Einmündung Lessingstraße/Eilenau: Gefahr für den Radverkehr beheben, Straße wieder freigeben!
Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 10.02.2020 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 5.4
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 23.09.2019 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der Grünen- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
[1] https://hamburg.adfc.de/verkehr/themen-a-z/gute-beispiele/einbahnstrasse-zufahrt-und-ausfahrt-sichern/#c10651
Begründung:
Die Lessingstraße ist eine Einbahnstraße, die an der Eilenau (ebenfalls Einbahnstraße Richtung City) beginnt und an der Güntherstraße endet. Durch den anstehenden Umbau der Güntherstraße am Südende der Lessingstraße wird es dem Radverkehr künftig möglich sein, von der Lübecker Straße aus Richtung Eilenau entgegen der Einbahnrichtung zu fahren.
Radfahrer*innen, die die Lessingstraße Richtung Eilenau befahren wollten, wären an der Eilenau großen Gefahren ausgesetzt: Die zweispurig aus Richtung Wandsbek anfahrenden Kfz, die in die Lessingstraße einbiegen wollen, fahren mit oft sehr hoher Geschwindigkeit über die Kreuzung mit der Wartenau, bremsen nur wenig ab und nutzen fast immer die für sie linke Fahrbahnseite der Lessingstraße mit, wenn sie dort einbiegen (s. Foto). Sollten sich dort Radfahrer*innen auf der Fahrbahn befinden, wären diese akut gefährdet. Gleiches gilt für Fußgänger*innen, die die Einmündung Lessingstraße überqueren wollen.
Ermöglicht wird das „Schnibbeln“ der Kurve durch eine besonders ausladende Einmündung der Lessingstraße. Kommen dann noch Falschparker*innen im Kurvenbereich dazu, wird es nochmals gefährlicher.
Einzig aufgrund des Fehlverhaltens des Kfz-Verkehrs hat die Polizei die gegenläufige Nutzung der Lessingstraße zwischen Eilenau und Uhlandstraße mit dem Rad leider wieder aufgehoben. Eine Nutzung der Lessingstraße sollte für Radfahrer*innen aber wie für alle anderen Verkehrsteilnehmenden ohne erhöhte Gefahr möglich sein. Deshalb müssen Lösungen zur Verbesserung der Sicherheit gefunden werden. Denkbar wäre eine Verkehrsinsel, die die Einmündung schmaler macht und einen Schutzraum für Radfahrer*innen bietet (vgl. [1])
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Das Bezirksamt nimmt nach Rücksprache mit dem PK 31 wie folgt Stellung:
Die Straße Eilenau ist eine Bezirksstraße, gehört zum strategischen Straßennetz Hamburgs und ist als zweispurige Einbahnstraße in Richtung Westen mit Tempo 50 eingerich-et. Die Lessingstraße ist als Einbahnstraße in Richtung Süden eingerichtet und gehört seit 2012 zu einer Tempo-30-Zone. Dadurch gibt es an diesem Knotenpunkt nur die Möglichkeit auf der Eilenau geradeaus in Richtung Außenalster oder links in die Lessingstraße abzubiegen. Die Linksabbieger von der Eilenau in die Lessingstraße ordnen sich somit auf dem linken bzw. südlichen Fahrstreifen ein. Die sich daraus ergebende Schleppkurve bietet keinen sicheren Aufstellraum für Radfahrer, die die Lessingstraße in der Gegenläufigkeit nutzen wollten. Diese Radfahrer hätten ohnehin nur die Möglichkeit links in die Eilenau einzubiegen.
Die vom ADAC genannten Beispiele um einen gesicherten Aufstellbereich für Radfahrer in einer für den Radfahrer gegenläufig freigegebenen Einbahnstraße einzurichten sind somit nicht vergleichbar mit der Situation an der Einmündung Eilenau/Lessingstraße.
Bereits 2018 hat eine gemeinsame Sichtung des Fachbereichs Tiefbau und der Straßen-verkehrsbehörde des Polizeikommissariats 31 stattgefunden, mit dem Ergebnis, dass aufgrund der ungünstigen Geometrien an dem Knoten keine Markierungslösung oder ein Umbau für eine gesicherte Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer gefunden werden konnte. Um diese Gefahrenstelle zu beheben, wurde die Freigabe für Radfahrer entgegen der Einbahnstraße fahren zu können aufgehoben. Die Radfahrer, die sich Richtung Westen (Kuhmühle) orientieren, können alternativ durch die Uhlandstraße fahren. Auch eine erneute Sichtung kommt zu keinem anderen Ergebnis.
Derzeit ist eine Vorplanung für einen eventuellen Umbau durch den Fachbereich Tiefbau nicht leistbar. Der Kostenrahmen wird mit 120.000 € über die Fläche geschätzt. Das Ergebnis einer möglichen Planung ist nicht abschätzbar und bleibt von daher offen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Tom Oelrichs
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