21-0625

Einrichtung einer akustischen und taktilen Lichtsignalanlage - "Blindenampel" - an der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Neuberger Weg
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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24.02.2020
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbütel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 16.09.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Die Einrichtung/Ergänzung einer akustischen und taktilen Lichtsignalanlage –

„Blinden-ampel“ -an der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Neuberger Weg zu

prüfen.

 

  1. Anschließend dem Ausschuss zu berichten.

 

Begründung:

Die Kreuzung Langenhorner Chaussee / Neuberger Weg ist eine von Fußgängern viel frequen-tierte Verbindung vom Quartier Essener Straße und den Anwohnern des Neuberger Wegs und der angrenzenden Siedlung der Schiffszimmerer-Genossenschaft sowie des Oxparks.

Auch ist er der Schulweg für die Schulen Gymnasium Heidberg, Stadtteilschule Am Heidberg, Grundschule Heidberg und Grundschule Neubergerweg.

Eine für Fußgänger wichtige Kreuzung.

 

 

 

Sehbehinderte aus den genannten Wohngebieten beklagen sich immer wieder darüber, dass sie dort die Langenhorner Chaussee nicht sicher queren können, weil es in diesem Bereich keine Blindenampel gibt. Es sind ihnen auch keine langen Wege bis zur nächsten akustischen und taktilen Lichtsignalanlage zuzumuten.

 

Inklusion bedeutet Barrierefreiheit, welche in Hamburg in den letzten Jahren gefördert wird. Un-ter diesen Umständen wäre es natürlich erforderlich, wenn die Langenhorner Chaussee als eine der Hamburger Hauptstraßen gut mit akustischen und taktilen Lichtsignalanlagen (Blindenam-peln) ausgestattet wäre. Auch Sehbehinderte wollen mobil sein.

 

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Nachrüstungen von akustischen und taktilen Signalgebern an Lichtsignalanlagen werden auf Wunsch des „Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg e.V. (BSVH)“ oder auch auf Wunsch aus der Bevölkerung oder den politischen Gremien mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) geplant und durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) umgesetzt.

Zusätzlich werden im Zuge der kontinuierlichen Programmpflege und Betrieb sowie bei Straßenbaumaßnahmen an den Lichtsignalanlagen regelhaft Einrichtungen für Sehbehinderte und Blinde installiert.

Für die Lichtsignalanlage Langenhorner Chaussee/ Neuberger Weg war bisher noch kein Wunsch nach Blindensignalisierung beim LSBG bekannt.

 

Die Bearbeitung von solchen Nachrüstungen erfolgt nach entsprechender Priorisierung, in enger Abstimmung mit dem BSVH und in Abhängigkeit der Kapazitäten im LSBG und bei der HHVA.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Sina Imhof