20-5697

Eingabe eines Bürgers zum Thema "Kennzeichnung des Fußweges zur Holtkoppel 100 mit den Zeichen VZ 239"

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord legt beigefügtes Schreiben eines Bürgers zum o. g. Thema vom

30.04.2018 vor:

 

Sachverhalt:

 

Der Fußweg auf der Rampe zur Holtkoppel 100 wird von den Radfahrern genutzt. Für den Fußngerverkehr, besonders Eltern mit Kindern, auch Kinderwagen, entsteht ein großes Gefahrenpotential. Die bergab fahrenden Radfahrer, mit Kinderanhänger oder in Gruppen oder Pedelec, beschleunigen sehr stark. Für die Fußnger bleibt kaum eine Möglichkeit gefahrenlos auszuweichen.

Auch das Abstellen der Räder am Brückengeländer sollte unterbunden werden. Es verengt den Fußweg und gefährdet die Fußnger. Es sind Parkflächen für Fahrräder auszuweisen

 

Petitum/Beschluss:

 

Der Regionalausschuss möge beschließen, dass der Fußweg mit den Verkehrszeichen VZ 239 gekennzeichnet wird und Abstellflächen für Fahrräder eingerichtet werden. 

Die Schilder sind mit versetzten Bügeln (Wegsperre) auf dem Gehweg zu ergänzen. Für Fußnger auch mit Kinderwagen durchfahrbar. Ein Befahren des Gehweges muss aus Sicherheitsgründen verhindert werden. Mütter mit Kinderwagen, Kinder, sonstige Fußnger werden gefährdet Auch Motorräder nutzen diesen Gehweg! (Bilder als Anhang)

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord legt beigefügtes Schreiben eines Bürgers zum o. g. Thema vom

30.04.2018 vor:

 

Sachverhalt:

 

Der Fußweg auf der Rampe zur Holtkoppel 100 wird von den Radfahrern genutzt. Für den Fußngerverkehr, besonders Eltern mit Kindern, auch Kinderwagen, entsteht ein großes Gefahrenpotential. Die bergab fahrenden Radfahrer, mit Kinderanhänger oder in Gruppen oder Pedelec, beschleunigen sehr stark. Für die Fußnger bleibt kaum eine Möglichkeit gefahrenlos auszuweichen.

Auch das Abstellen der Räder am Brückengeländer sollte unterbunden werden. Es verengt den Fußweg und gefährdet die Fußnger. Es sind Parkflächen für Fahrräder auszuweisen

 

 

Der Regionalausschuss möge beschließen, dass der Fußweg mit den Verkehrszeichen VZ 239 gekennzeichnet wird und Abstellflächen für Fahrräder eingerichtet werden. 

Die Schilder sind mit versetzten Bügeln (Wegsperre) auf dem Gehweg zu ergänzen. Für Fußnger auch mit Kinderwagen durchfahrbar. Ein Befahren des Gehweges muss aus Sicherheitsgründen verhindert werden. Mütter mit Kinderwagen, Kinder, sonstige Fußnger werden gefährdet Auch Motorräder nutzen diesen Gehweg! (Bilder als Anhang)

 

 

Anhänge

 

Bilder (nicht-öffentliche Anlage)