Einigung mit Volksinitiative. Neue Initiativen für den Radverkehr in Hamburg-Nord?
Anfrage gem. § 27 BezVG
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich in den verschiedenen Presseorgangen zitieren lassen: "Nur wenn wir es schaffen, dass Fahrradfahren in der Stadt für alle Radbegeisterten attraktiv ist, können wir die Mobilität von Morgen neu prägen" Damit ist klar, dass der Anspruch der Rot-Grünen Mehrheit im Rathaus und der Grün-Roten Mehrheit im Bezirk nicht die Mehrheitsmeinung aller mobilen Menschen in Hamburg widergibt. Es sollen hier nur "die Radbegeisterten" abgeholt werden. Ein Programm für mehr Radverkehr in Hamburg wird nicht angestrebt, was bereits daran deutlich wird, dass die Vereinbarungen mit der Volksinitiative keine Zeitziele umfasst.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Verwaltung:
Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation:
Zu 1 bis 3.:
Die Länge der in den Jahren 2015 bis 2019 realisierten und –– in den nächsten Jahren bisher geplanten Radverkehrsanlagen entlang von Hauptverkehrsstraßen im Bezirk Hamburg-Nord stellen sich wie folgt dar.
|
2015 – 2019 |
2020 – 2024* |
Radverkehrsanlagen gesamt |
34,9 km |
23,2 km |
davon Radwege auf Nebenflächen |
19,9 km |
7,0 km |
davon baulich von Gehweg und Fahrbahn getrennte Radwege |
- |
- |
davon Radfahr- und Schutzstreifen |
15,0 km |
16,2 km |
*) Stand Mai 2020
Baulich von Gehweg und Fahrbahn getrennte Radwege sind im deutschen Planungsregelwerk derzeit nicht enthalten und wurden aus diesem Grund bislang in Hamburg nicht angewendet. In welchem Umfang solche Radwege in Zukunft geplant und realisiert werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht darstellen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Gesamtlänge weiter erhöhen wird, da bisher nicht alle Maßnahmen bis zum Jahr 2024 terminiert sind.
Zu 4.:
Die Kosten für den Bau von einem Kilometer Nebenfläche im Bestand, einem Kilometer baulich von Gehweg und Fahrbahn getrenntem Radweg sowie einem Kilometer Radfahr-/Schutzstreifen lassen sich nicht pauschal beziffern, weil bei der Kostenentwicklung zahlreiche Faktoren eine Rolle spielen wie z. B. die Breite, die örtlichen Gegebenheiten, Bäume, Leitungen etc.
Zu 5.:
Die Entscheidung über die Art der Radverkehrsführung ist stets das Ergebnis eines einzelfall-orientierten Abwägungsprozesses auf Grundlage der anerkannten rechtlichen und technischen Regelwerke sowie ggf. politischer Schwerpunktsetzungen. Die Auswahl der Art der Radverkehrsführung erfolgt stets unter Einbeziehung von Aspekten wie der Verkehrssicherheit, der Verkehrsabwicklung sowie unter Berücksichtigung der straßenräumlichen Gegebenheiten, z. B. Straßenbäume und Parkstände.
Zu 6.:
Eine pauschale Aussage im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich, da die Breite der Fahrstreifen, der Radverkehrsanlagen und der Gehwege, sowie etwaiger Baum- und Parkstreifen variabel sind. Im Übrigen wurden die Planungshinweise für Stadtstraßen (PLAST) im November des Jahres 2017 durch die Hamburger Regelwerke für die Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) abgelöst. Diese sind im Internet unter https://www.hamburg.de/bwvi/grundlagen-strassenwesen/ einsehbar. Im Übrigen siehe Antwort zu 1 bis 3.
Zu 7.:
Eine Statistik über Straßenbreiten wird nicht geführt. Sie hätte auf Grund der vielfach wechselnden Straßenraumbreiten zudem keinerlei Aussagekraft. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.
Zu 8.:
Vor einer Befassung mit den Kosten von baulich von Gehweg und Fahrbahn getrennten Radwegen müssen zunächst die technischen Einzelheiten für solche Radwege entwickelt werden. Im Übrigen entstehen dem Bezirk keine investiven Kosten für Radwege entlang von Hauptverkehrsstraßen.
Andreas Schott Caroline Mücke-Kemp
Fraktionsvorsitzender Stefan Baumann
Keine
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