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Einstimmiger Beschluss "Absolutes Halteverbot Höhe Heitmannstraße 7-9" vom Mai 2017 im RegA BUHD Kurzfristige Umsetzung - oder alles kurz mal wieder unter den Tisch gefallen? Kleine Anfrage Nr. 44/2018 von Herrn Stefan Baumann

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Die Heitmannstraße in Barmbek-Süd ist an der Kreuzung Desenißstraße/Bostelreihe Richtung Osten in Höhe der Hausnummern 7-9 mit einem absoluten Halteverbot ver­sehen. Leider ist die Kennzeichnung unzureichend und die Fahrbahnmarkierung mitt­lerweile nicht mehr erkennbar, so dass eine Erneuerung erforderlich ist. Der Regio­nal­ausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg (RegA BUHD) hat am 15.05.2017(!) eine Prüfung beschlossen, wie „im Interesse der Verkehrssicherheit die Einhaltung des absoluten Halteverbotes an der genannten Stelle besser durchgesetzt werden kann“.  Leider ist bislang, trotz Zusage des Polizeikommissariats 31, nichts geschehen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter: 

1.Ist dem Bezirksamt Hamburg-Nord bekannt, wie der zeitliche Ablauf der Erneue­rung der Fahrbahnmarkierung und damit die Umsetzung des einstimmigen Be­schlus­ses des RegA BUHD aussieht bzw. aussehen wird? Wenn ja, bitte mit Chronologie der Antwort beilegen.

 


 

Am 11.07.2017 wurden im Bereich Heitmannstraße/Bostelreihe die Fahrbahnmarkierungen auf das angeordnete Maß vervollständigt. Erweiterungen von Markierungen müssen durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden, damit diese durchgeführt werden können. Eine entsprechende Anordnung liegt nicht vor.

 

2.Gemäß der Entscheidung des Polizeikommissariats 31 vom 09.06.2017 sollte eine "kurzfristige" Erneuerung stattfinden. Leider ist bislang jedoch noch nichts durch­geführt worden. Wie ist in diesem Zusammenhang der Begriff "kurzfristig" zu be­werten und wie sind die regulären Zeiten der Umsetzung einer derartigen Maß­nahme nach einem Beschluss in einem bezirklichen Ausschuss/Gremium?

 

Siehe Antwort zu 1.

Das Bezirksamt kann keine Auskunft geben, welche Zeiträume das PK in die Kategorie „Kurz­fristigkeit“ einordnet.

Es wird hierzu eine Anfrage nach §27 BVG empfohlen.

 

3.Vom 26. bis 30.04.2018 war werktags tagsüber bis 17:00 Uhr in unmittelbare Nähe zu der genannten Stelle die Straße aufgrund der o.g. Baumpflanzarbeiten für par­ken­de Autos gesperrt. Eine gemeinsame Abstimmung mit Polizei/Verkehrsbehörde zwecks parallel beginnender Arbeiten im Sinne des beschlossenen Antrags wäre durchaus eine effektive Vorgehensweise. Werden solche Abstimmungen zwischen Polizei und Bezirksamt Hamburg-Nord durchgeführt? Wenn ja, warum hat das hier nicht stattgefunden?

 

Grundsätzlich finden Abstimmungen zu Arbeiten im öffentlichen Raum statt. Da die Markie­rungsarbeiten aber bereits am 11.07.2017, die Baumpflanzarbeiten jedoch im April 2018 stattgefunden haben, konnten keine Bezüge der Maßnahmen untereinander hergestellt werden.

 

4.Gab es seit der Ankündigung des PK 31 vom 09.06.2017 an der genannten Stelle Unfälle oder andere Vorkommnisse, die ursächlich mit der widerrechtlichen Be­parkung des genannten Straßenzugs in Verbindung stehen?

 

Es wird hierzu eine Anfrage nach §27 BVG empfohlen.

Anhänge

 

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