21-4223

Eingabe: Neuzuordnung der Straßen Hegestieg und Ende der Hegestraße zu N 107 (derzeit N106)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.02.2023
Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über folgende Eingabe:

 

Im Gebiet Hegestieg/Hegestraße zwischen Haynstraße und Eppendorfer Baum (im folgenden Hegestieg/Ende Hegestraße) ist nach knapp 3 Monaten Bewohnerparken in N106 erkennbar: 

-          Seit Einführung des Bewohnerparkens hat sich die Parksituation für unser das Gebiet verschlechtert

-          in N107 stehen in einigen Straßen (u.a. Isekai, Geffkenstraße, Heilwigstraße) eine erhebliche Anzahl von freien Parkplätzen ungenutzt zur Verfügung.

-          in N106 um die Husumer Straße herum erhöht sich der Parkdruck erneut durch die Einführung von Längsparken und weiterer Maßnahmen, die zu einer Verminderung der Parkplätze führen

Deshalb stellt sich folgende Frage: Ist der derzeitige Zuschnitt der Bewohnerparkzone N106 in Bezug auf die Bewohnerinnen und Bewohner (im folgenden Bewohner) der Straßen Hegestieg/Ende Hegestraße fair und rechtlich zulässig ?

Die Antwort ist zweimal : nein ! Der Zuschnitt ist weder fair noch ist er rechtmäßig.

Gibt es eine Lösung hierfür? Die Antwort ist: zweimal ja (siehe weiter unten) !

Begründung :

Die gesetzliche Grundlage für das Bewohnerparken ist § 45 StVO Abs.: 1b Ziff 2a in Verbindung mit VwV StVO zu § 45 X.:

Danach ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen  Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorzuliegen!

 

Die Bereiche mit Bewohnerparkvorrechten sind unter Berücksichtigung des Gemeingebrauch…, des vorhandenen Parkdrucks… und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei muss es sich um Nahbereiche handeln, die von den Bewohnern dieser Städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden

 

Eindeutige Ziel des Gesetzes:  Das Gesetz will helfen, schützen, ein Vorrecht schaffen - nämlich für die dortigen Bewohner.  In keiner Weise geht es darum, Autos aus städtischen Quartieren zu verbannen oder auf eine Verkehrswende etc. hinzuwirken. Wird aber eine Regelung getroffen, in der der gewollte Schutz ncht eintritt und auch das Vorrecht der Bewohner gar nicht ausübbar ist, geht die getroffene Regelung nicht nur ins Leere, sondern verkehrt sich ins Gegenteil und wird rechtswidrig. Dann wird schlicht gegen das Gesetz verstoßen. 

Auch der Senat der FHH äußerte sich in DS 22/5425 vom 12.08.21 im Rahmen einer Anfrage der Partei der Linken: "Ziel des Bewohnerparkens ist es, daß Bewohnerinnen und Bewohner einfacher einen Parkplatz in fußläufiger Entfernung zu ihrem Wohnort finden. Damit können Mobilitätsbedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner, die nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden können, einfacher erfüllt werden."

Einfacher bedeutet: Einfacher, als vor Einführung des Bewohnerparkens. Daran mangelt es für unser Gebiet Hegestieg/ Ende Hegestraße.

Auch eine „Erhöhung der Verkehrssicherheit“ soll gemäß dem Senat erreicht werden – woran es ebenfalls fehlt, sondern im Gegenteil. Der LBV schreibt zum Ziel des Bewohnerparkens darüber hinaus: „Ziel der Einführung …..ist eine faire Aufteilung des öffentlichen Raumes zwischen allen Nutzergruppen.“ Zwischen den Bewohnern von N106 im Bereich Hegestieg/Ende Hegestraße und N107 findet aber derzeit keine faire Aufteilung statt, was die Anzahl der freien Parkplätze betrifft.

Der Gesetzeszweck ist (historisch) ferner, das Bewohnen in den städtischen Quartieren attraktiver zu machen und den Bewohnern in Nähe ihres Wohnraumes Parkplätze zur Verfügung zu stellen, um so der Stadtflucht entgegen zu wirken. (Vgl. amtl. Begr. VkBl. 1980, 518) Es soll der Abwanderung der städtischen Bewohner ins Umland entgegengewirkt werden (amtl. Begr. VkBl.2002, 138).

 

Für den Zuschnitt von Bewohnerparkzonen ergeben sich hieraus folgende maßgeblichen Kriterien : Um den erheblichen Parkdruck zu verringern (1.) müssen ortsübliche Nahbereiche definiert werden (1.), die fußläufig in zumutbarer Entfernung erreicht werden  für Bewohner ohne (!) private Stellplätze. Das Ganze: unter Berück-sichtigung des angemessenen Gemeingebrauchs (dazu 3). Liegen diese Voraussetzungen tatsächlich vor, in N106 und auch in N107?

 

1). Der derzeitige Zuschnitt des Gebietes N106, bei dem das Gebiet Hegestieg/Ende Hegestraße dem Gebiet N106 (und nicht  N107) zugeschlagen wird, entspricht den gesetzlichen Vorgaben in keiner Weise: So war es auch in der Ursprungsplanung, zu der auch die Bürgerbefragung erfolgte, nicht vorgesehen: dort erfolgte eine Zuordnung zu N 107.

 

Bei der Festlegung der Bewohnerparkgebiete muss es sich um einen Nahbereich handeln, der von den Be-wohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht wird, VwV StVO zu § 45 X.

 

Auf Grund der Vielzahl an Restaurants, Cafes, Arztpraxen, Boutiquen und diverser Einzelhandelsgeschäfte am Eppendorfer Baum, Eppendorfer Landstraß, im Hegestieg und der Hegestraße finden sich in N106 im Hegestieg und (Ende) der Hegestraße regelmäßig keine Parkplätze für die Bewohner. Insoweit waren wir stets gezwungen, in umgebenden Straßen zu parken. Diese ortsüblichen Nahbereiche sind für uns: Isekai und dort angrenzende kleine Straßen wie z.B. Rainweg, der erste Teil der Geffkenstraße, der Platz zwischen Isekai und Heilwigstraße sowie der erste Teil der Heilwigstraße. Dort hatten wir.  –in fussläufiger Entfernung zu unserer Wohnung  nahezu immer einen Parkplatz gefunden – nichts anderes will auch der Hamburger Senat, siehe zuvor.

 

Nun soll jenseits zweier großen „Tangenten“ –  die 4 bis 6 spurigen Straßen Eppendorfer Baum und Eppendorfer Landstraße (in diesen Straßen haben Bewohner von N106 kein Parkrecht!) sowie der riesigen Kreuzung mit 6 (!) einmündenden Straßen - geparkt werden. In einem Viertel, das wir bisher nie zum Parken aufgesucht haben und das bis zur Martinistraße am UKE reicht. Für uns ist dies völlig ortsunüblich.

 

Diese Tangenten und die riesige 6er Kreuzung trennen unser Gebiet Hegestieg/Ende Hegestraße optisch, geographisch und insoweit „natürlich“ vom Restbereich des Gebietes N106 ab. Dies wird auf einem maßstabsgetreuen Stadtplan auch sofort deutlich – aber nicht auf der Karte der Behörde zur Ausweisung des Gebietes N 106: denn die Darstellung auf der Karte ist nicht maßstabsgetreu und damit verfälschend, weil sie z.B. den Eppendorfer Baum und den Hegestieg in gleicher Breite darstellt, wohingegen in Wahrheit der Hegestieg eine sehr kleine meist einspurige Straße und der Eppendorfer Baum eine vierspurige Ausfallstraße ist. Dies größenmäßig grafisch gleich zu setzen, ist abwegig. In Wahrheit sieht die Stadtkarte mit der entsprechenden Straßenbreite denn auch vollständig anders aus (s. Anlagen 1 und 2). 

 

Auch der Begriff, den die Behörde selbst für das Gebiet N 106 Bild verwendet  „ BW P -Name: N 106 Hoheluft Ost“ zeigt, dass der Zuschlag des Gebietes Hegestieg/Ende Hegestraße zu dem Gebiet N 106 Hoheluft Ost falsch ist, weil das Gebiet Hegestieg/Ende Hegestraße als Stadtteil zu Eppendorf gehört - und nicht zu Hoheluft Ost.

 

Der unnatürliche Zuschlag des Gebietes Hegestieg/Ende Hegestraße zum Gebiet N106 führt i.Ü. zu einer Verringerung und nicht zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie es aber das Bewohnerparken unter anderem erreichen möchte. Es müssen, um die Parkraumflächen des eigentiochen Gebietes N106 zu erreichen, die 4-spurigen Straßen Eppendorfer Baum bzw, die an der Kreuzung 6-spurige Eppendorfer Landstraße und auch die große Kreuzung mit 6 einmündenden Straßen (eine der größten vielspurigen Kreuzungen Hamburgs) gequert werden.

 

Durch die jetzige Zuordnung zu N 106 entsteht darüber hinaus erheblich mehr Verkehr, weil wir dauerhaft durch das Gebiet N106 fahren müssen, um dort einen Parkplatz zu suchen. Dadurch wird die Fahrzeit im Vergleich zum Zeitpunkt vor Einführung des Bewohnerparkens deutlich verlängert: was u.a. auch an den Einbahnstraßenregelungen sowie den vielen Verboten des Linksabbiegens liegt, wir kommen hier nur schlecht weg, da das Gebiet N106 für uns nur schwer und unter Inkaufnahme erheblicher Umwege erreichbar ist. Folge: mehr Verkehr, Luftverschmutzung und Lärm. Nach Maßgabe des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, soll aber das Gesamtaufkommen an Kraftfahrzeugverkehr reduziert und die Parkplatzsituation der Bewohner verbessert werden, die über keine private Abstellmöglichkeit verfügen (BayVGH Beschl. V. 15.07.2020 – CE 20 1232, juris).

 

Die sich ergebenden langen Distanzen zwischen unseren Wohnungen und im Hegestieg/Ende Hegestraße und Parkplätzen am Ende von N106 sind für Familien mit kleinen Kindern und für betagtere und/oder für mobilitätseingeschränkte Personen unzumutbar. 

 

Mit Hilfe der Distanzmessung von Google maps ergeben sich folgende, exemplarisch ausgewählte Gehwege:

-          Vom Hegestieg 14 erreicht man zu Fuß die nächsten, überhaupt erst zulässigen Parkplätze wieder ab Beginn der Curschmannstraße bzw. Eppendorfer Weg: bis Curschmannstraße 2, das Haus der Bar Celona: 260 m Gehweg (Luftlinie 185m) – bis zur Boutique Mato, Beginn Eppendorfer Weg rechts: 220 m (Luftlinie 190 m), ohne daß zuvor auf Grund der Tangenten Eppendorfer Baum/Eppendorfer Landstraße und der riesigen Kreuzung überhaupt geparkt werden dürfte. 

-          ab der Ecke Hegestraße/Haynstraße sind dies jeweils an die 400 m Gehweg ( 365 m Luftlinie)

 

Vergebliche 260 bzw. 400 m Gehweg ohne jede Parkmöglichkeit! Klar ist auch: die Chancen, direkt am Restaurant Bar Celona, wie auch zu Beginn des Eppendorfer Weges einen Parkplätze zu finden, sind verschwindend gering. Es heisst also: weit in N 106 hineinfahren weg von Cafes, Restaurants etc..

 

Es entstehen dann u.a. folgende Distanzen:

Hegestieg 14 zu laufen bis zur Kreuzung Heiderstraße/Abendrothsweg: 950 m . Ab dem Haus Hegestraße/Ecke Haynstraße sind dies 1200 m.  Dies ist als Gehstrecke weiter als die Distanz, die wischen den Haltestellen der U3 Eppendorfer Baum nach  Kellinghusenstraße bzw. Richtung Haltestelle Hoheluftchaussee liegt.

 

Vor allem vor dem Hintergrund, daß im Gebiet N 107 fußläufig Parkplätze zur Verfügung standen und stehen ist dies absurd und unzumutbar

Welche Personengruppen stellen sich Planer vor? Sportliche Menschen mit 30 ohne kleine Kinder? Versuchen Sie, abends nach Kindergarten/Schule/Sport diese Distanzen mit kleinen Kindern zu laufen. Und ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen? Die zwar Autofahren können aber sich ansonsten mit Hilfe von Gehhilfen fortbewegen?

 

2.

Während in ganz erheblichen Teilen des Gebietes N107 die Parkplätze nicht benutzt werden und häufig fast zu 75 % frei sind, ist der Parkdruck im Gebiet N106 jedenfalls für die Bewohner Hegestieg/Ende Hegestraße noch einmal erheblich gestiegen. Nur an Ausnahmetagen (z.B. inden Ferien) sind manchmal einzelne freie Parkplätze sichtbar. Dies führt zu dem grotesken Ergebnis, dass die Bewohner von Hegestieg/Ende Hegestraße durch ungenutzte Parkraumgebiete fahren, etwa am Isekai, Heilwigstrasse etc., die direkt und nah  um die Ecke liegen, um dafür in mit erheblichen Parkdruck versehenen Zonen, die jenseits der Tangenten Eppendorfer Baum und Eppendorfer Landstraße belegen sind, suchen zu müssen.

 

Die Parkgebiete Isekai, Heilwigstraße und das Gebiet Goernestraße, Geffckenstraße und die dort befindlichen weiteren kleineren Straßen sind weitgehend zum Parken ungenutzt. Zu jeder Tag- und Nachtzeit stehen erhebliche Parkflächen nach Einführung des Bewohnerparkens dort leer. Dies ist auch bereits Thema eines Berichts des NDR in einem kurzen Film über den Isebekkanal/Isekai (Hamburg Journal vom 4.2.23)geworden, der Ihnen sicherlich bekannt ist.

Der Leerstand ist auch nicht verwunderlich, weil die Gebiete Isekai und Heilwigstraße sowie die angrenzenden Villenviertel eine Bebauungsweise von Einzelhausbebauung vorsehen, wobei (je nach Straße) zwischen 100 % und über 90 % auf den Grundstücken private Stellplätze vorhanden sind. Die Verfasserin ist viele Straßen in N 107 abgegangen, in denen wir einst geparkt haben (u.a. Isekai, Geffkenstraße) und hat die Häuser und privaten Garagen/Tiefgaragen/Stellplätze erfaßt – gern kann diese Liste vorgelegt werden. Wie ist hier ein erheblicher Parkdruck ermittelt worden? Sind die ganzen privaten Parkmöglichkeiten bewertet worden? Haben die Bewohner trotzdem Parkausweise erhalten?

 

Kommt es im Übrigen (gegen den massiven Widerstand der dortigen Bewohner) zu den geplanten/eingeführten Maßnahmen im Bereich Husumer Straße/Abendrothsweg etc. wie etwa Längsparken, führt dies zu weiterer Parkplatzreduzierung im Gebiet N106 und damit verschärft sich der Parkdruck noch weiter. Die gleich-zeitige Durchführung der zwei Vorhaben - Umgestaltung mit der Folge von Parkplatzvernichtung einerseits – aber Einführung von Bewohnerparkgebieten, weil erheblicher Parkdruck besteht andererseits – beisst sich.

 

Es zeigt sich: Jedenfalls die Kriterien „Parkdruckverringerung“ und „ortsübliche Parkraumzuweisung“ sind beim derzeitigen Zuschnitt des Bereichs N 106 für das Gebiet Hegestieg/Ende Hegestrasse nicht erfüllt. die Lage hat sich nicht verbessert, sondern verschlimmert, es ist keine Erleichterung eingetreten ist. Der derzeitige Zuschnitt ist damit rechtswidrig. Er ist auch unfair, weil er den Bewohnern lange verkehrsunsichere Distanzen zum Parkplatz zumutet, wobei um die Ecke (Isekai etc.) der Parkraum brach liegt.

3. Nur der Vollständigkeit halber: Für das gesamte Gebiet sowohl N 106 als auch N 107 gilt, dass der angemessene Gemeingebrauch auch bei der derzeitigen Regelung sichergestellt ist, weil überall das Kurzzeitparken gegen Entgelt für den Gemeingebrauch ermöglicht wurde.)

 

Lösungen:

1.

Das Einfachste wäre es, die Gebiete Hegestieg/Ende Hegestraße dem Gebiet N 107 zuzuschlagen. Dies würde an den jeweiligen Gesamtausmaßen der Gebiete kaum etwas ändern und damit die derzeitige Ausdehnungssituation rechtlich nicht verschlechtern. Offenbar gibt es zu VwV zu § 45 StVO, X, der von 1.000 m Ausdehnung spricht, in der Praxis einen Tolleranzbereich, damit es nicht zu absurden Schnitten quer durch Straßen kommt. Jedenfalls ergibt sich bei Messung der äußersten Distanzen des Gebietes N 106 auf der roten Grenzlinie mit dem Distanzmesser google maps sowie „Entfernungpinner“(von Ecke Hegestraße/Haynstraße, Wasserseite bis zur Ecke Hoheluftchausse/Ecke Martinistraße Seite des UKE oder auch bis zum Itzehoer Weg beim derzeitigen Zuschnitt ein Wert von etwa 1200 m. Bei einer Zuordnung des Gebietes Hegestieg/Ende Hegestraße zu N107 würde dieser „Tolleranzbereich“ jedenfalls nicht überschritten, sondern sogar unterschritten werden.

 

Noch ein Hinweis auf einen m.E. vorliegenden Darstellungsfehler auf der Karte N107 und die rote Außengrenze in Richtung Kanal: Hier ist parallel zur Heilwigstraße direkt am Kanal ein weißer Strich, also eine weitere Straße (und zwar genauso breit wie die Heilwigstraße!) eingezeichnet. Es gibt aber östlich der Häuser der Heilwigstraße keine „Uferstraße“, die Häuser dort grenzen direkt an den Kanal.Deshalb hätte die äußerste rote Linie des Gebietes N107 weiter nach innen/weg vom Kanal eingezeichnet werden müssen.

 

2.

Es werden für die Grenzbereiche von N106 im Gebiet Hegestieg/Ende Hegstraße und N107 Mischzonen eingerichtet, die es den Bewohnern des Hegestieg/Hegestraße erlauben würden neben der Zone N106 auch die Zone N107 zu beparken und zwar jene, die auch bisher ortsüblich aufgesucht wurden und derzeitviele freie Parkplätze aufweisen – u.a. der Isekai mit den angrenzenden kleinen Straßen. Vice Versa, würde das natürlich auch für die Bewohner im Grenzbereich von N107 in den Straßen Hegestieg/Ende Hegestraße gelten.

 

3.

Weiter Prüfung des Kriteriums der Berechtigten für das Bewohnerparken:

-          Sollen auch Bewohner mit Zweitwohnsitz berechtigt sein?

-          Sollen Bewohner einen Ausweis erhalten können, die selbst über Stellflächen/Tiefgaragen- oder Garagenplätze verfügen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

2x Karten