Entzug der Dauerzulassung für einen Marktbeschicker
Die bezirklichen Wochenmärkte stellen auch in Hamburg-Nord einen wichtigen Teil der Nahversorgung dar. Die Attraktivität der Märkte in den Stadtteilen ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Bezirkspolitik. Einem der beliebtesten Stände auf dem Goldbekmarktufer wurde nunmehr die Dauerzulassung entzogen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Der Widerruf der Dauerzulassung erfolgte als Ergebnis mehrerer Verstöße gegen die Marktvorschriften.
s. Frage 1
Es liegt im öffentlichen Interesse, dass weitere Verstöße gegen die Marktvorschriften noch vor der Bestandskraft des Widerrufs unterbunden werden.
Als Veranstalter der Wochenmärkte wird von den Marktbeschickern erwartet, dass diese die Marktvorschriften in ihrem täglichen Handeln und Tun auf dem Wochenmarkt berücksichtigen und einhalten. Unter anderem gehört dazu auch, Störungen des Marktfriedens und des Marktumfeldes zu verhindern bzw. abzuwenden.
Einem weiteren Marktbeschicker des Wochenmarktes Goldbekufer wurde in dem o.g. Zeitraum die Dauerzulassung widerrufen. Anlass waren auch hier mehrere Verstöße gegen die Marktvorschriften.
Dr. Udo Franz
(stv. Bezirksamtsleiter)
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