20-5274

Entwicklung und barrierearmer Ausbau des Alsterwanderweges Anmeldung einer Einzelzuweisung gem. §§ 36, 39 und 40 BezVG zum Haushalts-voranschlag 2019 / 2020 Gemeinsamer Antrag von SPD- und GRÜNE-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Sachverhalt


Der Alsterwanderweg gehört seit vielen Jahrzehnten zu den beliebtesten und stark frequentierten Naherholungsanlagen in Hamburg. Leider ist der Wanderweg entlang der Alster nicht barrierefrei oder wenigstens barrierearm. Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator unterwegs ist, trifft an vielen Stellen auf Treppenanlagen oder Steigungen, die kaum oder gar nicht zu überwinden sind.

Hamburg-Nord bemüht sich seit langem darum, öffentlich genutzte Wege für alle möglichst einfach nutzbar zu machen. Für den hiesigen Abschnitt des Alsterwanderwegs wurde schon 2010 beschlossen, die Beseitigung von Barrieren anzugehen. Dafür wurden zunächst 50.000 EUR aus bezirklichen Mitteln zur Verfügung gestellt. Mittlerweile steht fest, dass an mehreren Stellen, z.B. Querung Skagerrak-Kanal Westseite (Rathenau-Brücke), Querung Alsterdorfer Damm, Querung Skagerrak-Kanal Ostseite (Skagerrak-Brücke), dringender Handlungsbedarf in Sachen Barrierefreiheit besteht.

An diesen Stellen befinden sich u.a. Treppen, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit durch Rampen ergänzt bzw. ersetzt werden müssten. Das bezirkliche Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat erste zusammenfassende Entwurfsplanungen entwickelt, die hinsichtlich der Details abstimmungsbedürftige Varianten zulassen. Es zeichnet sich aber schon jetzt ab, dass für entsprechende Baumaßnahmen mit Kosten in Höhe von 3 Mio. Euro gerechnet werden muss.
 

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt auf, die zuvor geschilderte Maßnahme als Einzelzuweisung für den Haushaltsvoranschlag 2019 / 2020 bei beim Senat anzumelden.

 

SPD-Fraktion: Thomas Domres

Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: ,Michael Werner-Boelz