21-1289

Entzug der Dauerzulassung für einen Marktbeschicker

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Die bezirklichen Wochenmärkte stellen auch in Hamburg-Nord einen wichtigen Teil der Nahversorgung dar. Die Attraktivität der Märkte in den Stadtteilen ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen der Bezirkspolitik. Einem der beliebtesten Stände auf dem Goldbekmarktufer wurde nunmehr die Dauerzulassung entzogen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Aus welchen Gründen wurde die Dauerzulassung entzogen?

 

Der Widerruf der Dauerzulassung erfolgte als Ergebnis mehrerer Verstöße gegen die Marktvorschriften.

 

  1. Wurde der Entzug der Dauerzulassung damit begründet, dass der Marktbeschicker nicht genug gegen Marktbesucher unternommen hat, die außerhalb der Marktfläche auf dem Gehweg und in Hauseingängen Produkte des Wochenmarktes verzehrt haben?

 

s. Frage 1

 

  1. Warum wurde die Verfügung für sofort vollziehbar erklärt?

 

Es liegt im öffentlichen Interesse, dass weitere Verstöße gegen die Marktvorschriften noch vor der Bestandskraft des Widerrufs unterbunden werden.

 

 

  1. Welche Kompetenzen haben Marktbeschicker, außerhalb ihres Standbereiches, Besucher und Kunden zu maßregeln?
    1. auf dem Wochenmarktgebiet selbst;
    2. außerhalb des Marktgeländes auf öffentlichem Grund (z.B. Gehweg);
    3. auf privatem Grund (z.B. Hauseingänge)?

 

Als Veranstalter der Wochenmärkte wird von den Marktbeschickern erwartet, dass diese die Marktvorschriften in ihrem täglichen Handeln und Tun auf dem Wochenmarkt berücksichtigen und einhalten. Unter anderem gehört dazu auch, Störungen des Marktfriedens und des Marktumfeldes zu verhindern bzw. abzuwenden.

 

  1.  In wie vielen weiteren Fällen für welche Wochenmärkte hat die Bezirksverwaltung in den Jahren 2015-2020 Marktbeschickern die Dauerzulassung aus welchen Gründen entzogen?

 

Einem weiteren Marktbeschicker des Wochenmarktes Goldbekufer wurde in dem o.g. Zeitraum die Dauerzulassung widerrufen. Anlass waren auch hier mehrere Verstöße gegen die Marktvorschriften.

 

 

 

 

 

Dr. Udo Franz

(stv. Bezirksamtsleiter)

 

 

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