20-5698

Eingabe eines Bürgers zum Thema "Sanierung Westerrodegraben"

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord legt beigefügtes Schreiben eines Bürgers zum o. g. Thema vom

27.04.2018 vor:

 

Sachverhalt:

 

Der Westerrodegraben ist den Fließgewässern im Elbeeinzugsgebiet zugeordnet. An einigen Stellen ist der Abfluss und Fließglichkeit nicht zu 100% gegeben. Die verrohrten Strecken können mit dem bloßen Auge nicht begutachtet werden. Das Siedlungsgebiet nördlich und östlich vom Westerrodegraben sind von einem sehr hohen Grundwasserstand betroffen. Jüngst war der Spiegel 1 m und weniger unter der Oberfläche.

In der jungen Vergangenheit ist der Grundwasserstand allgemein gestiegen. Die Bebauung erfolge zu einem Zeitpunkt mit niedrigerem Grundwasserspiegel. Der Westerrodegraben führt Wasser aus dem Siedlungsgebiet heraus.

Der steigende Grundwasserstand kann zu baulichen Mängeln führen. Dies muss verhindert werden.

(Auskünfte zum Grundwasser erteilt die Behörde für Umwelt und Energie - Amt für Umweltschutz Wasserwirtschaft U1205)

Der Regionalausschuss möge einen Antrag auf Sanierung des Westerrodegraben zu Beschluss bringen.

(Bezug zu §§ 39, 40, 41 und 42 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit den §§ 38, 39 und 46 HWaG)

Eine Vorgabe aus dem Marschenland für das Grabenprofil ist als Anlage beigefügt. Die sehr hohen Grundwasserstände in diesem Siedlungsgebiet rechtfertigen den Bezug zum Marschenland.

Die Baugenehmigung des Neubaus der Eyuo-Sultan-Moschee ist erteilt. Die Grundfläche wird 1.300 m2 betragen. Für die Baumaßnahmen muss der Grundwasserspiegel über Monate um 1 m gesenkt werden und gehalten werden. Es müssen mehrere Millionen Liter Grundwasser abgeführt werden. Es ergibt sich aus Grundfläche und Absenkung eine Initialmenge von 1.300.000 Litern ohne nachlaufendes Wasser. Die Ableitung wird vermutlich über die Tarpenbek erfolgen. Der Wasserstand im Rückhaltebecken wird steigen, der erhöhte Wasserdruck wird auch den Grundwasserstand im Siedlungsgebiet steigen lassen. Hier ist entgegenzuwirken.

Eine weitere Frage: Wer trägt die Kosten für Gebäudeschäden, bei Nichtbeachtung der Versorgemaßnahmen?

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

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