21-0295

Elterntaxen in Hamburg-Nord
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Viele Grundschülerinnen und Grundschüler in Hamburg werden von den Eltern mit dem Auto zur Schule gebracht. Die inzwischen als „Elterntaxis“ verrufenen Kfz sammeln sich in nur einem relativ kurzen Zeitfenster allmorgendlich im öffentlichen Verkehrsraum vor den Schulen, der auf die Masse der Fahrzeuge in der Regel nicht ausgelegt ist.

Das führt nicht nur zu Verkehrsbehinderungen sondern auch zu Verstößen gegen die StVO und zu unübersichtlichen und somit gefährlichen Situationen für die Kinder.

 

Der demnächst zu veröffentlichende Schulentwicklungsplan sieht eine zum Teil deutliche Vergrößerung der Schülerzahlen an den bestehenden Grundschulen (GS) vor. Dies würde infolge eine Vermehrung der „Elterntaxis“ in den Morgenstunden an den jeweiligen Schulen bedeuten.

 

Um zu evaluieren, wie sich die Situation an den Grundschulen im Bezirk Hamburg-Nord aktuell darstellt und anschließend zu bewerten, ob politischer Handlungsbedarf besteht, möchte ich folgende Fragen stellen.

 

  1. Wie oft kommt es vor den einzelnen GS in unserem Bezirk zu Verstößen gegen die STVO? Bitte aufgeschlüsselt nach Art der Verstöße.

 

  1. Wie oft kommt es vor den einzelnen GS in Hamburg-Nord zu Verkehrsunfällen? Bitte nach Unfallbeteiligten aufschlüsseln.

 

  1. Zu welcher Tageszeit passieren die meisten Unfälle?

 

  1. Welches sind die Unfallursachen bei den zu 2. aufgeführten Unfällen?
  2. Vor welchen GS im Bezirk ist laut Einschätzung der Polizei die Verkehrslage insbesondere in der Uhrzeit zwischen 7.30 und 8.00 Uhr besonders angespannt und warum?

 

  1. Hat sich die Verkehrssituation vor den GS im Bezirk in den letzten Jahren verändert?
    1. Wenn ja, in welcher Form?

 

  1. Wurde in der Vergangenheit statistisch erhoben, mit welchem Verkehrsmittel die Grundschulkinder zu ihren Schulen gelangen? Wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

 

 

 

Philipp Noß, Alexander Kleinow, Angelika Bester, Thomas Domres, Angelina Timm, Lena Otto und SPD Fraktion Hamburg-Nord

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Die Statistik der zuständigen Behörde lässt keine Differenzierung im Sinne der Fragestellung zur Auswertung nach einzelnen Stadtteilen oder Straßenzügen zu. Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung würde die nachträgliche Auswertung sämtlicher Verfahren erfordern. Dieses ist in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hinzu kommt, dass aufgrund kurzer Speicherfristen nur ein sehr kleiner Teil der Verfahren nachvollzogen werden könnte.

 

Zu 2. 7. siehe Anlage