Eingabe: Radverkehrsförderung, 1. Planverschickung, Einlassungen
Letzte Beratung: 18.05.2026 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 4.2.11
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unterrichtet über folgende Eingabe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
am 27.04.2026 war ich bei der Sitzung des Regionalausschusses zugegen. Es wurde u.a. die geplante Fahrradstraße thematisiert. Da das Stellen von Fragen und Mitteilen von Anregungen und Bedenken nur begrenzt möglich war, teile ich meine Bedenken und Anregungen auf diesem Wege schriftlich mit.
- Ich bitte sie, das Unfallgeschehen mit Fahrradbeteiligung im Zeitraum der letzten 10 Jahre in dem Erläuterungsbericht konkret darzustellen.
- Der Grünstreifen auf der Südseite der Stübeheide verläuft bisher auf der Grundstücksseite und verspringt erst zwischen den Hausnummer 38 und 40 auf die Straßenseite. Dieser Verlauf wurde so geplant und ausgeführt, um den Höhenunterschied zwischen Grundstücken und Straße auszugleichen, der sich ergibt, weil die Höhe der Straße gewollt unter das Geländeniveau gelegt wurde, um eine noch größere Steigung zu vermeiden. In der aktuellen Planung ist eine Verlegung des Grünstreifens aufdie Straßenseite auch im Bereich Stübeheide 2 bis 38 vorgesehen. Könnten sie bitte detailliert darstellen, wie der Höhenunterschied ausgeglichen werden soll? Das ist insbesondere im Bereich der Grundstücke Stübeheide 38/40 wichtig, da dort teilweise ein Übergangsbereich nicht mehr vorgesehen ist.
- Für Fahrradstraßen wird nur einseitiges Parken auf gekennzeichneten Flächen oder einseitig am Fahrbahnrand jeweils mit Schutzstreifen empfohlen. Entsprechend sind im Bereich Einbindung Wellingsbüttler Landstraßebis Kreisel in der Planung gekennzeichnete Flächen einseitig vorgesehen, was zur Folge hat, dass Parkplätze in erheblichem Maß entfallen. Es ist zulässig, in Fahrradstraßen auch auf beiden Seiten Parkflächen anzuordnen. Bei Nutzung des Grünstreifens und der mit Wildwuchs zugewachsenen Flächen auf der Nordseite der unteren Stübeheide könnten so weitere Parkplätze möglich werden. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, weshalb im vor den Grundstücken Stübeheide 4 bis 10 keine Parkplätze vorgesehen sind. Ich bitte sie, die Planung entsprechend anzupassen und im Erläuterungsbericht darzustellen.
- Im Erläuterungsbericht und auf der Sitzung wurde die Variante „Verlauf der Fahrradstraße durch die Kleine Horst“ mit pauschalen Argumenten als nicht sinnvoll dargestellt. Die Vorteile wurden nicht dargestellt.
Diese sind:
Trennung von Auto- und Radverkehr, also eine echte Fahrradstraße
Weiterführung in den Bezirk Wandsbek einfach möglich
Kein steiler Anstieg, schon jetzt wird diese Straße deshalb von vielen Radfahrern genutzt
Keine Querung der Fahrradstraße durch Autoverkehr und Fußgänger im Bereich zwischen Kornweg und Tornberg
Direkte Anbindung von Stübeheide, Friedhofseingang/-zufahrt, Albert-Schweitzer-Schule (ohne Kollision mit Hol- und Bringverkehr), Geschäftsbereich, Bezirk Wandsbek
Ich bitte sie, die Bewertung unter Berücksichtigung aller Vor- und Nachteile nochmals objektiv vorzunehmen und im Erläuterungsbericht detailliert darzustellen.
- Es wurde dargestellt, dass der Entfall von Parkplätzen durch Nutzung von Garagen und Auffahrten teilweise ausgeglichen werden kann. Diese Aussage ist falsch. Eine Begehung am 28.04.2026 ergab, dass in der Stübeheide zwischen Kreisel und Einbindung Wellingsbüttler Landstraße dadurch nur 1 zusätzliche Parkmöglichkeit vorhanden war. Alle anderen Auffahrten und Garagen waren durch Kraftfahrzeuge und Fahrräder/Lastenfahrräder belegt. Ich bitte sie, die Darstellung im Erläuterungsbericht zu korrigieren.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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