Eingabe: Beschlussvorschlag / Antrag Tempo 30 nachts (22:00-06:00 Uhr) - Poelchaukamp / Gellertstraße / Mühlenkamp (ca. 400 m) (Lärmaktionsplan Umsetzung)
Letzte Beratung: 23.02.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 4.2.1
Das Bezirksamt Hamburg-Nord informiert über die folgende Bürgereingabe:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Mitglieder der Bezirksversammlung Hamburg-Nord,
ich wende mich als Anwohner des Poelchaukamp mit einem Anliegen an Sie, das aus meiner Sicht die Verkehrssicherheit, den Lärmschutz sowie die Lebensqualität in unserem Quartier betrifft.
In den vergangenen Monaten hat die nächtliche Belastung im Bereich Poelchaukamp / Gellertstraße / Mühlenkamp spürbar zugenommen. Deshalb möchte ich Sie bitten, die nachfolgende Beschlussvorlage in die zuständigen Gremien einzubringen bzw. eine entsprechende Prüfung und Unterstützung gegenüber den zuständigen Behörden zu veranlassen.
Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten,
Begründung
Anlass dieser Maßnahme ist die Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie, die in Hamburg über ein zweiphasiges Vorgehen erfolgt. In einem ersten Schritt wurde ein strategischer Lärmaktionsplan erarbeitet, der bezirks- und grenzübergreifende Lärmquellen berücksichtigt und grundsätzliche Empfehlungen zur Reduzierung der Lärmbelastungen in Hamburg formuliert. Aufbauend auf diese strategische Planung erfolgte in einem zweiten Schritt die lokale Betrachtung. Dabei lag der Schwerpunkt insbesondere auf der durch den Kfz-Verkehr verursachten Lärmbelastung sowie auf der Möglichkeit, durch Geschwindigkeitsreduzierungen in den Nachtstunden eine spürbare Verringerung der Belastung zu erreichen.
Mit dem Lärmaktionsplan für Hamburg (Dritte bzw. vierte Stufe) wurde der Lärmaktionsplan Hamburg 2013/2024 überprüft und fortgeschrieben. Die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zur Nachtzeit zählt weiterhin zu den Maßnahmen mit einem besonders hohen und kurzfristig erzielbaren Minderungspotential. Entsprechend wird die Umsetzung dieser Maßnahme an der überwiegenden Anzahl der in Kategorie I identifizierten Lärmbrennpunkte priorisiert und darüber hinaus perspektivisch auch an geeigneten Lärmbrennpunkten der Kategorie II vorgesehen.
Der Straßenabschnitt Poelchaukamp / Gellertstraße / Mühlenkamp (ca. 400 m) ist als Kategorie-II-Abschnitt mit einem nächtlichen Beurteilungspegel LNight > 55 dB(A) einzuordnen und fällt damit in die Maßnahmenkulisse, die perspektivisch ab 2026 umgesetzt werden soll.
[Quelle: Seite 57: https://www.hamburg.de/resource/blob/1030426/984598a7ada951c197935f216446cd97/d-fortschreibung-lap-4-stufe--data.pdf]
Da wir uns bereits im Jahr 2026 befinden, ist aus Sicht des Anwohnerschutzes und der Zielsetzung des Lärmaktionsplans eine Umsetzung nach Möglichkeit in der ersten Jahreshälfte 2026 anzustreben. Dies gilt umso mehr, als sich die Belastungssituation in den Nachtstunden im Verlauf des Jahres 2025 spürbar verschärft hat.
In Ausnahmefällen kann die Umsetzung einer Maßnahme aus Kategorie II vorgezogen werden. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn
Eine solche Verschärfung ist im genannten Abschnitt insbesondere in den Nachtstunden festzustellen: Seit der Eröffnung eines Nachtclubs im Jahr 2025 im Bereich Mühlenkamp 43- 45 ist der nächtliche Verkehr erkennbar angestiegen. Dies betrifft vor allem Taxi-Verkehre, zusätzliche Bring- und Abholvorgänge sowie wiederkehrende Lärmspitzen durch auffällig laute Fahrzeuge (z. B. Sportwagen). Gerade nachts (Mittwoch, Freitag und Samstag) führen einzelne, aber wiederkehrende Spitzenereignisse zu einer besonders hohen Störwirkung, da diese in Ruhezeiten auftreten und den Schlaf beeinträchtigen können. Hinzu kommt, dass der Mühlenkamp seit 2025 bereits nachts 30 km/h gilt und sobald in den Poelchaukamp abgebogen wird, wieder beschleunigt wird, hier sehe ich einen klaren Synergieeffekt, um die Maßnahme "STRASSENVERKEHRSBEHÖRDLICHE ANORDNUNG Mühlenkamp 1- 65 zwischen Körnerstraße und Semperstraße Anordnung "Tempo 30" (Lärmschutz)" zu unterstützen.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Nacht ist in diesem Zusammenhang ein verhältnismäßiges, rechtlich etabliertes und praktikables Mittel, um den Lärmeintrag unmittelbar zu senken, die Aufenthalts- und Wohnqualität zu verbessern und die betroffene Bevölkerung besser zu schützen. Gleichzeitig bleibt die grundsätzliche Leistungsfähigkeit des Straßennetzes erhalten, da die Maßnahme auf den Zeitraum 22:00 bis 06:00 Uhr begrenzt ist.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine zeitnahe straßenverkehrsbehördliche Anordnung für den genannten Abschnitt sachgerecht und geboten – mit dem Ziel einer Umsetzung im ersten Halbjahr 2026.
Gerne stehe ich für weitere Fragen zur Verfügung.
Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme
Mit freundlichen Grüßen“
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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