Eingabe: Stellungnahme /Eingabe zur Sanierung Wellingsbütteler Landstrasse
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
im Hinblick auf die von Ihnen geplanten Sanierungsmaßnahmen möchte ich Folgendes anmerken:
Es wird dankenswerterweise in der Skizzierung der Maßnahmen - Erhaltungsmanagement für Hamburgs Straßen (EMS-HH)Straßenverkehrstechnische Planung Maßnahme: Projekt 12837 Wellingsbütteler Landstraße von Fuhlsbüttler Straße bis Borstels Ende 11.9.2020 5.6 Auswirkungen durch die Baumaßnahme: Der geplante Vollausbau beinhaltet wesentliche bauliche Eingriff. Die Leistungsfähigkeit, die räumliche Abgrenzung und die Nutzung der Straße werden verändert. Es findet Veränderung der Lärmemission statt. Sämtliche Anlieger wie Anwohner, Kleingewerbe, Gewerbe und Einrichtungen wie der Seniorenpflegedomizil, Kindergarten und orthopädisches Forschungsinstitut sind während der Durchführung der Maßnahme direkt betroffen. Im Bauzustand ergeben sich durch abschnittsweise Vollsperrungen massive Einschränkungen und Behinderungen. Falls möglich, werden die Einschränkungen und Behinderungen auf das notwendige Minimum beschränkt. - auch mein Institut genannt.
Hierzu muß ich jedoch zu bedenken geben, dass Ihr Bestreben Einschränkungen und Behinderungen, falls möglich, auf das notwendige Minimum zu beschränken ein freundlicher Ansatz ist, jedoch nicht ausreicht.
Ich leite hier das Orthopädische Forschungsinstitut Hamburg, in dem ich hauptsächlich täglich Begutachtungen für Amts-/ Land- und Oberlandes-Gerichte sowie Sozialgerichte im norddeutschen Raum vornehme. Dieses bedeutet, dass täglich Gutachtenpatienten im gerichtlichen Auftrag sich hier einfinden, die einen freien Zugang zu meinem Institut inklusive des vor dem Institut befindlichen Parkplatzes benötigen. Der Gesundheitszustand der zu Begutachtenden lässt häufig eine Anreise zu Fuß, auch nur für einige 100 Meter, nicht zu. Teilweise finden die Anfahrten auch mit Krankenwagen oder Taxen statt.
Zudem habe ich hier auch eine Orthopädische Praxis. Zu dieser kommen ebenfalls Patienten mit unterschiedlichen Erkrankungen, die ebenfalls aufgrund ihrer Beschwerden häufig nur mit einem Fahrzeug die Praxis erreichen können.
Zusätzlich muß sowohl das Institut als auch die Praxis grundsätzlich für Rettungsfahrzeuge ungehindert zugänglich sein. In einer ärztlichen Praxis/ einem Gutachteninstitut können immer Notfälle auftreten, die einen Krankentransport oder sogar Notarzteinsatz notwendig machen.
Eine Vollsperrung mit der Folge, dass mein Institut bzw. meine Praxis nicht zu jeder Zeit mit einem Fahrzeug zu erreichen sind, ist daher nicht möglich.
Zusätzlich weise ich darauf hin, dass dieses nach meinem Kenntnisstand auch für das Seniorenpflegedomizil gelten wird; dort finden nach meinen Beobachtungen häufig Transporte mit Krankenwagen, aber auch Rettungswageneinsätze mit Blaulicht und Martinshorn statt.
Ich darf Sie bitten meine Stellungnahme als Eingabe für die nächste Sitzung des Regionalausschusses aufzunehmen.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Mail bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz