Einrichtung einer akustischen und taktilen Lichtsignalanlage - "Blindenampel" - an der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Neuberger Weg
Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel
Letzte Beratung: 05.11.2019 Hauptausschuss Ö 7.1
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbütel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 16.09.2019 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines Antrages der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Blinden-ampel“ -an der Kreuzung Langenhorner Chaussee/Neuberger Weg zu
prüfen.
Begründung:
Die Kreuzung Langenhorner Chaussee / Neuberger Weg ist eine von Fußgängern viel frequen-tierte Verbindung vom Quartier Essener Straße und den Anwohnern des Neuberger Wegs und der angrenzenden Siedlung der Schiffszimmerer-Genossenschaft sowie des Oxparks.
Auch ist er der Schulweg für die Schulen Gymnasium Heidberg, Stadtteilschule Am Heidberg, Grundschule Heidberg und Grundschule Neubergerweg.
Eine für Fußgänger wichtige Kreuzung.
Sehbehinderte aus den genannten Wohngebieten beklagen sich immer wieder darüber, dass sie dort die Langenhorner Chaussee nicht sicher queren können, weil es in diesem Bereich keine Blindenampel gibt. Es sind ihnen auch keine langen Wege bis zur nächsten akustischen und taktilen Lichtsignalanlage zuzumuten.
Inklusion bedeutet Barrierefreiheit, welche in Hamburg in den letzten Jahren gefördert wird. Un-ter diesen Umständen wäre es natürlich erforderlich, wenn die Langenhorner Chaussee als eine der Hamburger Hauptstraßen gut mit akustischen und taktilen Lichtsignalanlagen (Blindenam-peln) ausgestattet wäre. Auch Sehbehinderte wollen mobil sein.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
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