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Eingabe: Planungen zum Umbau Wellingsbütteler Landstr.

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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09.11.2020
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben auf Umwegen von dem geplanten Umbau der Wellingsbütteler Landstraße gehört und versucht uns darüber zu informieren.

Das, was wir darüber finden konnten, ist eine Planung des 1. Abschnitts sowie ein Erläuterungsbericht aus 09/2020.

 

Grundsätzlich ist eine Überarbeitung sicher notwendig. Auch die sinnvolle Einbindung des Fahrradverkehrs sollte bei Sanierungen grundsätzlich berücksichtigt werden. Die derzeitige Planung hat jedoch erhebliche Defizite.

 

Bei der Wellingsbütteler Landstraße und dem weiteren Verlauf handelt es sich um eine der Hauptverbindungsstrecken entlang des Alsterlaufes, stadteinwärts wie stadtauswärts.

Auf dieser - bisher lediglich für einen 2-spurigen PKW-Verkehr ausgelegten Straße - soll nun beidseitig ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden und die Straße soll mind. 3 Jahre zzgl. vor- und nachgeschalteten Maßnahmen eine Baustelle sein.

 

Hierzu möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

 

Die Erfahrung zeigt, dass Fahrradfahrer, die bereits jetzt z.T. auf der Straße fahren, durch Drängeln und unsachgemäßes Überholen von PKW und LKW gefährdet sind und dazu in beiden Richtungen Staus auslösen. Variante 1 sieht einen beidseitigen Fahrradschutzstreifen (je 1,50 m) und Fahrbahnbreiten von je 2,25 m vor. Damit lägen sämtliche Fahrradverkehre ohne Verbreiterung der Fahrbahn auf der Straße. Dadurch wird das Unfallrisiko deutlich erhöht, mögliche Unfälle schwerer und es wird dauerhaft zu Staus kommen.

 

Bei der Betrachtung der Verkehre wurde lediglich das Fahrzeugaufkommen gezählt, nicht aber das Fahrrad- oder Fußngeraufkommen.

Lediglich eine Auswertung von Fahrradunfällen (im Zeitraum von 3 Jahren mit 9 Unfällen glücklicherweise ohne wirkliche Personenschäden, aber mit Schwerpunkt an Mündungen), scheint als Grundlage genommen worden zu sein. Tatsächlich nutzen aber sehr viele Kinder/Jugendliche als Radfahrer diese Strecke.

Durch die Schulen ASG und ASS wird die Wellingsbütteler Landstraße zu vielen Zeiten des Tages in beiden Richtungen von sehr vielen Kindern aller Altersklassen als Schulweg genutzt. Sofern die Kinder zukünftig auf der Straße fahren werden, sehe ich hier ein extremes Gefährdungspotenzial insbesondere für die Kinder sowie ein erhöhtes Stauaufkommen für den Fahrzeugverkehr.

Ein Überholen eines Fahrradfahrers ist zu den Hauptverkehrszeiten jetzt bereits schon nicht möglich. Wie soll das zukünftig erfolgen, wenn alle Fahrradverkehre auf die Straße verlagert werden, ohne diese zu verbreitern?

Kinder legen zudem ein anderes Fahrverhalten an den Tag als Erwachsene und sind Autos immer unterlegen.

Oberdrein werden der Alsterspielplatz und die ASS von vielen Kindern angefahren, die noch gar nicht auf der Straße fahren dürfen. Diese werden dann in Begleitung ihrer Eltern ausschließlich auf dem Gehweg fahren ohne jegliche Radwegabtrennung!

Dies bedeutet ein deutlich höheres Unfallrisiko als derzeit.

Auto- und Radverkehr sollten auf diesem Abschnitt der Wellingsbütteler Landst. unbedingt voneinander getrennt bleiben.

Dies entspricht am ehesten der Variante 3 des Berichtes.

 

Im Bericht unbetrachtet bleiben dabei Platz-Reserven.

Dazu wurden u.a. die Fußngerverkehre nicht gezählt. Diese sind eher gering. Wurde geprüft, ob auf dieser Basis der Fußngerweg (wie in vielen innerstädtischen Bezirken per Ausnahme) in der Breite verringert werden kann, zu Gunsten der Breite eines Radweges?

Es gibt Platz-Kapazitäten im Bereich der ruhenden Verkehre, wo Stellplätze nachweislich nicht in der vorhandenen Anzahl benötigt werden: z. :B. stadteinwärts/Alsterseite Bereiche ohne Wohnbebauung.

Gleiches gilt in vielen Bereichen für große Abstände zu den Stämmen der Bäume, die bei Pflege des Bodenbewuchses genutzt werden könnten.

 

Neben diesen fehlenden Betrachtungen, fehlt eine geordnete Verkehrsplanung während der Umbaumaßnahme. Im Bericht ist dazu lediglich folgender Hinweis gegeben: „Im Bauzustand ergeben sich durch abschnittsweise Vollsperrungen massive Einschränkungen und Behinderungen.

Die Maßnahme selbst wird Baustellenverkehre sowie Umleitungsverkehr produzieren. In der direkten Umgebung gibt es allerdings keine Ausweichmöglichkeiten (30-Zonen zumeist ohne längere Passiermöglichkeiten zweier Fahrzeuge, Kessellage begrenzt durch den Friedhof und den Alsterlauf).

r beide Verkehrsaufkommen wurde für eine Laufzeit von mehreren Jahren kein Konzept aufgestellt.

Wie sollen die direkten und indirekten Anlieger Ihre Häuser erreichen, einkaufen oder zur Arbeit fahren?

Wie sollen Rettungsfahrzeuge die abgekapselten Stadtteile erreichen?

Wie soll der anliegende Einzelhandel Liefer- und Kundenverkehre organisieren?

 

Wie bei dieser Gesamtbetrachtung als Bewertungsgrundlage die Weidestr. als vergleichbare Situation dargestellt werden kann, erschließt sich nicht. Bei der Weidestr. handelt es sich um eine im inneren Stadtbereich liegende Straße, die durch diverse Parallelstraßen begleitet wird, die über viele Abfahrts - und Ausweichmöglichkeiten sowie Querstraßen während und nach einer Bauzeit verfügt und die vor allem nur in einem Teilabschnitt ähnliche Randbedingungen an die örtliche bauliche Situation darstellt (1,1 km Weidestr. vs. 2,1 km 1. Abschnitt Wellingsbütteler Landstr.). Zudem sind an dieser Straße nicht 2 Schulen gelegen, schon gar keine Grundschule, für die diese Straße mit als Hauptanbindung dienen könnte.

Über dies scheint es in puncto Abwicklung bei der Weidestr. lediglich um Ummarkierungsarbeiten zu gehen, nicht wie in der Wellingsbütteler Landstr. um eine mehrere Jahre andauernde und Maßnahmen verquickende Umbaumaßnahme.

 

Insgesamt wurde eine Bauzeit von 3 Jahren zzgl. nicht definierter Zeiten für Vorab- und Folgemaßnahmen angekündigt. Eine solch lange Bauzeit ist nicht zu rechtfertigen: Es sind mit Variante 1 keine Verbreiterungen der Straße geplant, auch kein versetzen von Borden, so gut wie keine Baumfällungen, kaum Veränderung der Parkplatzstrukturen.

Im direkten Umfeld kennen wir größere Maßnahmen, wie z.B. den Umbau der Kreuzung Maienweg/Ratsmühlendamm/Bromeerweg, die innerhalb von wenigen Monaten (zuletzt sogar kürzer als angekündigt) umgesetzt wurden (hier lag im Übrigen vorab ein Verkehrskonzept vor). In der Innenstadt werden deutlich umfangreichere Umbauten - wie z.B. der Umbau Ballindamm - mit entsprechender Priorisierung innerhalb von Monaten, nicht Jahren umgesetzt.

Zusätzlich sollen vorweg Sielbauarbeiten durchgeführt werden, im Anschluss soll der 2. Abschnitt Wellingsbütteler Landstr. ab Borstels Ende und ab 2026 sollen die Brückenbauwerke der Bahnen bearbeitet werden…

Eine Sperrung für 3 "plus x" Jahre ist nicht hinnehmbar und deutlich zu reduzieren.

Die negativen Auswirkungen auf die Region haben die Arbeiten an den Sielen 2019/2020 auf der Wellingsbütteler Landstr. oder der Dauer-Umbau der Rolfinckstr. bereits gezeigt.

 

Ich bin verwundert darüber, wie Maßnahmen dieser Tragweite ohne Ausschöpfung sämtlicher Grundlagenermittlungen, ohne Einbindung aller notw. Träger und unter Einbeziehung nicht vergleichbarere Beispiele geplant und gerechtfertigt werden.

Dazu kommt eine "stille Planung" zu Corona-Zeiten ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, vgl. auch Rückbau Fußngeranbindung Alstertal/Schluchtweg…

 

Diese Maßnahme wird sehr viel Geld kosten und sollte am Ende nachhaltig funktionieren.

Aus den oben genannten Gründen,

 

-         rfen daher fahrradfahrende Kinder nicht als schwächste Verkehrsteilnehmer vollständig auf eine beengte Straße verlagert werden,

-         sollten kleine Kinder mit Ihren Eltern nicht 2km auf Gehwegen ohne Radwegmarkierungen fahren,

-         ist mindestens die Variante 3 des Berichtest vorzuziehen oder eine vollständig alternative Betrachtung anzustreben,

-         darf die Wellingsbütteler Landstr. auch nach Umbau nicht mit Vorsatz zu einer Dauer-Staustrecke für den PKW- und LKW-Verkehr werden,

-         muss die Bauzeit deutlich reduziert werden und

-         darf keine Vollsperrung (über Jahre) erfolgen,

-         wird ein Gesamtüberblick benötigt und muss in diesem Zuge über vorlaufende und nachfolgende Maßnahmen mit informiert werden,

-         ssen vorab alle direkten und indirekten Anlieger (Öffentlichkeit) und die Träger öffentlicher Belange, die Polizei, die Feuerwehr etc. beteiligt werden

-         muss ein vorab geplantes, geeignetes Verkehrskonzept vorliegen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Michael Werner-Boelz