Ergänzungsantrag zu Drs.: 20-4846, "Vermietung von Räumlichkeiten - Kein Platz für Extremismus!" Antrag der Gruppe Piraten
Vertragsstrafe
Die in der Drs.: 20-4846 vorgegebenen Mitvertragsbedingungen sind nur sinnvoll, wenn bei Zuwiderhandlungen Konsequenzen folgen. Sollte es bei einer Veranstaltung in einer der angemieteten Räumlichkeiten trotzdem zu einem Verstoß gegen die allgemeinen Mietvertragsbedingungen kommen, ist es erforderlich eine Vertragsstrafe festzusetzen. Um die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist die Höhe der Strafe abhängig von der Höhe der Miete des Mietobjektes.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschliessen:
Unter den Absatz "Allgemeine Mietbedingungen" wird wird der folgende Absatz eingefügt:
"Zuwiderhandlungen:
Werden bei einer Veranstaltung die allgemeinen Mietvertragsbedingungen verletzt, muss der Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von .... Euro bezahlen.
Der durch die Vertragsstrafe zu zahlende Betrag soll einer Organisation im Bezirk Hamburg-Nord gespendet werden, deren Zweck darauf gerichtet ist, das auf der Veranstaltung verletzte Rechtsgut oder den auf der Veranstaltung beeinträchtigten Personenkreis zu schützen oder zu fördern."
Die Höhe der Vertragsstrafe wird jeweils im Einzelfall vom Vermieter nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Schwere und des Umfangs des Verstoßes festgelegt, beträgt aber zumindest 5000,00 Euro.
Dorle OlszewskiMarkus Pöstinger
Gruppe Piraten
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