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Einladung eines Referenten zum Thema: Verkehrliche Erschließung Aldi Langenhorner Chaussee 579 Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 03.04.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage einer Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Ein Referent möge bei einer der nächsten Sitzungen Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hinzugeladen werden, um über das Thema Verkehrliche Erschließung Aldi Langenhorner Chaussee 579 zu berichten.

 

 

 

Begründung:

Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in seiner Sitzung am 09.01.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines interfraktionellen Antrages befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei den zuständigen Behörden dafür einsetzen, dass

1. eine barrierefreie Verlängerung des südlichen Gehweges des Tückobsmoors über den Käkenkamp erfolgt.

2. die Schließung des südlichen Käkenkamps durch einen Grünstreifen mit Straßenbaum flankiert wird.

Die geplante Ansiedlung des Discounters ALDI auf dem Grundstück des ehemaligen Hotel Tomfort ist ein wichtiger Impuls zur Stärkung des Nahversorgungsstandortes Käkenhof und verspricht eine von vielen Bürgern gewünschte Einkaufsgelegenheit im nordwestlichen Langenhorn. Damit verbunden sind aber auch die Einrichtung von zahlreichen PKW-Stellplätzen und die Notwendigkeit von regelmäßigem Lieferverkehr mit LKW. 

Die hierfür benötigte verkehrliche Erschließung bedeutet spürbare Veränderungen für die angrenzenden Nachbarn und jene Verkehrsteilnehmer, die bisher die betroffenen Straßen überwiegend nutzen. Dies sind Fußgänger und Fahrradfahrer. 

Auch vor dem Hintergrund, dass für das Vorhaben eine Öffnung des Tückobsmoors zur Langenhorner Chaussee für den Kraftfahrzeugverkehr unumgänglich ist, sind die Interessen der Fußgänger und Fahrradfahrer ebenso wie die der Anwohner also angemessen zu berücksichtigen. 

Um die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu wahren, befürworten wir ausdrücklich die Verlängerung des südlichen Fußweges vom Tückobsmoor über den Käkenkamp hinaus. Damit einhergehend eine Schließung des südlichen Käkenkamps für PKW und LKW, um die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Im Knoten Tückobsmoor/ Käkenkamp soll am westlichen Fahrbahnrand ein vorgezogener Seitenraum (Fahrbahneinengung) hergestellt werden. Neben einer Verkehrsberuhigung im südlichen Käkenkamp wird hiermit eine Querungsstelle mit verkürzter Überquerungslänge für Fußgänger geschaffen. Sie wird barrierefrei hergestellt.

 

Zu 2.:

Da durch den neuen Discountermarkt eine Erhöhung der Verkehrsbelastung im südlichen Käkenkamp befürchtet wird, soll dieser verkehrsberuhigt werden.

 

Es wurden folgende Varianten untersucht:

  1. Vollständige Sperrung des südlichen Käkenkamps auf Höhe des Hauses Nr. 5
  2. Vorgezogener Seitenraum

 

1. Vollständige Sperrung des südlichen Käkenkamps

Dies hätte zwar eine Verkehrsberuhigung zur Folge, würde jedoch zu einer nicht akzeptablen Verdrängung von Verkehren über den Parkplatz des EKZ Käkenhof führen. Hierdurch würden Verkehre weg von den für öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen auf ein Privatgrundstück geleitet. Die Verlagerung betrifft vor allem Nachmittagsverkehre vom Discountermarkt zurück in die südwestlichen Wohngebiete, wie sie nach Feierabend in der Wegekette Arbeit-Einkauf-Wohnen auftreten. Dies spricht maßgeblich gegen eine vollständige Sperrung. Des Weiteren müsste bei vollständiger Sperrung im südlichen Käkenkamp eine Wendemöglichkeit hergestellt werden. Dies ist innerhalb der dem Straßenverkehr zur Verfügung stehenden Flächen nicht möglich.

 

2. Vorgezogener Seitenraum

Mithilfe eines vorgezogenen westlichen Seitenraums wird der Querschnitt der Fahrbahn deutlich eingeengt. Hierdurch wird eine verkehrsberuhigende Wirkung bei gleichzeitiger Durchlässigkeit für alle Verkehrsarten in Richtung der südlichen Wohngebiete erreicht. Gerade die Lage am westlichen Fahrbahnrand unterstützt die Verkehrslenkung vom nördlichen Käkenkamp ins Tückobsmoor und von dort zur Langenhorner Chaussee. Um diesen Zusammenhang optisch zu verdeutlichen, muss der vorgezogene Seitenraum möglichst nah an der Einmündung liegen. Diese Lage unterstützt gleichzeitig dessen Akzeptanz als Querungshilfe für Fußgänger in der Wegebeziehung Käkenhof-Tückobsmoor.

 

Fazit:

Der südliche Käkenkamp wird aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht vollständig gesperrt werden können. Stattdessen wird zur Verkehrsberuhigung ein vorgezogener westlicher Seitenraum hergestellt. 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Anhänge

 

Keine