20-5679

Eingabe einer Bürgerin zum Thema "Liegt eine Soziale Erhaltensverordnung für Mieter (dem Senat Hamburg) für Barmbek-Süd/Uhlenhorst vor? - Zählt dieser Bezirk als Schutzgebiet" vom 26.04.2018

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Das Bezirksamt Hamburg-Nord legt beigefügtes Schreiben einer Bürgerin zu o. g. Thema vom 26.04.2018 vor:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

aufgrund von Luxus-Modernisierungen bzw. Umwandlung in Eigentumswohnungen (des weiteren Nutzungsänderungen wie dies gut sichtbar in der ganzen Flotowstraße (und umliegenden Straßen sichtbar ist) insb. sämtlicher Altbauten der Flotowstraße 4 in 22083 Hamburg (Barmbek-Süd) wo sich u.a. über 50 Jahre das Tradionsunternehmen Dat Backhus befand, geschehn ist. Wie ebenfalls der ehemalige Grieche Rhodos Ecke Beethovenstraße/Flotowstraße 2, der auch für Eigentumswohnungen Ende 2017 weichen musste. Umwandlung von Miet - in Eigentumswohnungen scheinen derzeitig hier Gang und gebe zu sein. Gerade im schönen, alten ehemaligen Arbeiterviertel wird durch diesen schleichenden Prozess um mehr Schutz für uns angestammte Bevölkerung gebeten!

 

Es wird diesbezüglich um einen umgehenden Erlass "einer sozialen Erhaltensverordnung für uns Mieter" insb. im Komponistenviertel in Barmbek-Süd/Uhlenhorst gebeten /gefordert. Es besteht die Gefahr von Verdrängung durch massive Nahverdichtung und daraus resultieren nicht mehr bezahlbare Mieten/Wohnraum. Wir sind bereits ein dicht besiedeltes Altbauquartier.

 

Daher treten wir mit der Bitte an sie heran, dieses umgehend auf den Weg zu bringen bzw. anzuordnen.

 

Wir verbleiben mit besten Grüßen“

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

Harald Rösler

 

Anhänge

 

 

 

 

Keine