Eingabe: Wanderweg entlang der Tarpenbek
Letzte Beratung: 24.08.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.22
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe einer Bürgerin:
„Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord sperrte im Dezember zunächst „provisorisch“, dann, zu Beginn des Jahres 2020, mit einer aufwändigen Absperranlage den Zugang zu einem Landschaftsschutzgebiet.
Dies geschah ohne ausreichende Information der Öffentlichkeit, die sich 2015-2017 schon einmal mit einer ähnlichen Handlungsweise konfrontiert sah.
Es ist also nicht das erste Mal, dass seitens des Bezirksamtes Bestrebungen sichtbar werden, der Öffentlichkeit den Zugang zu diesem Naherholungsraum zu entziehen.
Es handelt sich hierbei um den Wanderweg entlang der Tarpenbek, an der Grenze zu Norderstedt, beginnend ab „Tarpen“ in Richtung „Krohnstieg“ und eine aspaltierte Zuwegung zur Tarpenbek ab Tarpenring.
Ein Großteil dieser überaus wichtigen grünen Verbindungen sind nun seit 9 Monaten für die Bürger gesperrt.
Zunächst begründete man dies mit „Haftungsfragen“, es habe eine etwaige „Gefahrenstelle“ gesichert werden müssen, die auf einem Grundstück der LIG belegen seie.
Diese sei aber, ebenso wie das Bezirksamt, nicht zur Instandhaltung der Wege verpflichtet. Es handele sich um ein Privatgrundstück.
Der daran angrenzende „Arbeits- und Schauweg“ sei zwar in öffentlicher Hand, aber niemals zu einer Benutzung durch die Bürger freigegeben, also „gewidmet“ worden.
Hier sei angemerkt, daß dieser Weg von der Stadt Hamburg und vom Bezirksamt als Wanderweg beworben und als Erholungsgebiet herausgestellt wird sowie als gesundheitsfördernder Spazierweg vielfach Erwähnung in stadteigenen Publikationen findet. Er wird seit mehr als hundert Jahren von der Bevölkerung genutzt. 1938 ist er durch eine Schenkung der Siemers-Stiftung in das Eigentum der Stadt Hamburg übergegangen und sowohl im Bebauungsplan, als auch im Grünordnungsplan, als „Wanderweg“ bezeichnet.
Die gesperrten Wege sind Bestandteile eines ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes.
Dieser für die rechtliche Beurteilung wichtige Umstand findet jedoch in keiner Stellungnahme, weder der des Bezirksamtes-Nord noch der der LIG Erwähnung, auch sind die Mitglieder des Regionalausschusses, mit denen ich habe sprechen können, nicht über diesen Umstand informiert worden. Er wurde weder vom Bezirksamt-Nord noch von der LIG den mit der Sperrung befassten politischen Gremien zur Kenntnis gebracht und findet auch in keiner einzigen Drucksache Erwähnung, weder 2015-2017, noch jetzt. Eine entsprechende Ausschilderung des Gebietes wurde nie vorgenommen, so daß der Landschaftsschutz nicht erkennbar ist.
Für die Beurteilung des Sachverhaltes spielt er jedoch eine herausragende Rolle, denn er hat erheblichen Einfluss auf die Rechtslage und die Antragstellungen der Fraktionen.
Erstmals am 30. April 2020 habe ich das Bezirksamt um Begründung und Benennung der Rechtsgrundlage für die Sperrung gebeten. Der zuständige Sachbearbeiter hat mich, gegen meinen erklärten Willen, ebenfalls ohne Angabe von Rechtsgründen, um die ich ausdrücklich bat, an die Pressestelle des Bezirksamtes Hamburg-Nord verwiesen.
Diese hat dann immer neue „Erläuterungen“, die sich in Teilen widersprachen, gegeben, bevor sie die Kommunikation einseitig abbrach.
Die Pressestelle ist für mich mittlerweile weder telefonisch noch per e-mail zu erreichen.
Ich habe, da eine andere Möglichkeit mangels „Ansprechpartner“ nicht mehr gegeben war, und Eingangsbestätigungen für e-mails nicht gegeben wurden, dem Bezirksamt von einem Gerichtsvollzieher rechtssicher ein Schreiben übermitteln lassen, mit dem ich den Bezirksamtsleiter Werner-Boelz , unter Nennung von Rechtsgrundlagen, dazu aufforderte, den meiner Rechtsauffassung nach widerrechtlichen herbeigeführten Zustand unverzüglich zu beenden und der Allgemeinheit das Recht auf Betreten der Freien Landschaft nicht länger zu verwehren.
Dieser hat mein Schreiben, welches ein „Verwaltungsverfahren“ hätte begründen müssen, jenem Sachbearbeiter zur Beantwortung überlassen, der in dieser Angelegenheit initiativ gewesen ist, die Sperrung veranlasst hat und mir zuvor jedes Gespräch verweigerte und mich stattdessen an die Pressestelle verwiesen hatte.
Er wehrte die Forderung, erneut ohne eindeutige Benennung der Rechtsgrundlagen, mit einem einfachen Schreiben, ohne Rechtsmittelbelehrung, ab.
Eine sachlich begründete Nachfrage per e-mail wurde dann auch nicht mehr durch ihn, sondern durch das Rechtsamt nicht beantwortet.
Stattdessen stellt das Rechtsamt nunmehr eine Gefahr für Leib und Leben in den Vordergrund.
Man weicht auch im Rechtsamt, wie wiederholt im Verlaufe des Verfahrens, der Beantwortung einer rechtlich zur Beurteilung des Sachverhaltes notwendigen Frage aus, nämlich der, ob es für das Betreten der „Freien Landschaft“, wie behauptet, erforderlich ist, daß die sich in ihr befindlichen Wege zur Betretung „gewidmet“ sein müssen.
Ich selbst habe eine solche Bedingung weder im Gesetz, noch in der einschlägigen Rechtsliteratur, finden können.
Diese Frage beantwortet nun auch das Rechtsamt nicht, sondern rückt, als neueste „Erläuterung“ des „Standpunktes“ des Bezirksamtes, nicht mehr die zunächst angeführte „Haftung“ in den Mittelpunkt, sondern die akute Sorge um Leib und Leben der Bürger. Die Haftungsfrage seie nachrangig, heißt es nun, prioritär ginge es dem Bezirksamt um die Abwehr einer Gefahr für Leib und Leben möglicher Nutzer.
Auch diese neue Begründung ist rechtlich mehr als zweifelhaft, verstößt die Sperrung doch erkennbar gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
So ist in jedem Falle bei staatlichen Eingriffen das mildeste Mittel zu wählen, mit dem eine Gefahr abgewendet werden kann, wenn es, bei etwa gleichem Aufwand, die gleiche Sicherheit herzustellen geeignet ist. (Interventionsminimalismus )
Im vorliegenden Falle wurde jedoch das härteste Mittel gewählt und ein milderes gar nicht erst geprüft.
Gleichzeitig demonstriert man aber, ungewollt und unbedacht, dass es tatsächlich ein anderes, äußerst mildes Mittel, zur Gefahrenabwehr gibt:
Man benötigte nur einen Bruchteil der jetzt errichteten, kostspieligen Absperranlagen, um die „Gefahrenstelle“ zu sichern. Wären einige wenige Elemente diese Zaunanlage um 90 Grad gedreht, parallel zur Tarpenbek aufgestellt, so wäre die gesamte „Gefahrenstelle“ gesichert.
Aus der Drucksache für den Regionalausschuss, mit der dieser von der Sperrung nachträglich in Kenntnis gesetzt wurde, geht hervor, dass das Rechtsamt, zu Beginn des Verfahrens, bei einer Ortsbegehung, sich so äußert hat, dass der Weg in DIESEM Zustand an DIESER Stelle, gefährlich sein KÖNNE.
Die Wahl des Mittels zur „Gefahrenabwendung“ wurde nach diesem Termin durch das Bezirksamt im „Einklang“ mit der LIG getroffen. Kosten und Mühen wurden dabei nicht gescheut.
Im Verlaufe dieses Verfahrens erstand bei mir zunehmend der Eindruck, dass die LIG, als „private“ Grundeigentümerin, in den Vordergrund gerückt wurde, während sich das Bezirksamt mehr und mehr „zurücklehnte“. Erst als ich selbst herausgefunden hatte, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt und ich damit endlich selbst ein Gesetz fand, dass anzuwenden gewesen wäre, und ich, rechtlich begründet, den sofortigen Rückbau forderte, änderte sich diese Haltung des Bezirksamtes erneut, nun vermittelt durch das Rechtsamt.
Der Autor des Briefes sagte mir in einer kurzen und äußerst despektierlichen telefonischen „Kurzansage“, auf die Frage, ob er wisse, dass es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handele, er habe mir geschrieben, das müsse genügen und es habe nun endlich einmal gut zu sein…
Bis heute wurde keine Aussage gemacht, die einer rechtlichen Prüfung standgehalten hätte.
Je nach Einlassung werden andere, neue Gründe angeführt – auch dem Senat gegenüber, der eine Kleine Anfrage eines Senatsmitgliedes zu beantworten hatte.
Diese Antworten waren in Teilen unkorrekt und entsprechen nicht nachprüfbaren Tatsachen. Der Senat hat offenkundig die Angaben des Bezirksamtes ungeprüft übernommen.
Ein von mir hierzu an den Senat geschriebenes Mail, mit Bitte um erneute Prüfung, lag wochenlang „unbemerkt“ im „Spam-Ordner“ des Bürgerbüros, und vom Bezirksamt selbst, dem eine Kopie dieses mails „cc“ zuging, wurde es ebenfalls nicht bearbeitet.
Ich möchte wissen, auf welche rechtliche Grundlage sich das Verwaltungshandeln stützt.
Eine Frage, die von keinem der mit dem Vorgang befassten Gremien (Regionalausschuss, Hauptausschuss, Bezirksversammlung) bisher geprüft wurde.
Die Art und Weise, wie man mit meinem berechtigten Anliegen umgeht, ist allein schon sehr bedauerlich. Wenn das Bezirksamt aber glaubt, es habe es gar nicht nötig, einer Bürgerin auf deren Nachfrage sein Handeln rechtlich zweifelsfrei zu begründen, ist das nicht hinnehmbar.
Dass ich eine Gerichtsvollzieherin mit der Zustellung von Schriftstücken beauftragen muss, weil man mails nicht eingangsbestätigt, sie nicht bearbeitet, sie im „Spam“-Ordner landen, dass das Rechtsamt mir schreibt, man habe den Eindruck gewonnen, mir mangele es an Akzeptanz und Verständnis und stelle deshalb die Korrespondenz ein, - das alles ist unsäglich, letztlich aber für die Beurteilung des Sachverhaltes völlig irrelevant.
Wichtig allein ist, dass das Verwaltungshandeln rechtlich nachprüfbar zu sein hat.
Dafür muss sich die Behörde aber endlich einmal eindeutig erklären – und das tut sie seit Monaten nicht. Wollte ich mich von der Rechtmäßigkeit überzeugen, wäre ich gezwungen, gleich mehrere Verwaltungsgerichtsverfahren zu führen, angefangen mit dem Recht auf Akteneinsicht, dass ich beantragt habe und dass bis heute, nach rund 2 Monaten, nicht beschieden wurde. Keines dieser Gerichtsverfahren könnte ich mir finanziell leisten, auch nicht in der ersten Instanz, in der zwar kein Anwaltszwang besteht, ich meine Interessen also selbst vertreten könnte, doch auch die Gerichtskosten sind für mich nicht tragbar.
Das Verwaltungshandeln ist in so vieler Hinsicht zweifelhaft, dass ich darauf bestehen muss, dass es, wie auch gesetzlich vorgesehen, zunächst in einem Verwaltungsverfahren von der zuständigen Fachaufsicht geprüft wird.
Nach meiner Auffassung und meinem derzeitigen Kenntnisstand (Akteneinsicht bekam ich ja bis heute nicht) wird gegen Gesetze verstoßen und das Verwaltungshandeln ist, mehrfach (je nach „Erläuterungsstand“), ermessensfehlerhaft und wohl auch von sachfremden Gründen geleitet.
Wann immer ich dies an einer Stelle ausgeführt habe, wurde stets eine neue „Erklärung“ nachgeschoben.
Das Versagen des Betretungsrechtes hat insbesondere für ältere Mitbürger schwerwiegende Folgen.
Für sie ist der Entzug des Erholungsraumes auch eine Frage von existentieller Tragweite.
Denn der schattige Weg ist für sie die einzige Möglichkeit, sich selbständig versorgen zu können, da die „Umwege“ zum nächstliegenden Discounter, dem einzigen Lebensmittelladen in der ganzen Umgebung des Suckweges nun viel zu lang sind.
Auch ich werde älter und auf den Weg angewiesen sein, wenn ich im Alter ein eigenständiges Leben führen können will.
Seit Jahrzehnten wird dieser Weg genutzt und es ist mir kein einziger Fall bekannt geworden, bei dem ernstlich Leib und Leben gefährdet gewesen wären. Einzig die „Beschwerde“ einer Radfahrerin hat im Jahre 2015 dem Bezirksamt schon einmal Anlass gegeben, den Versuch einer dauerhaften Sperrung zu unternehmen. Damals haben weit über 1000 Bürger Unterschriften geleistet und sich nachdrücklich für die Wiedereröffnung eingesetzt. Mit dem Hinweisschild „Betreten auf eigene Gefahr“ versehen, wurde nach 2 Jahren des Ringens, der Weg wieder geöffnet. Damals sagte man den Bürgern, dies sei eine dauerhaft „rechtssichere“ Lösung.
Das Betreten der Freien Landschaft geschieht aber immer auf eigene Gefahr, Haftungsfragen stellen sich also gar nicht. Haftungsgründe waren aber auch schon genutzt worden, um die erste Sperrung zu begründen.
Diesen alten „Fehler“ korrigiert das Rechtsamt nun, in dem es nun explizit als weiteren, viel stärkeren Grund nicht mehr die Haftung, sondern „Gefahr“ nach vorne stellt.
Nun sorgt man sich „prioritär“ um Leib und Leben der Bürger, die den Weg seit Jahrzehnten unbeschadet nutzen.
Dieses „simulierte“ Ermessen führt, wie von Zauberhand, zu dem (immer gleichen) gewünschten Ergebnis – der Vollsperrung.
Nie, auch nicht in den Jahren 2015-2017, ist tatsächlich pflichtgemäß ermessen worden, ob „Haftung“ oder die jetzt behauptete „Gefahr“ nicht anders als mit Sperrung abzuwenden sei.
Das sei, so das Bezirksamt jetzt, auch gar nicht seine Sache.
Die Sperrung sei allein Sache der privaten Grundeigentümerin, der LIG, sie habe die Freiheit zu entscheiden – und sie müsse und wolle nicht instandhalten oder sichern, sondern sperren.
Und man selbst habe den jetzt als ausschließlich deklarierten „Arbeits- und Schauweg“ ja niemals zur Nutzung „gewidmet“ und die bisherige Nutzung seie somit schon immer illegal gewesen. Ein Zustand, den man nun zu beenden sich gezwungen sehe.
Schon die „Zerstückelung“ des Landschaftsschutzgebietes durch Flächenübertragungen an die LIG, bei deren Gründung, ist durchaus fragwürdig.
An anderen Stellen werden der „öffentlichen Hand“ explizit Vorkaufsrechte für Grundstücke in Landschafts- und Naturschutzgebieten eingeräumt, und hier wurde seitens des Landes das Schutzgebiet „freiwillig“ zerstückelt. Und nun will man keine rechtliche Handhabe haben, gegen die Absperrung weiter Teile eines Landschaftsschutzgebietes durch eine „private“ Grundstückseigentümerin vorzugehen?
Die LIG, eine landeseigene Gesellschaft, ist seit Übertragung der Teilflächen aber Rechtsnachfolgerin und als solche zwar nicht zur Instandhaltung verpflichtet, aber auch nicht berechtigt, abzusperren und der Allgemeinheit so den Zutritt zu diesem Landschaftsschutzgebiet zu verwehren.
Eine sehr kurze Umgehung der „Gefahrenstelle“ wäre vorhanden - wurde aber ebenfalls durch die LIG, die dort anliegende Weiden verpachtet hat, gesperrt worden.
Die Pächter haben immer wieder zu erkennen gegeben, daß ihnen Spaziergänger entlang der Weidefläche missliebig sind und dies immer wieder zum Ausdruck gebracht.
Es ist durchaus denkbar, daß dieser Weg allein deshalb gesperrt wurde, um dem Pächter entgegenzukommen. Doch auch dieser asphaltierte Wirtschaftsweg, der als „Leitungstrasse“ bezeichnet wird, ist im Landschaftsschutzgebiet belegen und unterliegt dem Betretungsrecht.
Der einzige noch mögliche Zugang zur Tarpenbek ist jetzt, wie auch 2015, die vom Bezirksamt favorisierte „Umleitung“, auf wundersame Weise wiederum die „Freizeitroute“, eine „Langstrecke“. Erst nach dem letzten, zur Renaturierung der Tarpenbek gebauten, “Mäander“ darf der Bürger dann wieder in die Nähe des Bachlaufs.
Wenn ich von sachfremden Erwägungen sprach, so wären es für mich auch „sachfremde“ Gründe, wenn man das Gebiet wegen der „Mäander“ zur „weiteren Beruhigung“ (von wem oder was auch immer) weiträumig absperren wollte.
Im Jahre 2010, als man das Projekt zur Renaturierung vor- und dann zur Abstimmung stellte, wurde explizit darauf hingewiesen (und in mindestens einer Drucksache ist dies dokumentiert), daß die Inseln als Refugien eingerichtet werden sollen, damit Fauna und Flora sich, getrennt von Erholungssuchenden, darauf ungestört (an)siedeln können.
Die Zustimmung zum Bau wurde so beworben: Zur Schaffung von neuen Naturräumen für ein gedeihliches Zusammenleben von Mensch und Natur.
Und gerade deshalb wurde dieses Projekt auch von der Bevölkerung begeistert mitgetragen, - auch wenn sie während der langen Bauzeiten die Wege nicht nutzen konnte.
Die Bürger engagieren sich in Naturschutzverbänden, Initiativen und helfen ehrenamtlich an der Tarpenbek auf vielfältige Weisen, - auch bei Aktionen zum Naturschutz der Hansestadt Hamburg.
Wenn man aber jetzt in Erwägung zöge, eine „Beruhigungs-Erweiterung“ vorzunehmen und die Bürger zukünftig auszuschließen, dann müsste man dies offen aussprechen und nicht andere Gründe vorgeben.
Dann aber brächte man die Bürger ganz erheblich gegen sich auf, die sich in ihrem guten Wollen und ihrer tätigen Mithilfe ausgenutzt, belogen und betrogen fühlten. Zu Recht, wie ich fände. Und auch die Mitglieder des Regionalausschusses müssten sich hintergangen fühlen.
Eine „stillschweigende“ Erweiterung und Aussperrung der Bürger, unter Vorgabe anderer Gründe, ist aber in keinem Fall hinnehmbar.
Die getroffene Entscheidung greift massiv in das Leben hunderter Menschen ein.
Da ist das Mindeste, was man erwarten kann, dass sich eine Behörde, unabhängig von Ihrem eigenen Sinnen und Trachten, rechtlich zweifelsfrei erklärt und nicht „einfach mal macht“, ein paar „Erklärungen“, „Erläuterungen“ und „Standpunkte“ herausgibt, von der der Bürger sich dann eine aussuchen kann, auf die die Behörde, die ansonsten keine einwandfreie gesetzliche Grundlagen für ihr Handeln nennt, vielleicht stützen könnte. Es geht hier nicht um Standpunkte und Erläuterungen, die der Bürger zu akzeptieren hat, ob er sie versteht oder nicht – es geht hier einzig und allein um Recht und Gesetz. Das ist keine Geschmacksfrage – das ist eine Rechtslage, über die endlich Klarheit zu schaffen ist.
Für eine solche Haltung, wie sie hier seit Monaten zu tragen kommt, und die darin gipfelt, daß man einer widersprechenden und nach Rechtsgrundlagen fragenden Bürgerin mitteilt, dass man ihr nicht mehr antworten werde, da es ihr an Akzeptanz und Verständnis mangele, fehlen mir angemessene Worte. Ich habe so ein Gebaren noch nie erleben müssen und kann nur hoffen, dass dieser Umgang mit Bürgern in der Freien Hansestadt Hamburg nicht Usus ist.
Ich bitte dringend das Verwaltungshandelns des Bezirksamtes Hamburg-Nord eingehend zu prüfen, gerade im Hinblick auf seine Rechtmäßigkeit, von der letztlich auch die Antragstellungen der Fraktionen im Regionalausschuss und der Bezirksversammlung abhängen.
Ich möchte abschließend, um Irritationen vorzubeugen, anmerken, daß ich Schriftstellerin bin und die gesamten Vorgänge um die Tarpenbek im Rahmen eines „Corona-Tagebuches“, insbesondere für die Langenhorner Bürger dokumentiere, soweit sie von erheblicher gesellschaftlicher Relevanz sind.
Diese Dokumentation finden Sie auf meinem lokalen Blog „langenhoernchen.de“.
Ausdrücklich will ich feststellen, dass ich keine Journalistin bin, sondern meine persönlichen Erfahrungen als Bürgerin Langenhorns schildere und als solche verstehe ich mich auch.
Journalistisch bin ich seit einem Jahrzehnt nicht mehr tätig, mithin auch keine „Medienvertreterin“ sondern ausschließlich „mündige Bürgerin.“
In diesem Tagebuch sind all meine Bemühungen um die Öffnung der Wege und die Reaktionen der Behörde lückenlos nachlesbar.
Ich halte die Transparenz, die dadurch hergestellt wird, für unabdingbar, angesichts der Tatsache, dass das zunehmend intransparente Handeln des Bezirksamtes Hamburg-Nord in Langenhorn (in verschiedensten Angelegenheiten) zu erheblichen Verwerfungen führt und geeignet ist, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nachhaltig zu beschädigen.
In unser aller Interesse ist es aber unabdingbar, verlorengegangenes Vertrauen schnellstmöglich wiederzugewinnen und dem wiedererstarken rechtsgerichteter Kräfte auf diese Weise ganz entschieden entgegenzutreten. Es reicht nicht aus, diesen Kräften Themen „wegzunehmen und sie selbst zu besetzen“. Unabdingbar ist es, die vorhandenen Probleme nicht nur anzusprechen, sondern sie zu lösen und nicht zuzulassen, dass die Verwaltung eines Landes durch fragwürdiges Handeln und fragwürdigen Umgang mit Bürger neue Probleme schafft, derer sich anzunehmen die extreme Rechte dann vorgeben kann.
Das Verwaltungshandeln des Bezirksamtes-Nord, wird von Bürgern zunehmend als willkürlich empfunden und ist in keiner Weise dazu geeignet Demokratie- und Staatsverdrossenheit entgegenzutreten.
Dieses Handeln ist im Interesse unseres gesamten Gemeinwesens dringend zu prüfen, bevor weitere ggf. unumkehrbare Fakten geschaffen werden können. Ich habe bereits die Fach- und Rechtsaufsicht um Prüfung gebeten, doch ich bitte auch Sie nachdrücklich darum, sich Ihrerseits mit dem Sachverhalt erneut auseinanderzusetzen.
Mit freundlichem Gruß und herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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