Eingabe: Fehlende Fußgängerquerung an der Einmündung des Stockflethwegs in die Tangstedter Landstraße
Letzte Beratung: 24.08.2020 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 5.24
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über die Eingabe einer Bürgerin:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie ich dem Hamburger Wochenblatt für Langenhorn etc. vom 12.08.2020 entnehme sind im Zuge des bereits laufenden umfangreichen Umbaus der Tangstedter Landstraße ein Ausbau der Veloroute 4 durch Verlegung auf die Straße und breitere Bürgersteige vorgesehen. (siehe Anlage)
Hierzu möchte ich den Ausschuss darauf aufmerksam machen, dass an der Einmündung des Stockflethwegs in die Tangstedter Landstraße bislang eine Fußgängerquerung über den Stockflehtweg nicht existiert..
Wie aus den anliegenden Fotos hervorgeht, sind beim Überqueren des Stockflehtwegs Fußgänger genötigt, die dort einzig vorgesehene Radwegquerung diagonal zu überqueren, um so von einer Straßenseite des Stockflethwegs auf die andere zu kommen. Das schafft, angesichts der für den Fußgänger schlechten Einsehbarkeit des in den Stockflehtweg einbiegenden Autoverkehrs, eine die Sicherheit gefährdende Situation. Und steht zudem ja auch dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer vollständig entgegen.
Meine diesbezüglichen Fragen an die Verwaltung und an die Fraktionen:
Ist der hier geschilderte Missstand den für den Umbau der Tangstedter Landstraße verantwortlichen Stellen bekannt?
Ist es geplant, den hier geschilderten Missstand im Zuge des Umbaus zu beheben? Und falls ja: ab wann und wie soll das umgesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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