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Ergebnis des Bürgerbegehrens "SOS-Mühlenkampkanal" - "Der Mühlenkampkanal soll umgrünt und Erholungsgewässer bleiben!" Kleine Anfrage 112/2018 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß § 51 Abs 3 der Verordnung zur Durchführung des Bezirksabstimmungsdurchführungsgesetzes (Bezirksabstimmungsdurchführungsverordnung - BezAbstDurchfVO) ist das Bezirksamt verpflichtet, der Bezirksversammlung unverzüglich das Abstimmungsergebnis und den Bericht über das Bürgerbegehren „SOS-Mühlenkampkanal“ – "Der Mühlenkampkanal soll umgrünt und Erholungsgewässer bleiben!" zu übermitteln.

 

Dieser Verpflichtung ist das Bezirksamt bisher nicht nachgekommen. Das Bezirksamt hat den Abgeordneten am 13.12.2018 lediglich die Kopie einer Presseerklärung vorgelegt, die, da sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach, von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung (SPD) folglich auch nicht in der Tagesordnung der Bezirksversammlung vom 13.12.2018 berücksichtigt wurde.

 

Die Tatsache, dass das Bezirksamt der gesetzlichen Verpflichtung nicht fristgemäß nachgekommen ist, hat verhindert, dass eine Debatte über das Ergebnis des Bürgerbegehrens in der Bezirksversammlung am 13.12.2018 stattfinden konnte.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die derzeitige Leitung des Bezirksamtes:

 

Vorbemerkungen:

Eine Debatte über das Ergebnis des Bürgerentscheids hat entgegen der Darstellung im Rahmen der Aktuellen Stunde der Bezirksversammlung stattgefunden. Auch der rechtlichen Wertung der Einleitung wird entgegengetreten: Das Ergebnis des Bürgerentscheids stand am 12.12.2018 um 15:00 Uhr fest. Gem. § 51 Abs. 3 BezAbstDurchfVO ist die Bezirksversammlung „unverzüglich“ zu informieren. Die Sitzung der Bezirksversammlung fand am 13.12.2018, 18:00 Uhr statt, also 27 Stunden später. Unverzüglichkeit meint Handeln ohne schuldhaftes Zögern. In der Rechtsprechung wird hierbei ein Handeln innerhalb einer Obergrenze von zwei Wochen verlangt. Die Drucksache zum Bürgerentscheid wurde binnen vier Werktagen erstellt und ist zur Befassung im Hauptausschuss vorgesehen. Bereits aus den abstrakt-generellen rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Behauptung, das Bezirksamt sei seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht fristgemäß nachgekommen, unzutreffend.

 

 

  1. Warum war das Bezirksamt nicht in der Lage, eine entsprechende Drucksache (Abstimmungsergebnis und Bericht) an die Mitglieder der Bezirksversammlung fristgerecht zu erstellen und dieses auf die Tagesordnung der Bezirksversammlung am 13.12.2018 setzen zu lassen?

 

  1. Wer hat dieses wann in Abstimmung mit wem entschieden?

 

Siehe zunächst Vorbemerkungen. Die Bezirksabstimmungsleitung hat zur Information der Bezirksversammlung zunächst den Text einer Presseerklärung mit allen relevanten Zahlen, Daten und Fakten zur Verfügung gestellt. Das BV-Präsidium, die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden hatten die Presseveröffentlichung zudem parallel zu den Medien am Nachmittag des 12.12.2018 erhalten. Auf die Erstellung einer Drucksache ist allein in Respekt auf die Anmeldung einer aktuellen Stunde zu dem Thema durch die Fraktion der Linken verzichtet worden. Die Erstellung einer förmlichen Drucksache und eine Verteilung per Tischvorlage hätte die Unzulässigkeit und Nichtdurchführung der Aktuellen Stunde bedeutet, vgl. § 11 Abs. 3 S. 1 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung, und hätte eine nicht vertretbare Beeinflussung des Bezirksamtes in die Beratungsautonomie der Bezirksversammlung zur Folge gehabt.

 

  1. Wann und in welcher Form wurde den Fachbehörden das Abstimmungsergebnis und der Bericht übermittelt? Bitte in Kopie beifügen.

 

  1. Wann und in welcher Form wurde der Bezirksaufsichtsbehörde das Abstimmungsergebnis und der Bericht übermittelt? Bitte in Kopie beifügen

 

Die Bezirksaufsichtsbehörde (Finanzbehörde) und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat am 12.12.2018 zunächst formlos parallel zur Information der Öffentlichkeit Kenntnis vom Ergebnis des Bürgerentscheids erhalten. Förmliche Unterrichtungen erfolgten am 18.12.2018, Anschreiben in der Anlage.

 

  1. Wann gedenkt das Bezirksamt der Bezirksversammlung das Abstimmungsergebnis und den Bericht zu übermitteln?

 

Die Bezirksversammlung ist am 13.12.2018 über das Ergebnis unterrichtet worden. Eine Drucksache ist am 18.12.2018 in den Geschäftsgang gegeben worden, vgl. dazu auch oben.

 

  1. Wann und in welcher Form wurde das Abstimmungsergebnis öffentlich bekannt gegeben?

 

Die Vertrauensleute der Initiative, die Spitzen der Bezirksversammlung, die betroffenen Fachbehörden und die Medien sind am 12.12.2018 gegen 15:00 Uhr informiert worden. Seit dem 13.12.2018 morgens ist das Ergebnis im Eingangsbereich des Bezirksamtes öffentlich ausgehängt. Die förmliche Information an die Vertrauensleute ist ebenfalls am 13.12.2018 in die Post gegeben worden. Es erfolgte am 13.12.2018 eine Information der übrigen BV-Mitglieder per Presseerklärung, in der 51. KW auch durch förmliche Drucksache. Finanzbehörde und Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind am 18.12.2018 förmlich informiert worden. Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist am 18.12.2018 an die Justizbehörde zwecks Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger übermittelt worden.

 

  1. Warum wurden das Abstimmungsergebnis und der Bericht bisher nicht in Allris veröffentlicht? (Stand 13.12.2018 21.00 Uhr)

 

Da am 13.12.2018, 21 Uhr noch keine förmliche Drucksache erstellt worden war.

 

19.12.2018

 

Tom Oelrichs

 

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