21-1135

Erhöhung der Anzahl der Konzerte in der Spielsaison 2021
in der Stadtparkbühne und Vertragsverlängerung um ein Jahr

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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22.06.2020
09.06.2020
Sachverhalt

 

Die Vertragsinhaberin und Betreiberin der Freilichtbühne im Stadtpart, Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH, beantragt aufgrund der Corona-Pandemie und der deshalb ausgefallenen Konzerte der Saison 2020

 a. das Kontingent an Konzerten für die Saison 2021 von 30 auf 45 Konzerte aufzustocken und

 b. eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr, da im aktuellen Jahr die Spielzeit annähernd komplett ausfallen wird.

 

Zu a)

Mit dem aktuellen Vertrag zur Überlassung und Betrieb der Freilichtbühne wird dem Betreiber die Durchführung von 30 Konzerten (mit zu 4.000 Besuchern) pro Saison gestattet, zuzüglich 25 kulturellen Veranstaltungen. Über das Kontingent hinausgehende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung Hamburgs.

Begründung:

Durch den Wegfall der kulturellen Veranstaltungen für knapp ein halbes Jahr ist bei Künstlern, Kulturschaffenden und auch kultur- und musikinteressierten Hamburgern eine Art ›kulturelles Vakuum‹ entstanden bzw. ist im Begriff zu entstehen.

Die Freilichtbühne mit dem Stadtpark Open Air ist in besonderer Weise betroffen, weil die Saison nur von Mai bis September geht und in 2020 bestenfalls noch drei bis vier Septemberveranstaltungen durchgeführt werden können. Betroffen sind rund 100.000 Konzertbesucher, die weitgehend aus Hamburg und Umgebung kommen und in 2020 kein Stadtpark Open Air Konzert besuchen können.

Nach Angaben des Veranstalters gibt es aktuell für etwa zwei Drittel der Konzerte, die 2020 nicht stattfinden können, Ersatztermine in 2021. Mit der Obergrenze von 30 Konzerten hie das entsprechend, dass lediglich 10 ›neue‹ Konzerte in 2021 angeboten werden könnten; der Rest wären Verlegungen aus 2020.

Darunter würden sowohl deutsche als auch internationale Künstler und ganz sicher auch die Hamburger Kulturszene leiden.

Daher bittet der Veranstalter um Aufstockung des Konzertkontingents auf 45 für 2021, da sich internationale Tourneepläne auch bis dahin verschieben werden.

Anm. N/MR:

Der Betreiber und Antragsteller beantragt die Erhöhung des Kontingents für 2021 und für 2022. Nach Einschätzung von N/VS erscheint eine Erhöhung des Kontingents für 2021 insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Entstehung des Pergolenviertels unkritisch, da die nächstgelegenen Gebäude noch nicht bewohnt sein werden. Für die Folgejahre müssten die Pegel neu eingemessen und reduziert werden, da sich die Lage der maßgeblichen Immissionsorte durch die Entstehung des Pergolenviertels verändert hat.

 

Zu b)

Der aktuelle Vertrag zur Überlassung und Betrieb der Freilichtbühne sieht eine Laufzeit bis 31.12.2025 vor, die per Option um zwei weitere Jahre verlängert werden kann.

Die Konzertdirektion beantragt eine Verlängerung der (ersten) Vertragslaufzeit um ein zusätzliches Jahr bis Ende 2026, da die Spielzeit 2020 aufgrund der Beschränkungen und des Spielverbots bis mindestens 31.08.2020 als Auswirkungen durch die Corona-Pandemie annähernd komplett weggefallen ist.

Die Konzertdirektion führt hierzu an, dass sie als Veranstalter unter erheblichen wirtschaftlichen Zugzwang gerät, insbesondere da umfangreiche Investitionen und eingegangene Verträge mit Dienstleistern auf Basis der im Vertrag genehmigten Veranstaltungen und der daraus erwartbaren Erträge  auf einer Laufzeit von 7 Jahren kalkuliert wurden.

Der Veranstalter betont dabei, dass von dortiger Seite aktuell keine Fördergelder beantragt wurden und dies absehbar auch nicht beabsichtigt wird - es geht ihm um die Chance, das unvorhersehbare Jahr 2020 finanziell kompensieren zu können und Investitionen in das Gelände der Freilichtbühne auf die ursprüngliche Kalkulationsgrundlage stellen zu können.

Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr soll es ermöglichen, den annähernd kompletten Wegfall der Saison 2020 auszugleichen.

Die vertragliche Option zur Vertragsverlängerung soll hiervon unberührt bleiben.

 

Weiteres (Lärmschutz / Immissionsrichtwerte)

Im Laufe des Jahres 2021 werden die nächstgelegenen Wohnbebauungen des Pergolenviertels von Anwohnern bezogen. Vor dem Hintergrund einer Einhaltung der Immissionsrichtwerte beabsichtigt die Bezirksverwaltung eine neue Einpegelung mit Soundchecks bei gleichzeitiger Messung am Mischpult durchzuführen.

Die neu zu ermittelnden Lärmimmissionswerte sollen anschließend per Nachtragsvertrag, in den ggf. die o.g. Vertragsverlängerung und die Erhöhung der Konzertanzahl mit einfließen, mit der Konzertdirektion geregelt und damit künftig für Konzertveranstaltungen verpflichtend werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz