20-4567

Eingabe einer Bürgerin zum Thema "Antrag von Anwohnerparkplätzen" vom 07.04.2017 Stellungnahme des Landesbetriebes Verkehr

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 15.05.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage einer Eingabe zu o.g. Thema befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

„Das Petitum der Eingabe möge geprüft werden. Gleichzeitig möge ein Referent aus der zuständigen Behörde über die Voraussetzungen für Anwohnerparkplätze in einer der der nächsten Sitzungen berichten.“

 

Begründung:

Das Bezirksamt Hamburg-Nord legt anliegendes Schreiben einer Bürgerin zu o.g. Thema vom 07.04.2017 vor.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Aufgrund des hohen Aufkommen von PKW`s und daraus resultierenden von Fremdparkern in unserer Straße (der Flotowstraße) in Barmbek-Süd dem Komponistenviertel, erbitten wir die Genehmigung sogenannter „Anwohnerparkplätze“. Gerade in Anbetracht, dass unser Viertel die letzten Jahre so (verdichtet) zugebaut wird.

 

U.a. wird ein ganzer Straßenzug hier "die Beethovenstraße" mit Neubauten jetzt im Sommer 2017 versehen. Und viele fremde PKW`s resultierend u.a aus der wieder eröffneten Schule-Goldbek (ehemals Imstedtschule) im Imstedt 20 parken unsere Straße zu.

 

Des Weiteren blockieren viele Arbeitnehmer sowie diverse Gewerbetreibende aus benachbarten Straßen viele Parkplätze in unserer sowie diversen Nebenstraßen. Dieses ist einfach eine unerträgliche Parkplatzsituation. Daher wird um die Gewährung sogenannter Anwohnerparkplätze gebeten.

 

Wie gestaltet sich der Ablauf und fallen ggf. Gebühren an ? 
Wenn ja, in welcher Höhe ?

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Der Landesbetrieb Verkehr nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Neben dem Aufbau des Parkraum-Managements und den damit verbundenen Kontrollen des bewirtschafteten Parkraums hat der LBV im Zuge einer Neuordnung der Zuständigkeiten seit 2015 auch die Verantwortung für konzeptionelle Fragen rund um die Parkraumbewirtschaftung übernommen.

 

Die hierfür notwendigen organisatorischen Schritte werden derzeit vollzogen, sind aber noch nicht abgeschlossen. Im Fokus steht derzeit die Erarbeitung eines mittelfristigen Parkraumbewirtschaftungskonzepts. Im Zuge dessen wird die Bewohnerparkregelung auf St. Pauli einer umfangreichen Untersuchung sowie vermutlich einer Anpassung unterzogen. Bei positiver Wirkung kann dieses Gebiet als Vorbild für weitere Stadtteile dienen. Mögliche Gebiete werden zu einem späteren Zeit-punkt im Rahmen einer verkehrsdatenbasierten Potenzialanalyse identifiziert, wobei Ihre Anregung einfließen wird. Priorität haben derzeit die laufenden Vorhaben, Anfragen zu neuen Bewohnerparkregelungen werden zunächst nur im Rahmen einer ersten überschlägigen Beurteilung geprüft.

 

Im Zuge dessen ist zunächst anzumerken, dass die Einrichtung von Sonderparkbe-rechtigungen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel (Bewohnerparkvorrechte) nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungs-vorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e,x) nur dort zulässig ist, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

 

Dem liegt zugrunde, dass Stellplätze im öffentlichen Straßenraum dem Grunde nach der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und folgerichtig schon deshalb für die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten eng gefasste Kriterien anzulegen sind.

Dies bedeutet, dass auch in Bewohnerparkzonen nicht 100 % der Stellplätze für Bewohner reserviert werden dürfen. Im Rahmen des Gemeingebrauchs von öffentlichen Straßen muss auch für Ortsfremde das Parken weiterhin möglich sein. So dürfen nach den für die Straßenverkehrsbehörden verbindlichen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts am Tage max. 50 % der Parkstände für Bewohner reserviert werden und in der Nacht max. 75 %. Im Zuge einer weitergehenden Prüfung wären weitere Bedingungen zu beachten, die ggf. auch weitergehende Untersuchungen erfordern.

 

Parkraum ist in vielen Teilen Hamburgs, z.B. auch Barmbek-Süd, ein knappes Gut. Das Parkraum-Management bestätigt, dass in der Flotowstraße und Umgebung ein hoher Parkdruck herrscht. Neben den gebietsfremden Dauerparkern konkurrieren ebenfalls Bewohnern mit ihren Fahrzeugen um die knappen Parkstände im Gebiet. Das Instrument Bewohnerparken könnte unter Umständen ein Ansatz sein, die Parkraumnot der Bewohner zu reduzieren, falls überhaupt genügend Parkraum für die Fahrzeuge der Bewohner zur Verfügung steht. Allerdings steht in den fußläufig umliegenden Straßen weiterer beschränkungsfreier Parkraum zur Verfügung. Wohlmöglich kann ebenfalls nur dieser Zustand durch die Bewohnerparkregelung erzeugt werden. Die Einrichtung einer Bewohnerparkzone ist mit erheblichen Kosten verbunden, die Kompensation dieser Kosten findet nicht über die Verwaltungsgebühr für die Erstellung eines Bewohnerparkausweises i.H.v. 30,30 €/a statt.

Der LBV prüft die Bewohnerparksituation auf St. Pauli. Die dortigen Ergebnisse werden dann als Orientierung für weitere zusätzliche Bewohnerparkgebiete genutzt. Dieses Vorhaben benötigt allerdings Zeit.

 

Unter diesen Rahmenbedingungen kommt eine weitergehende Prüfung des genannten Bereichs aktuell nicht in Betracht, die Einrichtung einer Bewohnerparkzone wird seitens des LBV derzeit nicht befürwortet.

Der LBV steht gleichwohl im Kontakt zum örtlichen Polizeikommissariat und der dortigen

Straßenverkehrsbehörde und wird ggf. auf die Angelegenheit zurückkommen.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Dagmar Wiedemann

 

Anhänge

Keine