Einigung mit Volksinitiative. Neue Initiativen für den Radverkehr in Hamburg-Nord?
Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich in den verschiedenen Presseorganen zitieren lassen: "Nur wenn wir es schaffen, dass Fahrradfahren in der Stadt für alle Radbegeisterten attraktiv ist, können wir die Mobilität von Morgen neu prägen." Damit ist klar, dass der Anspruch der Rot-Grünen Mehrheit im Rathaus und der Grün-Roten Mehrheit im Bezirk nicht die Mehrheitsmeinung aller mobilen Menschen in Hamburg wiedergibt. Es sollen hier nur "die Radbegeisterten" abgeholt werden. Ein Programm für mehr Radverkehr in Hamburg wird nicht angestrebt, was bereits daran deutlich wird, dass die Vereinbarungen mit der Volksinitiative keine Zeitziele umfassen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Die folgende Zahl bezeichnet die Länge der Radverkehrsführung / Radverkehrsanlage die umgesetzt wurden. Teilweise sind auch Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen enthalten. Maßnahmen anderer Dienststellen sind nicht berücksichtigt.
Summe 2015 – 2019: 17.900 m
Bei der folgenden Zahl handelt es sich um die prognostizierten Längen der Radverkehrsführung/ Radverkehrsanlage, die im Rahmen der Maßnahmen des „Bündnis für den Radverkehr“ umgesetzt werden sollen. Es handelt sich um Prognosen, die stark abhängig sind von personellen Ressourcen, dem Planungsfortschritt, der Kapazität bei Baufirmen oder der Witterung. Teilweise sind auch Abschnitte an Hauptverkehrsstraßen enthalten. Für bezirkliche Maßnahmen und über das Jahr 2022 hinaus liegen derzeit keine Zahlen vor.
Summe 2020 – 2022: 8.490 m
Eine entsprechende Aufstellung für die durchgeführten Maßnahmen ist in der zur Verfügung stehenden Zeit einer Kleinen oder Großen Anfrage nicht möglich, da keine entsprechenden Statistiken geführt werden.
Eine Differenzierung der geplanten Maßnahmen ist derzeit nicht möglich, da die umzusetzende Art der Radverkehrsführung noch nicht technisch geprüft und abgestimmt ist. Dies erfolgt erst im Rahmen der Planung.
Die Kosten stehen immer in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten, des Planungsauftrages und weiteren Randbedingungen und Vorgaben. Es wäre eine statistische Auswertung der bereits umgesetzten Maßnahmen erforderlich, da keine Mittelwerte für einzelne Führungsformen des Radverkehrs vorliegen. Dies ist in der zur Verfügung stehenden Zeit einer kleinen Anfrage nicht darstellbar.
Die Auswahl der Radverkehrsführung erfolgt nach den aktuell in Hamburg gültigen Regelwerken ReStra / Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Kapitel 2.3 / Anhang 1 und der fachlichen Wertung der Ergebnisse.
Seit Ende 2017 ist in Hamburg die ReStra (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) anzuwenden.
Die Regelquerschnitte sind hypothetisch, bedürfen der fachlichen Wertung und sind bei vorhandenen Straßenbaumbestand i.d.R. nicht umsetzbar.
Möglicher Regelquerschnitt zweistreifige Straße mit baulichen Radweg:
6,50 m Fahrbahn*, 0,65 m Sicherheitstrennstreifen (beidseitig), 2,0 m Radweg (beidseitig), 2,25 m Gehweg (beidseitig) = Gesamt 16,30 m
Für Straßenbäume zusätzlich 2,1 – 3,0 m pro Seite, für Längsparkstände zusätzlich 2,10 m pro Seite
Möglicher Regelquerschnitt zweistreifige Straße mit Schutzstreifen:
6,50 m Fahrbahn, 1,85 m Schutzstreifen (beidseitig), 2,65 m Gehweg (beidseitig) = Gesamt 15,50 m
Für Straßenbäume zusätzlich 2,1 – 3,0 m pro Seite, für Längsparkstände zusätzlich 2,60 m pro Seite
Möglicher Regelquerschnitt zweistreifige Straße mit Radfahrstreifen:
6,50 m Fahrbahn, 2,25m Radfahrstreifen (beidseitig), 2,65 m Gehweg (beidseitig) = Gesamt 16,30 m
Für Straßenbäume zusätzlich 2,1 – 3,0 m pro Seite, für Längsparkstände zusätzlich 2,60 m pro Seite
* 5,50 m bei Anliegerstraßen ohne Busverkehr und bei geringen Schwerverkehr im Einzelfall möglich. Straßenbäume und Parkstände können u.U. kombiniert werden.
Diese Angabe ist weder im Rahmen der Beantwortungszeit für eine Kleine Anfrage noch für eine Große Anfrage möglich, da keine Statistik geführt wird.
Da es sich um eine rein hypothetische Fragestellung handelt, kann diese nicht beantwortet werden.
Grundsätzlich entsteht kein relevanter Mehraufwand bei der Planung baulich getrennter Radwege gegenüber der Planung anderer Führungsformen für den Radverkehr, da in der Regel der gesamte Straßenraum bei der Planung betrachtet werden muss. Jede Maßnahme muss jedoch individuell in Abhängigkeit der Rahmenbedingungen und örtlichen Gegebenheiten betrachtet werden, so dass keine allgemeingültige Antwort möglich ist.
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