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Eingabe eines Bürgers zum Thema "Lübecker Strasse Höhe Nr. 23 / 4 Parkplätze um die Parkplatzeinfahrt Burgerladen" vom 08.05.2018

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord legt beigefügtes Schreiben eines Bürgers zu o. g. Thema vom 08.05.2018 vor:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bin für zwei vermeintliche Falschparkvorgänge vom Landesbetriebverkehr / Parkraummanagement notiert worden. Im ersten Fall habe ich es zum Gerichtsverfahren - in der Hoffnung dort Änderungen vor Ort (= Anbringung eines Verkehrsschildes o.ä.) erreichen zu können - kommen lassen und eine Einstellung wg. Geringfügigkeit erzielt, aber die Richterin hatte erkennbar kein Interesse sich näher mit dem Thema zu beschäftigen.

Im zweiten Fall parkte ich im ähnlichen Beritt, 3 Parkplätze weiter und wurde erneut aufgeschrieben (Um die Justiz nicht zu belästigen, habe ich erst einmal bezahlt!).

 

Aber dieser sinnfreie, nicht bürgernahe Umgang mit scheinbarem Recht - nach dem Motto: "weil es nicht sichtbar verboten ist (Verkehrsschild), ist es noch lange nicht erlaubt", spricht der

Realität vor Ort Hohn und wird mit einer gesetzlich unterstützten (weil unterlassenen Kontrolle) juristisch fragwürdigen Begründung - für mich inakzeptabel goutiert!

 

Über eine - im Politikleben der Hamburger SPD beheimatete - Bekannte erkundigte ich mich, wie ich in unserer Demokratie nun an die Menschen herankäme, die Veränderungen durchführen können, wurde als erster Step der zuständige bürgernahe Beamte genannt!

Mit dem Herren hatte ich nun Telefon- und E-Mail - Kontakt, was aber auch leider nur in der obigen Begründung gipfelt

("weil es nicht sichtbar verboten ist (Verkehrsschild), ist es noch lange nicht erlaubt", dies sehr granular für Juristen zum Erfreuen aufgemacht, was mich weiterhin als Bürger aber nicht zufrieden stellt! 

 

Ich bin der Meinung und das möchte ich dem Regionalausschuss vortragen, dass

 

- dort auf dem Strassen-Seitenstreifen für alle Verkehrsteilnehmer gefahrlos Parken tagsüber (Ja, es gibt eine Nachtbushaltestelle....) möglich ist

- wenn es dazu eine andere Sichtweise geben sollte, die Anbringung eines deutlichen "Parken verboten" Schildes den Hamburger Schilderwald nicht nennenswert aufblähen würde,

- und es einfach nicht fair dem Bürger gegenüber ist, nach obigem "noch lange nicht erlaubt Motto"

 

jeden beliebigen Tag, wo ein Mensch vom Landesbetriebverkehr dort seine Runde macht, garantiert 4 Autos aufschreibbar sind. Er / sie damit seine Quote für den Abschnitt erledigt hat und er wirkliche Verkehrssünder die dort den Gehweg beparken gar nicht mehr bemühen muss.

 

Ich würde diese Bequemlichkeitsnummer gerne zu Gunsten der Betreuung wirklicher Verkehrsprobleme verändern, denn in dieser Gegend (U Lübecker Str bis U Bahn Uhlandstrasse)

 ist das Parken unter - dies ausdrücklich vebietender - Verkehrsschilder scheinbar ein Sport!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Harald Rösler

 

 

 

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