20-6462

Einsturzgefährdete Garage auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16? II
Kleine Anfrage Nr. 7/2019 von Herrn Bernd Kroll, CDU

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Laut der Antwort auf meine Kleine Anfrage 113/2018 ist dem Bezirksamt Hamburg Nord nicht bekannt, dass die Garage auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 (dringend) saniert werden muss.
 

Laut der Aussage von Frau Nische in der Sitzung der Bezirksversammlung am 17.01. hat der Grundeigentümer dem Bezirksamt inzwischen auch mitgeteilt, dass die Garage überhaupt nicht saniert werden muss.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes:

Vorspann:

Wie bereits aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 113/2018 zu entnehmen ist, verantwortet der Eigentümer den Zustand der Garage auf dem Grundstück selber und eine Überprüfung dieses Zustandes durch die Verwaltung findet nicht statt, weil sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Vor diesem Hintergrund sind die im Vorspann der Anfrage zitierten zwei Aussagen aus dem Kontext gerissen bzw. schlicht falsch. Insbesondere trifft das für die Frau Nische unterstellte angebliche Aussage in der Bezirksversammlung zu. Erklärt wurde, dass das Bezirksamt über keine eigenen Erkenntnisse zum Zustand der Garage verfüge.

 

Seit dem 6.12.2018 gab es im Übrigen keine Kontakte zum bzw. Gespräche mit dem Grundeigentümer.

 

Dies vorausgeschickt, werden die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet:

 

1.Aus welchen Gründen und seit wann ist dem Bezirksamt Hamburg Nord nicht mehr bekannt, dass die Tiefgarage laut der Senatsdrucksache von Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt (SPD) „Weisung an das Bezirksamt“ stark sanierungsbedürftig ist?
 

2.Aus welchen Gründen und seit wann ist dem Bezirksamt Hamburg Nord nicht mehr bekannt, dass die Tiefgarage laut dem Antwortschreiben von Herr Rössler (SPD) vom 11. August 2017 zur Senatsdrucksache „Weisung an das Bezirksamt“ direkt an der Kaimauer gebaut stark sanierungsbedürftig ist?
 

3.Aus welchen Gründen und seit wann ist dem Bezirksamt Hamburg Nord nicht mehr bekannt, dass laut der Aussage von Herrn Jan Peter Uentz-Kahn die Tiefgarage unter dem Rasen saniert werden muss?
 

4.Aus welchen Gründen und seit wann ist es dem Bezirksamt Hamburg Nord nicht mehr bekannt, dass laut der Bürgerinformation des Bezirksamtes Hamburg Nord zur Öffentlichen Plandiskussion zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Winterhude 23 die Tiefgarage saniert und ausgebaut werden muss?
 

5.Aus welchen Gründen und seit wann ist es dem Bezirksamt Hamburg Nord nicht mehr bekannt, dass laut den Protokollen des Bezirksamtes Hamburg Nord zur Öffentlichen Plandiskussion zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Winterhude 23 die Tiefgarage sanierungsbedürftig ist?
 

Sofern dem Bezirksamt nunmehr doch wieder bekannt sein sollte, dass die Garage saniert werden musste:
 

Zu 1-5:

Die zitierten Aussagen beruhen auf den aus dem B-Planverfahren bekannten Aussagen des Eigentümers. Dem Bezirksamt ist auch jetzt kein neuer Sachstand bekannt, wonach sie nicht mehr zutreffend sein sollen. Hinsichtlich der Fragen der Behördenleitung der BSW betreffend ist eine Antwort des Bezirksamtes Hamburg-Nord nicht möglich und ggf. wird auf den Weg von § 27 BezVG verwiesen.

 

 


6.Seit wann ist dem Bezirksamt Hamburg Nord bekannt, dass die Garage auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 (dringend) saniert werden muss?

Wer hat das Bezirksamt wann hierüber informiert und was hat das Bezirksamt anschließend bis heute diesbezüglich unternommen?
 

7.Wann wurde die Standsicherheit der Garage auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 in den vergangenen 15 Jahren jeweils von wem überprüft?

Sofern keine Überprüfung stattgefunden haben sollte: Warum nicht und wer hat dieses wann veranlasst?
 

8.Wann wurde die Sanierungsbedürftigkeit der Garage auf dem Grundstück Dorotheenstraße 10 bis 16 in den vergangenen 15 Jahren jeweils von wem überprüft?

Sofern keine Überprüfung stattgefunden haben sollte: Warum nicht und wer hat dieses wann veranlasst?
 

9.Welche statischen Berechnungen mussten im Rahmen der Genehmigung der Tiefgarage bzw. beim Bau der Garage beim Bezirksamt eingereicht werden? Bitte für einen Laien nachvollziehbar detailliert ausführen.
 

10.Welche zusätzlichen Verkehrslasten mussten bei der Herstellung der Garage gemäß den damals gültigen Vorschriften in der Statik berücksichtigt werden (Gründach, Verkehrslasten, usw.)?
 

11.Wann und in welcher Form hat der Grundeigentümer dem Bezirksamt mitgeteilt, dass die Garage nunmehr doch nicht (mehr) sanierungsbedürftig ist?
 

12.Worauf ist das technische Wunder, das sich eine Garage offensichtlich von selbst saniert, aus Sicht der Fachleute des Bezirksamtes zurückzuführen bzw. wie ist dieser Wechsel in der Argumentation des Grundeigentümers zu verstehen?
 

13.Welche Mitarbeiter des Bezirksamtes Hamburg Nord haben seit dem 6.12.2018 Gespräche mit dem Grundeigentümer bzgl. des Grundstücks Dorotheenstraße 10 bis 16 wann jeweils geführt?

 



Zu 6-13:

Siehe Antwort auf die oben zitierte Kleine Anfrage sowie Vorspann und die Antwort zu 1-5.

 

 

 

 

23.01.2019

Ralf Staack