23-0757

Einrichtung einer geschützten Unterkunft für LSBTIQ-Geflüchtete im Bezirk Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller:Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken.

Weltweit sehen sich LSBTIQ*-Personen (lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, nicht-binär und queer) Diskriminierung, Gewalt und Verfolgung aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder sexuellen Orientierung ausgesetzt eine Realität, die viele zur Flucht zwingt. Auch in Hamburg suchen diese Menschen Schutz.

Aktuell werden LSBTIQ*-Geflüchtete regulär in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Wie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen u.a. das Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V., Queer Refugees Support Hamburg, Queeramnesty und Intervention e.V. seit Jahren betonen, sind diese Schutzsuchenden dort jedoch regelmäßig queerfeindlichen Übergriffen durch Mitbewohner*innen oder Personal ausgesetzt. Auch in den von der Sozialbehördebislang favorisierten „Schutzwohngemeinschaften“ innerhalb größerer Unterkünfte bleibt ein effektiver Schutz in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen unzureichend. Die Beratungsstelle des Magnus-Hirschfeld-Centrums berichtete allein im Jahr 2024 von rund 900 Beratungen zum Thema Flucht und Migration, wobei in ca. der Hälfte queerfeindliche Gewalt in Unterkünften thematisiert wurde.

Ein geschützter, eigenständiger Wohnort für LSBTIQ*-Geflüchtete wie er bereits in Städten wie Berlin oder Köln existiert erscheint daher dringend geboten. Die EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten ausdrücklich zur Berücksichtigung besonderer Schutzbedarfe vulnerabler Gruppen. Auch in der Senatsstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Bürgerschafts-Drs. 22/15828) wird die Prüfung einer solchen Lösung ausdrücklich erwähnt.

Nachdem die Planungen für einen entsprechenden Standort in der Sierichstraße (Bezirk Nord) Anfang 2025 eingestellt wurden, sehen wir in Hamburg-Mitte ein großes Potenzial für die Umsetzung eines solchen Projekts. Die zentrale Lage, die Nähe zu spezialisierten Beratungsstellen (wie Hein & Fiete, Checkpoint queer, MHC, Fluchtpunkt, Intervention e.V., basis & woge), die medizinische Versorgung sowie das queerfreundliche Umfeld insbesondere in St. Georg, Hammerbrook oder der Altstadt bieten hierfür ideale Voraussetzungen. Zudem besteht in diesen Stadtteilen ein Leerstand an gewerblichen Immobilien, die sich ggf. in Wohnraum umnutzen ließen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsverwaltung (Frage 3) und die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) (Fragen 1,2 und 4 ff)

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  1. Welche konkreten Schritte plant die Sozialbehörde, um nach dem Wegfall des Projekts in der Sierichstraße zeitnah eine geschützte Unterkunft ausschließlich für LSBTIQ*-Geflüchtete an einem anderen Standort zu realisieren?
  2. Inwiefern prüft die Sozialbehörde Standorte im Bezirk Hamburg-Mitte, insbesondere in St. Georg, Hammerbrook oder der Altstadt, für die Einrichtung einer solchen Unterkunft?
  3. Kann / hat die Bezirksamtsverwaltung konkrete Vorschläge / Möglichkeiten für eine entsprechende Unterkunft im Bezirk Hamburg-Mitte, insbesondere in den unter Frage 2. benannten Stadtteilen. Ggf. bitten wir um eine Liste von Vorschlägen / Möglichkeiten.
  4. Welche Kriterien legt die Sozialbehörde bei der Standortsuche zugrunde, insbesondere hinsichtlich der Anbindung an Beratungsstellen und medizinische Versorgung?
  5. Wie bewertet die Sozialbehörde die Möglichkeit, leerstehende oder ehemals gewerblich genutzte Immobilien in Hamburg-Mitte in geschützte Unterkünfte für LSBTIQ*-Geflüchtete umzuwandeln?
  6. Welche Maßnahmen plant die Sozialbehörde, um die Zahl erfolgreicher Wohnungsvermittlungen für LSBTIQ*-Geflüchtete über bestehende Projekte wie Abrigo hinaus signifikant zu erhöhen?
Lokalisation Beta
Sierichstraße Hammerbrook

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