21-5247

Eingabe: Täglicher Lärm und Ruhestörungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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15.04.2024
Ö 5.1
Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Bürger:inneneingabe:

 

Guten Tag,

 

Im Stadtteil Dulsberg gibt es eine öffentliche Hundewiese mitten in einem Wohngebiet, direkt zwischen vielen Wohnhäusern, nur 30 Meter von diesen entfernt. glich treffen sich dort viele Hundebesitzer zu unterschiedlichen Zeiten. Einige kommen bereits ab 6-7 Uhr, auch am Wochenende, und manche bleiben bei gutem Wetter bis spät in die Nacht. Die Hunde bellen, und die Hundebesitzer unterhalten sich ganz ohne Rücksicht auf die Anwohner.

 

Das Ganze verstößt gegen das Hamburger Lärmgesetz und fühlt sich an wie eine Art Folter durch Schlaf- und Ruheentzug und das täglich. Der Lärm macht die Anwohner hier krank. Beschwerden bei der Polizei wegen Ruhestörung werden ignoriert.

 

Die Umweltbehörde und das Bezirksamt Nord halten alles für in Ordnung, weil die Damen und Herren persönlich nicht betroffen sind. Meine Nachbarn und ich bitten sie seit fast zwei Jahren, die Hundewiese zu verlegen oder Maßnahmen zu ergreifen, die eine deutliche Entlastung für die Anwohner bringen würden.

 

Vergeblich.

 

Deshalb bitte ich Sie nun, sich einzumischen und eine wirksame Lösung zu finden. In Privatangelegenheiten gibt es viele Urteile und strenge Regeln, bei denen Hundegebell als Lärmbelästigung anerkannt und verboten wird. Es kann nicht sein, dass Menschen im öffentlichen Raum dauerhaft von Hunden und Hundebesitzern belästigt werden dürfen.

 

 

P.S.

 

Nach § 6 Absatz 1 der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz soll der Lärmpegel von 50 dB(A) tagsüber in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr und von 35 dB(A) nachts in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr in einem Wohngebiet nicht überschritten werden. Der Lärmpegel von Hundegebell  erreicht in der Regel etwa 60-80 dB(A). 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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