Erhaltungsgebiet Gartenstadt Alsterdorf vs. Photovoltaikanlagen
Die städtebauliche Erhaltungsverordnung dient der Sicherung erhaltenswerter Gebäude, Ensembles oder baulicher Anlagen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Die räumliche Festlegung erfolgt als Erhaltungsverordnung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB. In Gebieten im Geltungsbereich städtebaulicher Erhaltungsverordnungen können Genehmigungen für die Errichtung, den Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen aus besonderen Gründen nach § 172 Absatz 3 BauGB versagt werden. Auch für Bauvorhaben nach § 60, Anlage 2 HBauO - genehmigungsfreie Vorhaben - ist eine Genehmigung einzuholen.
Für die Gartenstadt Alsterdorf gibt es einen Gestaltungsleitfaden, der bei der Genehmigung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) eine Einzelfallbeurteilung vorsieht.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.