21-3848.1

Ende der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Zum Jahresabschluss 2022 endete auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Das Gesundheitsamt Hamburg-Nord hatte zuvor eine große Zahl an Auflagen und Betretungsverboten erlassen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1)     Wie viele Maßnahmen insgesamt hatte das Gesundheitsamt Hamburg-Nord aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erlassen? Bitte aufschlüsseln nach Betretungsverboten und sonstigen Auflagen.

 

2)     Wie viele dieser Verwaltungsakte sind bestandskräftig geworden? 

 

3)     Gegen wie viele dieser Verwaltungsakte wurde ein Widerspruch eingelegt? 

 

4)     Wie viele dieser Widersprüche wurden beschieden? In wie vielen Fällen waren die Widersprüche teilweise oder vollständig erfolgreich?

 

5)     In wie vielen Fällen wurde gegen belastende Widerspruchsbescheide Klagen erhoben? Über wie viele dieser Klagen erfolgten bislang gerichtliche Entscheidungen?

 

6)     Wurden alle belastenden Maßnahmen nach Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aufgehoben? Falls ja - wurden alle Betroffenen darüber schriftlich informiert? Falls nein - warum nicht?

 

 

Anhänge

                    Keine