Eingabe: Frage an Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude - Querung Wiesendamm
Letzte Beratung: 23.02.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 4.2.5
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über die folgende Bürgereingabe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem Sie sich im November für die Prüfung eines Zebrastreifens ausgesprochen haben, sind wir schockiert über die Rückmeldung des Bezirksamts und der Polizei.
Nicht nur wird den Kindern weiterhin ein Zebrastreifen verwehrt, sondern die Querung soll nun auch so verlegt werden, dass die Kinder auf dem Weg zur Schule künftig zwei Straßen queren müssen.
Es ist unverständlich, warum – obwohl nun endlich die überarbeiteten Hamburger Richtlinien zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen vorliegen (https://www.fuss-ev.de/hamburg/wp-content/uploads/sites/11/2026/02/HRVV-FGUe-16.1.26.pdf) – den Kindern weiterhin kein sicherer Schulweg ermöglicht wird. Welche rechtlichen Hürden sprechen denn noch dagegen?
Die Aussage: „Von Seiten des Bezirksamts wird die geplante Querungsstelle auch ohne FGÜ als sicher und gut nutzbar eingeschätzt.“ kann man eigentlich nur treffen, wenn man die Stelle noch nie gequert hat.
Wir bitten um einen Vor-Ort-Termin mit allen relevanten beteiligten Personenkreisen aus Bezirksamt, Polizei und Politik, um gemeinsam zu einer guten Lösung für die Kinder zu kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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