Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über die folgende Bürgereingabe:
„Den Antrag 22-1013 der AfD-Fraktion für die Bezirksversammlung Hamburg-Nord vom 15.05.2025 können die Einwohner des Stadtteils Langenhorn nur mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis nehmen.
Einerseits ist es positiv, dass eine Bezirksversammlungsfraktion in Antwort auf die in Zusammenarbeit von Sozialbehörde und LIG (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen der Finanzbehörde) bereits gefallene und dem Bezirk Hamburg-Nord lediglich mitgeteilte Entscheidung zur Einrichtung einer Wohnunterkunft an der Tangstedter Landstraße 81 eine diesbezügliche Informationsveranstaltung überhaupt einfordert.
Andererseits käme die diesbezügliche Forderung in Antrag 22-1013 viel zu spät im Verfahren, wäre zu eng gefasst und wäre zudem von dem kürzlich angestoßenen Stadtteilentwicklungskonzept für Langenhorn isoliert:
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viel zu spät im Verfahren: Die „Vorab-Information“ der Sozialbehörde vom 10. April 2025 „über die geplante Anmietung und (den) Umbau sowie (die) Inbetriebnahme einer derzeit leerstehenden Gewerbeimmobilie zu einer Wohnunterkunft mit abgeschlossenem Wohnraum in der Tangstedter Landstraße 81 im Stadtteil Langenhorn, Bezirk Hamburg-Nord“ lässt die rechtliche Grundlage für die auf Behördenebene bereits getroffene Entscheidung unerwähnt. Insbesondere erwähnt das Schreiben der Sozialbehörde nicht § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) vom 6. Juli 2006, das den örtlich zuständigen Bezirksversammlungen bei Standortentscheidungen u.a. für die öffentliche Unterbringungen von Zuwanderern und Wohnungslosen, sofern die Entscheidung für „einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist“, ein Anhörungsrecht erteilt.
Dennoch betrachtet der AfD-Antrag den Umbau des Europcar-Gebäudes „zum Zwecke der Unterbringung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie Wohnungslosen“ als ein fait accompli, was dann auch beinhaltet, dass der Antrag eine öffentliche Informationsveranstaltung zur geplanten Unterkunft nur "mit ausreichendem zeitlichen Abstand vor dem geplanten Baubeginn im September 2025" beantragt. Damit würde die architektonische Planung für den gravierenden Umbau ohne architektonische Ausschreibung und selbstverständlich ohne irgendeinen input der zukünftigen Bewohner von f&w als dem zukünftigen Mieter der eigens umgebauten Immobilie beauftragt werden. Leider ist die "Erfolgsbilanz" von f&w als mit der Errichtung und dem Betrieb von Flüchtlingsunterkünften als ein von der Hamburger Sozialbehörde als Monopolist betrautes Unternehmen bestenfalls gemischt. (Rückmeldungen hierzu gern mit Bezug auf die von f&w verantwortete 2. Containerflüchtlingskunterkunft am Langenhorner Kiwittsmoor.) Zudem lässt die Mitteilung der Sozialbehörde die eigentliche Zielgruppe für die Unterbringung (absichtlich?) unklar. So hatte sich ja seit 2016 in Hamburg die Anzahl der Wohnungslosen verdreifacht und stand lt . Statistischem Bundesamt zu Jahresanfang 2024 bei über 32.000, davon 93 Prozent Ausländer. Für wie viele der für eine Unterbringung im umgebauten Europcar-Gebäude vorgesehenen 250 Personen ginge es um eine nur temporäre Unterbringung als Flüchtlinge bis zur Klärung ihres Schutzstatus? Für wie viele um eine ggfs. auch längere Übergangs-Unterbringung bis zum Auszug in eine auf dem Wohnungsmarkt gefundene eigene Wohnung, z.B. nach dem Vorbild der UPWs?
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zu eng gefasst: Idealerweise würden beide vom LIG an der Tangstedter Landstraße bereits erworbenen Liegenschaften:
-- Liegenschaft 7413 mit 4.573 m2 einschließlich der Grundfläche des Europcar-Gebäudes, sowie die entlang der U1-Trasse gelegene
--Liegenschaft 9.537 mit 7.887 m2 vom bezirklichen Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter dem Gesichtspunkt der höheren Attraktivität des Ortskerns des Stadtteils Langenhorn überplant werden, ohne dabei die dringliche Notwendigkeit der Schaffung von 250 Plätzen für die Interbringung von Flüchtlingen und/oder anderen Wohnungslosen aus dem Auge zu verlieren. (Die auf mein Ersuchen vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung veröffentlichte und über Allris aufrufbare Kartierung der Liegenschaften liegt an.)
Warum nicht z.B., da die Nutzung des Europcar-Gebäudes mit der Dringlichkeit der Unterbringung von Flüchtlingen und/oder (anderen?) Wohnungslosen begründet wird---und solange eine solche Nutzung ohnehin nur für zehn oder 15 Jahre anvisiert ist--eine Flüchtlingsunterbringung in Containern abseitig auf dem weitläufigen Gelände der Liegenschaft 9537 bei gleichzeitigem Umbau des Europcar-Gebäudes zu einem Geschosswohngebäude, z.B. für Auszubildende und/oder Studierende und7oder als Frauenhaus? Solche alternativen, gleichermaßen dringlichen Nutzungsmöglichkeiten sollten unter Kosten/Nutzen-Gesichtspunkten und mit einer längerfristigen Perspektive als nur der von der Sozialbehörde erwähnten zehn bis 15 Jahre dauernden Zwischennutzung gegeneinander abgewogen werden.
Dabei ebenfalls zu berücksichtigen wäre der von den Fraktionen der SPD, CDU, FDP und Volt eingebrachte, jedoch am 18.12.2024 im KUM-Ausschuss nochmals vertagte Antrag 22-0408 „Radschnellweg Bad Bramstedt - Hamburg sachgerecht planen“, der unter 4. vorsieht „Gemeinsam mit den zuständigen Senatsbehörden ist die im ersten Planungsentwurf vorgesehene Rampe nördlich des Langenhorner Markts (hinter ehem. EuropCar) zu prüfen und in die Planung zu integrieren.“
isolierte Vorgehensweise: Es ist mir schlichtweg nicht nachvollziehbar, warum einerseits das Büro Luchterhandt & Partner PartGmbH von der Bezirksverwaltung für ein Honorar von wahrscheinlich Hunderttausenden von Euros mit der Erstellung eines auch eine Bürgerbeteiligung beinhaltenden Stadtteilentwicklungskonzepts für Langenhorn beauftragt wurde, wenn die Umnutzung einer den Ortskern von Langenhorn solcherart prägenden Gewerbeimmobilie wie das ehemalige Europcar-Gebäude wie auch Dispositionen seitens des LIG über die von ihm erworbenen Liegenschaften 7413 und 9537 insgesamt dabei dennoch außen vor bleiben sollen.“