahmen zur Straßenunterhaltung fallen unter das allgemeine Verwaltungshandeln, zu dem keine gesonderte Berichtspflicht besteht. Auch die Annahme, das Bezirksamt schaffe mit dem Rückbau des Radwegs Fakten zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Rathenaustraße, ist nicht korrekt. Der betreffende Radweg erfüllt in seiner heutigen Form und Breite nicht die Anforderungen einer modernen Radverkehrsführung. Gleichzeitig kann er durch seine Lage in der Grünfläche nicht erweitert werden. Somit wird eine Überplanung der Rathenaustraße, unabhängig von der letztlich gewählten Variante der Radverkehrsführung, in keinem Fall die Beibehaltung dieses Radwegs beinhalten. Sein Teilrückbau steht damit nicht im Widerspruch zu einer möglichen Überplanung der Rathenaustraße und wird entsprechend gemäß Vereinbarung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bereits über das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr finanziert, über das auch der Umbau der Rathenaustraße finanziert werden soll.

Welche Variante der Radverkehrsführung in der Rathenaustraße weiterverfolgt wird, ist noch nicht geklärt. Auf Basis des BV-Beschlusses zur Einrichtung einer Fahrradstraße (Drs. 21-2475) hat das Bezirksamt die Auswirkungen der Einrichtung einer Fahrradstraße untersuchen lassen und das Ergebnis bereits im Dezember 2024 im RegA FOLAG vorgestellt (Drs. 22-0519). Darin wird bestätigt, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße aus verkehrsplanerischer Sicht möglich wäre. Aufgrund der folgenden politischen Diskussionen wurde die Detailplanung dazu aber bisher nicht gestartet. Das Bezirksamt bittet hierzu um eine zeitnahe Meinungsbildung des Ausschusses, um das Projekt weiterführen zu können.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Rathenaustraße Traute-Lafrenz-Str.

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