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Eingabe: Parksituation und Parkraumbewirtschaftung in der Curschmannstraße

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 15.06.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 4.3.12

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord informiert über folgende rgereingabe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe, meine Anfrage an den richtigen Ausschuss zu richten und bitte andernfalls um Weiterleitung.

Als Anwohner der Curschmannstraße möchte ich auf die aus meiner Sicht unbefriedigende Parksituation in unserem Quartier aufmerksam machen.

Über viele Jahre wurde in der Curschmannstraße faktisch quer zur Fahrbahn geparkt. Mit der Einführung der Bewohnerparkzone wurde auch damit begonnen, das Längsparkgebot konsequent durchzusetzen. Hierdurch ist die Zahl der verfügbaren Stellplätze im Wohngebiet deutlich gesunken, während sich die Anzahl der Fahrzeuge der Anwohner (in diesem Wohngebiet mit sehr wenigen Tiefgaragen) dadurch nicht reduziert hat. Gleichzeitig müssen Anwohner nun für das Parken im eigenen Wohngebiet bezahlen.

Besonders denkwürdig ist dabei, dass die dadurch frei gewordenen Flächen meist keiner erkennbaren neuen Nutzung zugeführt werden. Weder entstehen zusätzliche Gehwege, Begrünungen oder Fahrradabstellanlagen, noch werden diese Flächen für andere Zwecke verwendet. Für viele Anwohner entsteht daher der Eindruck, dass Parkraum verloren geht, ohne dass daraus ein Mehrwert für das Quartier entsteht.

Hinzu kommt, dass sich entlang der Straße immer wieder Flächen befinden, die optisch wie Parkbuchten in zweiter Reihe wirken und seit Jahren entsprechend genutzt werden. Dass dort nicht geparkt werden darf, ist für viele Verkehrsteilnehmer nicht erkennbar. Dennoch werden dort Bußgelder in Höhe von 55 Euro wegen Gehwegparkens verhängt selbst wenn ein gültiger Bewohnerparkausweis vorhanden ist.

Gleichzeitig werden besonders störende Verstöße häufig nicht verfolgt. Insbesondere in den Abendstunden parken Besucher umliegender Gastronomiebetriebe regelmäßig ohne Parkberechtigung, häufig in Kreuzungsbereichen, vor Einfahrten oder mitten auf der Fahrbahn. Kontrollen finden zu diesen Zeiten jedoch nur selten statt.

Als ergänzenden Hinweis möchte ich mitgeben, dass die Parksituation im Gebiet um die Curschmannstraße extrem angespannt ist. Je nach Uhrzeit, zu der man einen Parkplatz sucht, kann man bis > 1 Stunde großumig im Kreis um den eigenen Wohnort fahren, bis man fündig wird. Auch wenn ich verstehe, dass der Besitz eines Autos möglicherweise politisch nicht gewollt ist, ist er doch für viele Menschen und Familien selbst in städtischer Wohnlauge kaum verzichtbar. Folgende Faktoren tragen zur angespannten Parksituation bei:

  • In diesem Viertel scheint es vergleichsweise wenige zu den Häusern gehörende Tiefgaragen zu geben, einen eigenen Parkplatz hat also kaum jemand
  • Umstellung der Nutzung der Parkfläche von Querparken (zumindest früher toleriert) zu Längsparken. Damit fielen geschätzt 30% der Parkplätze weg, ohne dass weniger Autos da sind
  • Durch das Anwohnerparken bin ich in der Parkplatzsuche stark eingeschränkt. Wir wohnen nahe dem nördlichen Ende der Parkzone - ggf. freie Parkplätze zwei Straßen weiter darf ich nicht nutzen
  • Halteverbotszonen werden äerst großgig genehmigt: teilweise sind 50% der jeweiligen Straße durch Halteverbote (teils zeitlich sehr umfangreich: ganztags sowie teils über mehrere Monate) nicht nutzbar. Eine Obergrenze wäre hier ggf. auch ein zu überlegendes Konzept

Ich bitte den Regionalausschuss daher, folgende Punkte zu prüfen:

  1. Wie viele Stellplätze durch die konsequente Durchsetzung des Längsparkgebots verloren gegangen sind.
  2. Ob frei gewordene Flächen sinnvoll genutzt oder ansonsten wieder als Stellplätze (Querparken) ausgewiesen werden können.
  3. Ob die als Parkbuchten wahrgenommenen Flächen offiziell als Stellplätze freigegeben werden können. Falls dies nicht möglich ist, sollte die Situation zumindest eindeutig gekennzeichnet werden. Bis dahin sollte auf eine strenge Ahndung verzichtet werden.
  4. Ob in geeigneten Abschnitten der Curschmannstraße das Querparken zumindest auf einer Straßenseite zugelassen oder durch eine entsprechende Markierung geordnet werden kann, sofern die verbleibende Fahrbahnbreite und die Belange von Rettungsfahrzeugen, Radfahrern und Fußngern dies zulassen. Dadurch könnten möglicherweise zusätzliche Stellplätze geschaffen werden, ohne die Verkehrssicherheit zu beeinträchtigen.
  5. Ob die Kontrolle des ruhenden Verkehrs stärker auf tatsächliche Behinderungen und Verstöße in den Abendstunden konzentriert werden kann.

Ich würde mich freuen, wenn das Thema im Ausschuss behandelt und die Situation vor Ort überprüft würde.

Mit freundlichen Grüßen

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Curschmannstraße

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