22-2862

Einrichtung von E-Scooter-Abstellflächen an der U-Bahnstation Oldenfelde Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.09.2025 (Drs. 22-2174)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.15

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Kurzfristig mehrere gut erkennbare E-Scooter-Abstellflächen an der U-Bahn-Haltestelle Oldenfelde einzurichten und die Verbotszone auszuweiten wie in Abb. 6 dargestellt. Ggf. sind zu diesem Zweck Sitzbänke zu verlagern. Die Wirksamkeit der Verbotszonen soll in Zusammenarbeit mit den Anbietern und der HVV Switch-APP überprüft und verbessert werden.
  2. Die beiden betroffenen Regionalausschüsse Rahlstedt und Bramfeld, Farmsen-Berne, Steilshoop sollen über die Umsetzung der Maßnahmen informiert werden.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

Die BVM begrüßt den Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek, um dem verkehrswidrigen Abstellen von E-Scootern im Bezirk Wandsbek entgegenzuwirken. Die Einrichtung von festen Abstellflächen für E-Scooter und ggf. weitere Verkehrsmittel, wie z.B. E-Motorroller, kann, vorallem in Verbindung mit Parkverbotszonen, in sensiblen Bereichen zu einer Entlastung der dortigen Gehwege beitragen, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußngerinnen und Fußnger erhöhen.

Die BVM empfiehlt die Einrichtung von Abstellflächenr Scooter insbesondere an den Verkehrsknotenpunkten wie z.B. den Schnellbahnhaltestellen. Zur Identifikation von Nachfrageschwerpunkten sowie hinsichtlich Fragen zur Dimensionierung und Gestaltung von Abstellflächen für E-Scooter haben bereits Gespräche mit der BVM stattgefunden. Wesentliche Kriterien für die Standortfindung sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit. Die BVM nimmt auf der Basis vorliegender Standortdaten von E-Scootern Analysen für die Standortfindung vor, die allen Bezirksämtern vorliegen.

Erste zehn so genannte Hot-Spots, Abstellorte mit besonders hohem E-Scooter-Aufkommen, wurden bereits an die zuständigen Stellen im Bezirksamt Wandsbek übermittelt. Die Schnellbahnstation Oldenfelde steht hier auf Platz 6 in Bezug auf E-Scooter-Abstellungen im Bezirk Wandsbek.

Die Verantwortlichkeit für den Bedarf und die bauliche Umsetzung von Abstellflächen obliegt jedoch den Bezirksämtern selbst.

Um die Bezirksämter zu unterstützen, hat die BVM ergänzend die Hamburger Hochbahn AG mit dem Ausbau von Abstellflächen für Sharing-Mikromobilität (E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds) beauftragt. Im Rahmen von hvv switch wird hierbei ein netzbasierter Ansatz von mehreren Abstellflächen in einem zuvor festgelegten Raum verfolgt. Die angedachten Netze von Abstellflächen helfen bei einem reibungsloseren und langfristig erfolgreichen Management der Elektrokleinstfahrzeuge in den Stadteilen. Dies ist in anderen Städten, z.B. München oder Düsseldorf, gut ersichtlich. Nutzer:innen werden klar geführt, was sich langfristig auf ein positives Abstellverhalten auswirkt. Dies bezieht sich jedoch auf Stadtteile mit gehäufter Nutzung und im Regelfall nicht an einzelnen S- und U-Bahn Haltestellen.

Der Zugang zur U-Bahnhaltestelle Oldenfelde ist seit Anfang 2025 Teil einer so genannten Parkverbotszone für E-Scooter. Die BVM hat den Beschluss der Bezirksversammlung Wandsbek zum Anlass genommen, die E-Scooter-Anbieter noch einmal auf die geschilderte Situation an der U-Bahnstation Oldenfelde hinzuweisen und hier weitere digitale Abstellpunkte einzurichten. Aufgrund vorausgegangener Beschwerden an der U Oldenfelde vereinbarte die BVM in der Vergangenheit mit den Sharing-Anbieterndigitale Abstellempfehlungen für die E-Scooter-Nutzenden. Außerhalb dieser in den Apps hinterlegten so genannten digitalen Abstellpunkten wird die Rückgabe via GPS technisch blockiert.

Die hier im Petitum vorgeschlagenen Abstellpunkte wurden mit Ausnahme des Vorschlags der Bezirksversammlung am süstlichen Zugang der Straße „Am Knill“ da hier aktuell Sitzbänke verortet sind an die Sharing-Anbieter übermittelt. Zudem informierte die BVM die Anbieter über die von der Bezirksversammlung beschlossene Erweiterung der aktuell geltenden Parkverbotszone um die U Oldenfelde mit der Vorgabe einer Aktualisierung in deren Verleih-Apps.

Im Übrigen siehe Stellungnahmen der BVM zu den Drs. 21-4831, Drs. 21-5769, Drs. 21-5943.1, Drs. 21-7795 sowie 22-0723.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt weist auf die Anlage zum U-Bahnhof Oldenfelde hin.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
05.02.2026
Ö 14.15
Anhänge

2025-11-11_E-Scooter-Abstellflächen U-Oldenfelde-Neue Vorschläge seitensMR.pptx

Lokalisation Beta
Rahlstedt Bramfeld Farmsen - Berne

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