21-0395

Einzelhandel stärken statt schwächen:
Gertigstraße in Tempo-30-Zone umgestalten statt Fahrradstraße mit Zusatz 'Kfz-Verkehr-frei'- kurze Bauzeiten planen und einhalten, Gehwege großflächig sanieren
Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.09.2019
Sachverhalt

Die Gertigstraße von Mühlenkamp bis Barmbeker Straße soll zur Veloroute 13 umgebaut werden. Das LSBG hat die 1. Verschickung im RegA EWi am 19. August 2019 vorgestellt und zwei Möglichkeiten der Umsetzung vorgestellt: 1. Fahrradstraße mit Zusatz ‚Kfz-Verkehr-frei‘ und 2. Tempo-30-Zone.

 

Eine Fahrradstraße ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße. Sie soll die Attraktivität des Radverkehrs steigern und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr schaffen. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung heißt es zur Fahrradstraße: „Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.“ Dies trifft aus unserer Sicht in der Gertigstraße nicht zu. Die Gertigstraße ist eine der wichtigsten Geschäftsstraßen in Winterhude, vergleichbar mit dem Mühlen- und dem Poelchaukamp. Sie ist geprägt von einer Vielzahl kleiner Geschäfte und Gastronomie, die dem beliebten Mühlenkamp-Quartier seine charakteristische Prägung gibt. Dies zieht sowohl einen entsprechend hohen Anteil von Lieferund Kundenverkehr nach sich. Der stationäre Einzelhandel unterliegt u.a. durch den Online-Handel und einer Erhöhung des Parkdrucks auf Grund von Parkplatzreduzierung und - Umwidmung schon jetzt erschwerten Bedingungen. Neue verkehrliche Maßnahmen dürfen das Risiko auf dauerhafte Nachteile für den Einzelhandel nicht zusätzlich erhöhen.

 

Aufgrund dieser Situation erfordert die Entscheidung, wie die Veloroute in der Gertigstraße umgesetzt wird, eine Abwägung der Interessen zugunsten des Einzelhandels und damit zum Erhalt der intakten ‚Kiezkultur‘. Die Verbesserung der Situation für Radfahrer darf nicht zu einer benachteiligten Situation von Einzelhandel und Gewerbe führen. Bei einer Fahrradstraße mit dem Zusatz ‚Kfz-Verkehr-frei‘ ist davon auszugehen, dass weniger Autos in die Gertigstraße hineinfahren werden und damit Umsatzeinbußen bei Handel und Gewerbe einhergehen und es im Worstcase zu Geschäftsaufgaben führen kann. Hinzu kommt die psychologisch abschreckende Wirkung eines Verkehrszeichens „Fahrradstraße“ auf Kfz-Fahrer.

 

Petitum/Beschluss

1. Die Gertigstraße soll als Tempo-30-Zone in die Veloroute 13 umgestaltet werden. Der Fußgängerüberweg an der Forsmannstraße soll dabei, als Ausnahmefall in einer Tempo-30-Zone, erhalten bleiben.

 

2. Die Bauzeit der gesamten Maßnahme soll auf ein Minimum reduziert werden und auch Baustellenabsperrungen erst ab dann und nur dann aufgestellt werden, wenn die Arbeiten tatsächlich beginnen und fortgeführt werden. Die Einzelhändler befinden sich allesamt auf Grund des Onlinehandels in einer schwierigen Situation, die nicht noch auf Grund langer Bauzeiten und einem damit verbundenen erschwerten Zugang zu ihren Geschäften, weiter verschärft werden sollte.

 

3. Auf Grund der schlechten gegenwärtigen Situation soll eine großflächige Sanierung der Gehwege erfolgen, auch dort wo das Gehwegerscheinungsbild inzwischen äußerst ungepflegt ist. Dies soll ebenfalls der Steigerung der Attraktivität der Straße und dem vielfältigen Einzelhandel dienen.

 

4. Für die bestehenden Ladezonen sollen die polizeilichen Kontrollen ausgeweitet werden, da es hier immer wieder zu Befugnisüberschreitungen kommt.

 

5. Wegen des sehr hohen Parkdrucks im Maßnahmenbereich soll eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen als bewirtschafteter Parkraum zwischen 10.00 und 18.00 Uhr mit einer Zeitbegrenzung von 30 Minuten zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Cornelia Bruns

Jutta Krümmer