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Erklärung der Differenz zwischen den Antragszahlen und den zu bewilligenden Zuwendungen Anfrage des JHA vom 29.08.2018 zur Antragsprüfung 2019

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Zwischen den beantragten und den bewilligten Ansätzen ergeben sich Differenzen, die anhand der Hinweise zum jeweiligen (nicht-öffentlichen) Verteilungsvorschlag für jeden Träger beziffert und erklärt werden.

Da der Jugendhilfeausschuss (JHA) bereits zum jetzigen Zeitpunkt Erklärungen für den Haushalt 2019 haben möchte, werden diese in aggregierter Form geliefert. Alle Angaben sind vorläufig und geben den Stand der fachlichen Einschätzung durch das Bezirksamt wieder. Entscheidend für die Verteilung ist dann der Beschluss des JHA.

 

Position Personalausgaben:

Ein Träger beantragte beispielsweise jährlich zwei zusätzliche Stellen. Die Personalausgaben werden nach Prüfung der Bedarfe den tatsächlichen Erfordernissen angepasst.

Das macht inkl. berücksichtigter Tarifsteigerung bereits eine Differenz von 88.213 € bei diesem Träger aus. Insgesamt beträgt die Differenz bei der Position „Personalausgaben“ zu den Anträgen allerdings nur 73.049 €. Diese geringere Differenz ergibt sich daraus, dass das Bezirksamt in einzelnen Fällen die Personalausgaben höher ansetzt als von den Trägern beantragt.

 

 

Positionen Sonstiges und Sachkosten-Betrieb:

Antragsgemäß berücksichtigt werden die nachfolgenden Positionen aus dem Bereich „Sach-kosten-Betrieb“: Energie, Müll, Miete, Versicherungen, Reinigung.

Andere Positionen (z.B. „Sonstiges“) werden auf den Vorjahreswert gekürzt und die Verwaltungsgemeinkosten maximal in der gemäß Tabelle zu berechnenden Höhe bewilligt. Die Differenz von den beantragten Betriebskosten insgesamt zu den bewilligten Betriebskosten insgesamt beträgt 31.451 €.

 

Positionen Honorare und laufende Fachausgaben:

Die beantragten Honorare ergeben eine Differenz zur Bewilligung in Höhe von 27.583 €. Die beantragten laufenden Fachausgaben ergeben eine Differenz zur Bewilligung in Höhe von 18.643 €. Diese Positionen werden in der Regel höher beantragt und vom Bezirksamt geprüft.

 

Den Trägern wurde inzwischen die Möglichkeit eröffnet, korrigierte Anträge im Hinblick auf die erhöhten Honorarsätze einzureichen.

 

Die oben unterstrichen gekennzeichneten Beträge ergeben in der Summe die Differenz von 150.726 € wie sie sich in der vorgelegten Prognose 2019 errechnet, die am 29.08.2018 im JHA vorgelegt wurde.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Yvonne Nische

 

Anhänge

 

Keine