Eingabe eines Bürgers zum Thema "Kennzeichnung des Fußweges zur Holtkoppel 100 mit den Zeichen VZ 239"
Das Bezirksamt Hamburg-Nord legt beigefügtes Schreiben eines Bürgers zum o. g. Thema vom
30.04.2018 vor:
„Sachverhalt:
Der Fußweg auf der Rampe zur Holtkoppel 100 wird von den Radfahrern genutzt. Für den Fußgängerverkehr, besonders Eltern mit Kindern, auch Kinderwagen, entsteht ein großes Gefahrenpotential. Die bergab fahrenden Radfahrer, mit Kinderanhänger oder in Gruppen oder Pedelec, beschleunigen sehr stark. Für die Fußgänger bleibt kaum eine Möglichkeit gefahrenlos auszuweichen.
Auch das Abstellen der Räder am Brückengeländer sollte unterbunden werden. Es verengt den Fußweg und gefährdet die Fußgänger. Es sind Parkflächen für Fahrräder auszuweisen
Petitum/Beschluss:
Der Regionalausschuss möge beschließen, dass der Fußweg mit den Verkehrszeichen VZ 239 gekennzeichnet wird und Abstellflächen für Fahrräder eingerichtet werden.“
Die Schilder sind mit versetzten Bügeln (Wegsperre) auf dem Gehweg zu ergänzen. Für Fußgänger auch mit Kinderwagen durchfahrbar. Ein Befahren des Gehweges muss aus Sicherheitsgründen verhindert werden. Mütter mit Kinderwagen, Kinder, sonstige Fußgänger werden gefährdet Auch Motorräder nutzen diesen Gehweg! (Bilder als Anhang)
Sachverhalt:
Das Bezirksamt Hamburg-Nord legt beigefügtes Schreiben eines Bürgers zum o. g. Thema vom
30.04.2018 vor:
„Sachverhalt:
Der Fußweg auf der Rampe zur Holtkoppel 100 wird von den Radfahrern genutzt. Für den Fußgängerverkehr, besonders Eltern mit Kindern, auch Kinderwagen, entsteht ein großes Gefahrenpotential. Die bergab fahrenden Radfahrer, mit Kinderanhänger oder in Gruppen oder Pedelec, beschleunigen sehr stark. Für die Fußgänger bleibt kaum eine Möglichkeit gefahrenlos auszuweichen.
Auch das Abstellen der Räder am Brückengeländer sollte unterbunden werden. Es verengt den Fußweg und gefährdet die Fußgänger. Es sind Parkflächen für Fahrräder auszuweisen
Der Regionalausschuss möge beschließen, dass der Fußweg mit den Verkehrszeichen VZ 239 gekennzeichnet wird und Abstellflächen für Fahrräder eingerichtet werden.“
Die Schilder sind mit versetzten Bügeln (Wegsperre) auf dem Gehweg zu ergänzen. Für Fußgänger auch mit Kinderwagen durchfahrbar. Ein Befahren des Gehweges muss aus Sicherheitsgründen verhindert werden. Mütter mit Kinderwagen, Kinder, sonstige Fußgänger werden gefährdet Auch Motorräder nutzen diesen Gehweg! (Bilder als Anhang)
Bilder (nicht-öffentliche Anlage)